Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen wählt – einstimmig – mit … gegen … Stimmen – bei … Stimmenthaltungen
– die Bewerberin
Christine Busch
mit Wirkung vom
01.05.2014 zur Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen. Die
Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Einweisung in die Stelle hat unter
Berücksichtigung des § 17 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW zu erfolgen. Vom
Tage der Einweisung an sind die Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 16
ÜBesG NRW zu zahlen.
Sachdarstellung:
Aufgrund des
Beschlusses des Rates vom 12.12.2013 – Drucksache Nr. 10/1350 - wurde die
Stelle der Leitung des Dezernats II im Internet auf der Seite der Stadt
Bergkamen und anderen Plattformen öffentlich ausgeschrieben. Die
Bewerbungsfrist endete mit Ablauf des 31.01.2014. Innerhalb der Bewerbungsfrist
gingen 21 Bewerbungen ein (5 Frauen, 16 Männer). Über die Bewerbungen wurde ein
Bewerberspiegel erstellt und den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Nach
einer Vorauswahl erfolgten am 06.03.2014 die Vorstellungsgespräche mit 5
Bewerberinnen und Bewerbern vor den Fraktionen.
Die Wahl der
Beigeordneten hat nach § 71 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666) durch den Rat zu erfolgen. Die Wahl erfolgt gemäß §
71 Abs. 1 Satz 2 GO NRW für die Dauer von acht Jahren. Die Eingruppierung der
kommunalen Wahlbeamten ist in der Eingruppierungsverordnung vom 09.02.1979 (GV
NRW S. 97/ SGV NRW 20320) geregelt. Aufgrund § 2 Abs. 3 der
Eingruppierungsverordnung wird für das konkret zu besetzende Amt des
Beigeordneten für das Dezernat II die Eingruppierung nach der Besoldungsgruppe
A 16 vorgenommen. Entsprechend erfolgte auch die öffentliche Ausschreibung.
Die Aushändigung der
Ernennungsurkunde kann nach § 17 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW erst
erfolgen, wenn innerhalb eines Monats nach erfolgter Wahl der Beschluss nicht
beanstandet wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Rahn |
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