hier: Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Bergkamen und der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
Beschlussvorschlag:
Vertreterinnen bzw. Stellvertreterinnen
bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
der SPD-Fraktion
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der CDU-Fraktion
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der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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der Fraktion BergAuf
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der Verwaltung
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Sachdarstellung:
Gemäß § 3 der
Satzung für die Kuratorien im Bereich des Beschäftigungsförderungswerkes der
Arbeiterwohlfahrt im Kreis Unna stellt die Stadt Bergkamen je eine Vertreterin
bzw. einen Vertreter der im Rat der
Stadt Bergkamen vertretenen Fraktionen sowie eine Vertreterin bzw. einen
Vertreter der Verwaltung.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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