hier: Ausräumung des Gremienvorbhehaltes seitens der GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen als Gesellschafter der Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 18.03.2014 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, mit erklärtem Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW – an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013 mitzuwirken, wird zugestimmt:
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 13.12.2013:
„Die Gesellschafterversammlung stimmt der
unmittelbaren Beteiligung der Trianel GmbH an
dem eingetragenen Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ als Mitglied zu.
Die Gesellschafterversammlung erteilt die
Zustimmung zur Beantragung der Mitgliedschaft und/oder zum Abschluss und/oder
Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der vorstehenden Mitgliedschaft
in dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“
erforderlich sind oder werden.
Etwaige Gremienvorbehalte seitens der
Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 31. Mai 2014 ausgeräumt
werden.“
Sachdarstellung:
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen
(GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,83 % beteiligt. Die Trianel GmbH
beabsichtigt sich unmittelbar an dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ zu
beteiligen. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an
dem Verein „Zukunft ERDGAS e.V.“ beteiligt.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 18.03.2014 wird die Ausräumung des Gremienvorbehaltes
beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird
inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen.
(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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