Beschlussvorschlag:
Ferner beschließt der Rat, dass neben den
gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
folgende freiwillige Fachausschüsse
gebildet werden:
- Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Umwelt, Bauen und
Verkehr
- Ausschuss für Schule, Sport und
Weiterbildung
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Jeder dieser Ausschüsse wird – soweit
nicht spezialgesetzliche oder ortsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – 17
Mitglieder haben.
Sachdarstellung:
Es wird vorgeschlagen, dass folgende
Pflichtausschüsse nach der Gemeindeordnung gebildet werden:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Folgende Pflichtausschüsse sind nach
anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:
- Betriebsausschuss (gemäß § 5 EigVO
NRW)
- Jugendhilfeausschuss (gemäß § 70 SGB
VIII)
- Wahlausschuss (gemäß § 2 KWahlG)
- Wahlprüfungsausschuss (gemäß § 40
KWahlG)
Darüber hinaus liegt es im Ermessen des
Rates, freiwillige Ausschüsse gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW zu bilden. Es wird
vorgeschlagen, folgende freiwillige Fachausschüsse einzurichten:
- Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Umwelt, Bauen und
Verkehr
- Ausschuss für Schule, Sport und
Weiterbildung
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Die Ausschüsse sollen – soweit nicht
spezialgesetzliche oder ortsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – jeweils 17
Mitglieder erhalten. Vor diesem Hintergrund ist die entsprechende
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen zu
erarbeiten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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