Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beantragt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, nach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz die Entscheidung über die
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück der
Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück 1227 gemäß § 15 BauGB auf Dauer
eines Jahres zurückzustellen.
Sachdarstellung:
Mit Datum vom
27. Februar 2014 ist eine Bauvoranfrage zur planungsrechtlichen Beurteilung der
Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop auf dem Grundstück der
Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück 1227, Preinstraße Ecke Sugambrerstraße
eingereicht worden.
Der
Lebensmittelmarkt mit Backshop soll auf einem Teil des o. g. Grundstücks,
das ehemals mit einer Gärtnerei bebaut war, errichtet werden. Dieser Markt soll
eine Verkaufsfläche von 799 m² zuzüglich oder alternativ inklusive
65 m² für den Backshop haben. In der Voranfrage wird eine
Bruttogeschossfläche von 1.545 m² angegeben.
Die Errichtung
eines Lebensmittelmarktes auf dem genannten Grundstück widerspricht der
städtebaulichen Zielsetzung in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung. So soll der Vorhabenstandort im Sinne einer Innenentwicklung für
Wohnen genutzt werden und es sollen keine weiteren solitären
Einzelhandelsstandorte entstehen, wenn in ihrem Einzugsbereich kein Versorgungsdefizit
besteht, um die Zentralen Versorgungsbereiche nicht in ihrem Bestand zu
gefährden. Für die Entwicklung der Fläche gemeinsam mit dem südlich
angrenzenden Standort des Stadtmuseums soll ein Bebauungsplan aufgestellt
werden.
Sofern der
Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan Nr. OA 122
„Jahnstraße / Museumsplatz“ gemäß Vorlage 10/1444 in dieser Sitzung
gefasst worden ist, kann die Gemeinde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bei der
Baugenehmigungsbehörde den Antrag stellen, Vorhaben im Einzelfall für einen
Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Der Rückstellungsantrag ist möglich,
wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben
unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Über den Antrag
wird das Amt für Bauberatung und Bauordnung nach öffentlicher Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. OA 122 „Jahnstraße /
Museumsplatz“ gemäß der §§ 12 ff. BauGB in seiner Funktion als Untere
Staatliche Bauaufsichtsbehörde entscheiden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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