Betreff
Unmittelbare Beteiligung der Trianel GmbH an dem Verein "Zukunft ERDGAS e.V."
hier: Ausräumung des Gremienvorbhehaltes seitens der GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen als Gesellschafter der Trianel GmbH
Vorlage
10/1453
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 18.03.2014 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, mit erklärtem Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW – an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013 mitzuwirken, wird zugestimmt:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013:

 

„Die Gesellschafterversammlung stimmt der unmittelbaren Beteiligung der Trianel GmbH an   dem eingetragenen Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ als Mitglied zu.

 

Die Gesellschafterversammlung erteilt die Zustimmung zur Beantragung der Mitgliedschaft und/oder zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der vorstehenden Mitgliedschaft in dem Verein „Zukunft  ERDGAS e.V.“ erforderlich sind oder werden.

 

Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 31. Mai 2014 ausgeräumt werden.“

 

 

Sachdarstellung:

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,83 % beteiligt. Die Trianel GmbH beabsichtigt sich unmittelbar an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ zu beteiligen. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ beteiligt. 

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 18.03.2014 wird die Ausräumung des Gremienvorbehaltes beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mölle