hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“. Das
Aufstellungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberaden, Flur 9,
Flurstücke 62 und 1227 und wird begrenzt
- im Norden von der Preinstraße,
- im Osten von der Sugambrerstraße und der Jahnstraße,
- im Süden von der Marktstraße und
- im Westen von den Grundstücken Marktstraße 11, Am Osttor 16-19 und
Preinstraße 5.
Die
zeichnerische Darstellung in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachdarstellung:
Das Stadtmuseum
in Oberaden soll entsprechend seiner Bedeutung mit der Schwerpunktabteilung zum
Römerlager Oberaden und weiterer Ausstellungsschwerpunkte (z. B.
Bergbaugeschichte) einschließlich der umgebenden Freiflächen planungsrechtlich
über einen Bebauungsplan abgesichert werden.
Nördlich des
Stadtmuseums befindet sich im südwestlichen Kreuzungsbereich von Preinstraße
und Sugambrerstraße und westlich der Jahnstraße das Gelände einer ehemaligen
Gärtnerei. Für diese Fläche wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene
Nutzungskonzepte vorgelegt, vornehmlich zur Inanspruchnahme der Fläche für
Wohnzwecke. Diese Nutzung würde sich in die vorhandene bauliche Struktur in der
Nachbarschaft gut einfügen (vgl. Anlage 2). Ende Februar 2014 ist nunmehr eine
Bauvoranfrage gestellt worden, um auf dem Grundstück einen Lebensmittelmarkt
mit Backshop zu errichten. Dieser Markt soll eine Verkaufsfläche von
799 m² zuzüglich oder alternativ inklusive 65 m² für den Backshop
haben. In der Voranfrage wird eine Bruttogeschossfläche von 1.545 m² angegeben.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, den der Rat in seiner Sitzung am 20.
Februar 2014 beschlossen hat und der derzeit der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorliegt, ist diese Fläche wie auch im alten Flächennutzungsplan
von 1986 als Wohnbaufläche dargestellt, um hier den Leitzielen des
Flächennutzungsplanes entsprechend im Sinne einer Innenentwicklung
Wohnbauflächen zu schaffen. Ein Bebauungsplan existiert derzeit nicht.
Im beschlossenen
Flächennutzungsplan ist ein zentraler
Versorgungsbereich an der Jahnstraße im Bereich zwischen dem Heideweg im Norden
und der Helmstedter Straße im Süden ausgewiesen. Ein Nahversorgungsschwerpunkt
an dieser Stelle wurde aufgrund der Agglomeration entsprechender
Einzelhandelsbetriebe bereits im Einzelhandelskonzept der Stadt Bergkamen von
2006 vorgeschlagen und im Nahversorgungskonzept für den Stadtteil Oberaden im
Jahr 2010 entsprechend räumlich abgegrenzt. Ziel im Flächennutzungsplan wie auch
in den Einzelhandelskonzepten ist die Stärkung der zentralen
Versorgungsbereiche und der dort befindlichen Einzelhandelsbetriebe und daher
ein Ausschluss von neuen solitären Einzelhandelsstandorten, sofern nicht ein
Versorgungsdefizit nachgewiesen wird. Aufgrund der räumlichen Nähe zum
zentralen Versorgungsbereich, der über drei großflächige Lebensmittelmärkte
verfügt, kann nicht von einem Versorgungsdefizit ausgegangen werden. Außerdem
befindet sich südlich des Vorhabenstandortes ein weiterer großflächiger
Lebensmittelmarkt, der als solitärer Standort der Behebung eine
Versorgungsfunktion im Einzugsbereich übernimmt.
Schließlich
wird auf dem Gelände der Wasserstadt Aden (Bebauungsplan Nr. OA 120) für
die dortige Nahversorgung ein solitärer Einzelhandelsstandort geschaffen. In
diesem und in angrenzenden Bereichen gibt es derzeit ein Nahversorgungsdefizit,
sodass ein Lebensmitteleinzelhandel zu den Zielen der Einzelhandelsentwicklung
wie oben dargestellt kompatibel ist.
Die
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf dem Standort der ehemaligen Gärtnerei
ist nicht zuletzt auch deshalb problematisch, weil eine Erschließung im
Kurvenbereich der Jahnstraße / L 821 erfolgen soll, unmittelbar
angrenzend an die Einmündung Sugambrerstraße. Eine zweite Einmündung zur
Preinstraße würde die angrenzenden Wohngebiete übermäßig verkehrlich belasten.
Die
Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im Nahbereich der Jahnstraße
entspricht nicht den Zielen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, da die
Fläche im Sinne einer Innenentwicklung für Wohnbauzwecke vorgesehen ist und
zudem weitere solitäre Einzelhandelsstandorte ausgeschlossen werden sollen.
Außerdem bietet die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowohl für diesen Bereich
als auch für den Museumsstandort die Möglichkeit, die Flächen gemeinsam zu
einem attraktiven Quartier zu entwickeln.
Die
Aufstellung eines Bebauungsplanes stellt die Voraussetzung dar, die
Bauvoranfrage zurück zu stellen, da aktuell zu befürchten ist, dass die
Durchführung der Planung zum Bebauungsplan Nr. OA 122 durch das
o. g. Vorhaben eines Lebensmittelmarktes unmöglich gemacht oder wesentlich
erschwert werden würde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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