Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Variante 1.
Sachdarstellung:
In der jüngeren Vergangenheit ist
es laut Aussage der Feuerwehr vorgekommen, dass es innerhalb der Schachtstraße
zu Durchfahrtsschwierigkeiten bei Rettungseinsätzen gekommen ist. Diese
Schwierigkeiten resultieren daraus, dass innerhalb des Fahrbahnbereiches auf
der Schachtstraße von "In der Dille" bis zur
"Fäustelstraße" parkende Personenkraftwagen eine freie Durchfahrt
behindern.
Aufgrund dieser Tatsache und dem
Umstand, dass die Schachtstraße als Hauptzufahrtsachse bei Rettungseinsätzen
der Feuerwehr dient, wurden nachfolgend geeignete Maßnahmen zur Problemlösung
erörtert.
Bei den Überlegungen wurde auch
berücksichtigt, dass die Fahrzeuge des EBB zusätzlich durch eine entsprechende
Maßnahme profitieren. So sorgt ein freier Fahrbahnrand für eine schnelle Abfuhr
und führt dadurch zu einem normalen Verkehrsfluss an den Abfuhrtagen.
Alle Maßnahmen die eine
entsprechende Lösungsmöglichkeit bereitstellen, stellen sich als
Regulierungsmaßnahmen im ruhenden Verkehr dar. Diese sind nachfolgend als drei
separate Varianten dargestellt.
Variante 1 bezieht sich auf die östliche
Fahrbahnseite. Eine mögliche Parkregulation könnte hier durch die Ausweitung
des absoluten Halteverbotes VZ 283 im Bereich von "In der Dille" bis
zur "Fäustelstraße" entstehen. Der materielle sowie investive Aufwand
würde sich hierbei auf das Setzen von 3 Verkehrszeichen mit einer
Gesamtinvestition von ca. 600,00 € beziffern. Nähere Infos hierzu finden sich
im beigefügten Plan Nr. 1.
Variante 2 bezieht sich auf die westliche
Fahrbahnseite. Eine mögliche Regulation könnte hier durch eine neue Errichtung
des Halteverbotes VZ 283 im Bereich von "In der Dille" bis zur
"Fäustelstraße" entstehen. Der Aufwand zur Umsetzung dieser Variante
ist mit Variante 1 identisch. Nähere Infos hierzu finden sich im beigefügten
Plan Nr. 2.
Variante 3 bezieht sich auf die komplette
Schachtstraße. Hier könnte der Zonenbereich "Eingeschränktes Halteverbot,
Parken in gekennzeichneten Flächen - VZ 290", kommend von der Rünther
Straße auf die Schachtstraße bis zum Hellweg erweitert werden. Hierzu wäre es
dann erforderlich, dass weitere Stellplätze im Bereich zwischen "In der
Dille" und Fäustelstraße angelegt werden. Des Weiteren wäre diese Maßnahme
damit verbunden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Verkehrszeichen
zusätzlich installiert werden müsste.
Im Bereich vom
"Hellweg" bis zur Fäustelstraße existieren bereits separat
gekennzeichnete Stellplätze sowie die Möglichkeit des Parkens auf einem eigenen
Seitenstreifen. Des Weiteren bestehen Parkmöglichkeiten ab der Einmündung
"In der Dille" bis zur Rünther Straße.
Die Investition dieser Maßnahme
würde sich auf eine Gesamtsumme von ca. 4.400,00 € belaufen. Nähere Infos hierzu
finden sich im beigefügten Plan Nr. 3.
Fazit:
Aus straßenverkehrsbehördlicher
und finanzieller Sicht sowie unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr
und des EBB erweist sich Variante 1 als Vorzugsvariante. Hier stehen eindeutig
die geringeren Kosten und die freie Fahrt für
Einsatzkräfte der Feuerwehr im Vordergrund. Ferner stellt Variante 1
auch die beste Lösung für die Fahrzeuge des EBB dar. Die gute Erreichbarkeit
der zahlenmäßig überwiegenden Anliegergrundstücke auf der östlichen Straßenseite
führt dazu, dass die Abfuhr schnell und problemlos geschehen kann.
Die Verwaltung beabsichtigt, zu
beobachten, inwieweit die Maßnahme auch den tatsächlichen Verkehrsfluss vor Ort
optimiert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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