hier: Außerordentliche Betriebsausschusssitzung aufgrund aktueller
Regen- und Umweltereignisse
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage
– Drucksache 10/1477 -des Stadtbetriebes Entwässerung zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Das Starkregenereignis in der Nacht vom 30.04. zum 01.05.2014 hat
in den Stadtteilen Oberaden und Rünthe zu einem Rückstau im Abwassersystem
geführt. Der Niederschlag war kleinräumlich begrenzt und von so hoher
Intensität, dass der „Jahrhundertregen“ in verschiedenen Bereichen zu Rückstau
im öffentlichen Kanalsystem geführt hat.
Neben der
großen Niederschlagsmenge in kurzer Zeit haben die über Wochen ausgetrockneten
Böden und ihre daraus resultierende Nichtaufnahmefähigkeit die Situation
verschärft. Die von der Verwaltung eingeholten Wetterdaten (s. Anlage 2)
belegen die Ausnahmewetterlage.
Bei Misch- und Regenwasserkanälen ist der Regenabfluss die
maßgebende Bemessungsgröße. Aufgrund des stochastischen Charakters des
Niederschlages ergibt sich das Problem, dass die größte denkbare bzw.
physikalisch mögliche Belastung rechnerisch nicht zuverlässig bestimmt werden
kann, und darüber hinaus zu völlig unwirtschaftlichen Dimensionierungen der
Kanalnetze führen würde. Anders ausgedrückt, ein städtisches Kanalnetz kann
niemals so ausgelegt werden, dass jedes Regenereignis zu 100 % bewältigt werden
kann. D.h. bei selteneren und damit stärkeren Regenereignissen kann es zu einer
Netzüberlastung kommen.
Derartige Wetterereignisse sind nicht vorhersehbar, können
trotzdem aber immer wieder vorkommen. Daher ist es notwendig als Eigentümer
eines Hauses entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der eigenen
Grundstücksentwässerungsanlage vorzusehen, um einem möglichen Rückstau in
Privatgebäude entgegenzuwirken.
Im § 13 "Ausführung von Anschlussleitungen" der
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 07.04.2014, wird unter
Absatz (3) angeführt, dass sich der
Grundstückseigentümer durch geeignete Maßnahmen gegen Rückstau von Abwasser aus
dem öffentlichen Kanal zu schützen hat.
Die gerade beendete Kanalsanierung im
Bereich der Straße In der Dille hatte keinerlei Einfluss auf dieses
Rückstauereignis. Vor dem Hintergrund von Nachfragen der betroffenen Haushalte
aber auch vor dem Hintergrund, dass die SEB-Betriebsleitung für höchstmögliche
Transparenz eintritt, wurde der öffentliche Kanal im Bereich In der Dille sowie
der Rünther Heide am 01.05. und am 02.05.2014 hinsichtlich evtl.
Beeinträchtigungen durch den verbauten Inliner mittels TV-Kamera inspiziert. Es
wurde an beiden Tagen die vollumfängliche Betriebsfähigkeit des öffentlichen
Kanals festgestellt. Daher ist ein Kausalzusammenhang zwischen Kanalsanierung
und der am 30.04.14 eingetretenen Problemlage auszuschließen.
Neben der TV-Untersuchung hat die
Verwaltung zur weiteren Kontrolle das Ing.-Büro Volker Kresse, Menden, um eine
Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass
technische Mängel am städtischen Kanalnetz als Ursache ausscheiden. Die
Expertise ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Bei dem Kanal In der Dille bzw. in der
Rünther Heide handelt es sich um einen Hauptsammler, der das gesamte Schmutz-
und Regenwasser der angrenzenden Entwässerungsnetze sammelt und aufnimmt und direkt
zum Verbandspumpwerk des Lippeverbandes transportiert.
Gleiches gilt für den Bereich In der
Schlenke in Oberaden, auch hier handelt es sich um einen Hauptsammler mit
Zufluss zu einem Verbandspumpwerk des Lippeverbandes.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Die
Betriebsleitung SEB Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Sachbearbeiter Basener |
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