hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
2. Billigung des Planentwurfes und der Begründung und Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. §
13 a BauGB.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Südseite
der Landwehrstraße/L 664,
- im Osten durch die
Geschwister-Scholl-Straße,
- im
Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner
Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach
Norden zur Südseite der Landwehrstraße.
2. Der
Rat billigt den Bebauungsplanentwurf gem. Anlage 2 einschließlich Begründung
gem. Anlage 3 dieser Vorlage und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB abgesehen. Stattdessen werden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Rahmen der
Offenlage beteiligt.
Die Anlagen 1 -
3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Die AGS Sundermann hat im Namen des
Bauherrn KIG Kamps Immobilienverwaltung aus Bergkamen für die Verlagerung des
Aldi-Marktes Am Roggenkamp die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beantragt. Es
ist beabsichtigt, den Aldi-Markt auf das Eckgrundstück
Landwehrstraße/Geschwister-Scholl-Straße (Gemarkung Bergkamen, Flur 4,
Flurstücke 392 und 930) westlich des Globus-Baumarktes zu verlagern.
Der vorhandene Aldi-Markt Am Roggenkamp
ist lt. Antragsteller in einem baulich sehr schlechten Zustand, da der
Eigentümer keine Renovierungen durchführt. Ferner sei es mehrfach zu Problemen
mit Parkplätzen gekommen, da diese durch die angrenzenden Selbstwaschboxen
teilweise blockiert werden. Der Bauherr möchte daher auf seinem Grundstück Ecke
Landwehrstraße/Geschwister-Scholl-Straße einen Neubau für die Firma Aldi
errichten, der nach neuesten Erkenntnissen modern gestaltet werden soll.
Die Verkaufsfläche des neuen Marktes soll
rund 800 qm zuzüglich einer Kassenzone von ca. 150 qm betragen. Hinzu kommt ein
Lager mit zusätzlichen Kühlräumen (450 qm) sowie Neben- und Sozialräume in der
Größe von ca. 200 qm. Der vorhandene Markt verfügt über eine Verkaufsfläche von
rd. 760 qm inkl. Kassenzone. Im Zuge der Anpassung an die aktuelle
Marktsituation wird die Verkaufsfläche somit um rd. 190 qm (inkl. Kassenzone)
vergrößert.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
23.05.2013 dem Antrag zugestimmt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ beschlossen (s. Drucksache Nr. 10/1177). Da sich der
Geltungsbereich geändert hat, wird der Aufstellungsbeschluss aus formellen
Gründen neu gefasst.
Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt
Bergkamen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Der
in Aufstellung befindliche neue Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen steht
kurz vor Abschluss des Verfahrens und sieht eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Bolzplatz“ vor. Auf diese Fläche sollte ursprünglich der
südlich des Planbereiches vorhandene Bolzplatz verlagert werden. Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat am 17.05.2011
beschlossen, von dieser Planung Abstand zu nehmen und den bestehenden Bolzplatz
an Ort und Stelle zu erhalten. Stattdessen wurde ein geändertes Rahmenkonzept
einschl. Nahversorgungsstandort für den Gesamtbereich beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wird nach
Rechtskraft des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung angepasst werden, so dass eine separate
Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich ist.
Bebauungsplanenwurf
Der Vorhabenträger hat in der
Zwischenzeit den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung
vorgelegt, dessen Inhalt die vorgelegten Fachgutachten
- zur Verträglichkeit der
Einzelhandelsansiedlung
- zum Artenschutz (Artenschutzprüfung der
Stufe 1)
- zur UVP-Vorprüfung
- zur Leistungsfähigkeit der
verkehrlichen Anbindung sowie
- zum Immissionsschutz
berücksichtigt.
Der Entwurf sieht die Festsetzung eines
Sondergebietes „Lebensmitteldiscounter“ mit einer maximalen Verkaufsfläche von
980 qm vor. Die überbaubare Fläche wird auf den geplanten Markt im Süden der
Fläche begrenzt. Im nördlichen und östlichen Teilbereich ist eine
Stellplatzanlage vorgesehen. Die Anlieferung erfolgt südlich des Gebäudes über
die einzige Einfahrt im Südosten.
Verkehrliche Erschließung
Die Zufahrt für Kunden- und
Lieferverkehre erfolgt über die Geschwister-Scholl-Straße. Wesentliche
Verkehrsströme werden daher über den Knotenpunkt Geschwister-Scholl-Straße /
Landwehrstraße abgewickelt. Um die Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung zu
erhalten, wird eine Modifizierung der vorhandenen Fußgängerampel in der
Landwehrstraße vorgenommen. Sollte der Rückstau in der
Geschwister-Scholl-Straße zu groß werden, wird die Rotphase dieser Ampel
ausgelöst. Folge ist, dass der Verkehr auf der Landwehrstraße anhalten muss und
ein Abfließen der kritischen Linksabbiegerströme (Richtung Westen / Innenstadt)
sowie Rechtsabbiegerströme von der Geschwister-Scholl-Straße in die
Landwehrstraße ermöglicht wird. Die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des
Knotenpunktes kann somit verbessert werden. Straßen.NRW hat dieser Lösung
bereits zugestimmt.
Immissionsschutz
Aufgrund der in der Nähe vorhandenen
sowie der geplanten Wohnbebauung im Westen und Süden des Standortes sind zwei
wesentliche bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. An der westlichen
Grenze ist ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3m vorgesehen. Die südliche
Seite der Anlieferzone als Schallschutzwand mit einer Höhe von 2m auszuführen.
Darüber hinaus soll im Durchführungsvertrag, der mit dem Vorhabenträger noch zu
schließen ist, eine verlängerte Ausführung dieser Wand (als Gabionenwand mit
Bepflanzung) bis zur Geschwister-Scholl-Straße bestimmt werden.
Daneben enthält der Bebauungsplan eine
Festsetzung zu den max. zulässigen Emissionen der Kühlaggregate (max. 80dB(A))
sowie zur Verwendung von schallreduziertem Pflaster im Parkplatzbereich.
Diese Schallschutzmaßnahmen führen in
Kombination mit einer Beschränkung der Anlieferzeiten auf den Tageszeitraum
(6:00 – 22:00 Uhr) zur Einhaltung der vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte in der
Umgebung.
Durchführungsvertrag
Weitere städtebaulich relevante
Regelungen (z.B. zur Begrünung und architektonischen Gestaltung) werden in
einem Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bergkamen
getroffen, der vor dem Satzungsbeschluss zu schließen ist.
Weiteres Verfahren
Die Planunterlagen sollen im Rahmen einer
Bürgerversammlung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt und auf Dauer eines Monats
im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage beteiligt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
|