Betreff
Besetzung der Stelle eines / einer Beigeordneten für das Dezernat II
Vorlage
10/1464
Aktenzeichen
Kö-Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt – einstimmig – mit … gegen … Stimmen – bei … Stimmenthaltungen – die Bewerberin

 

                       

Christine Busch

 

 

mit Wirkung vom 01.05.2014 zur Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Einweisung in die Stelle hat unter Berücksichtigung des § 17 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW zu erfolgen. Vom Tage der Einweisung an sind die Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 16 ÜBesG NRW zu zahlen.

 

Sachdarstellung:

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 12.12.2013 – Drucksache Nr. 10/1350 - wurde die Stelle der Leitung des Dezernats II im Internet auf der Seite der Stadt Bergkamen und anderen Plattformen öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete mit Ablauf des 31.01.2014. Innerhalb der Bewerbungsfrist gingen 21 Bewerbungen ein (5 Frauen, 16 Männer). Über die Bewerbungen wurde ein Bewerberspiegel erstellt und den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Nach einer Vorauswahl erfolgten am 06.03.2014 die Vorstellungsgespräche mit 5 Bewerberinnen und Bewerbern vor den Fraktionen.

 

Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 71 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) durch den Rat zu erfolgen. Die Wahl erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 GO NRW für die Dauer von acht Jahren. Die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten ist in der Eingruppierungsverordnung vom 09.02.1979 (GV NRW S. 97/ SGV NRW 20320) geregelt. Aufgrund § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung wird für das konkret zu besetzende Amt des Beigeordneten für das Dezernat II die Eingruppierung nach der Besoldungsgruppe A 16 vorgenommen. Entsprechend erfolgte auch die öffentliche Ausschreibung.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde kann nach § 17 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW erst erfolgen, wenn innerhalb eines Monats nach erfolgter Wahl der Beschluss nicht beanstandet wurde.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn