Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende verpflichtet die
Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes
und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten.
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in
Verbindung mit § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung sind die Beisitzerinnen und
Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
|