Beschlussvorschlag:
Der
Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in den
Anlagen zu dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Rates
der Stadt Bergkamen am 25.05.2014.
Sachdarstellung:
Der
Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 18 Abs. 3
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter
hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen
Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung
vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Wahlleiter Mecklenbrauck |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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