Betreff
Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop auf dem Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück 1227
Vorlage
10/1445
Aktenzeichen
thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beantragt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz die Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück 1227 gemäß § 15 BauGB auf Dauer eines Jahres zurückzustellen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Datum vom 27. Februar 2014 ist eine Bauvoranfrage zur planungsrechtlichen Beurteilung der Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop auf dem Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück 1227, Preinstraße Ecke Sugambrerstraße eingereicht worden.

Der Lebensmittelmarkt mit Backshop soll auf einem Teil des o. g. Grundstücks, das ehemals mit einer Gärtnerei bebaut war, errichtet werden. Dieser Markt soll eine Verkaufsfläche von 799 m² zuzüglich oder alternativ inklusive 65 m² für den Backshop haben. In der Voranfrage wird eine Bruttogeschossfläche von 1.545 m² angegeben.

 

Die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem genannten Grundstück widerspricht der städtebaulichen Zielsetzung in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. So soll der Vorhabenstandort im Sinne einer Innenentwicklung für Wohnen genutzt werden und es sollen keine weiteren solitären Einzelhandelsstandorte entstehen, wenn in ihrem Einzugsbereich kein Versorgungsdefizit besteht, um die Zentralen Versorgungsbereiche nicht in ihrem Bestand zu gefährden. Für die Entwicklung der Fläche gemeinsam mit dem südlich angrenzenden Standort des Stadtmuseums soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Sofern der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ gemäß Vorlage 10/1444 in dieser Sitzung gefasst worden ist, kann die Gemeinde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde den Antrag stellen, Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Der Rückstellungsantrag ist möglich, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

 

Über den Antrag wird das Amt für Bauberatung und Bauordnung nach öffentlicher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ gemäß der §§ 12 ff. BauGB in seiner Funktion als Untere Staatliche Bauaufsichtsbehörde entscheiden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede