Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Mit der Änderung der
Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen (VHS) vom 01.09.2013
zahlt die VHS den Kursleitenden in den Integrationskursen, die im Auftrag des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, ein
Honorar in Höhe von 20,00 € pro Unterrichtsstunde (= 45 Minuten). Dieses
Honorar wird den zugelassenen Integrationskursträgern seitens des BAMF
vorgeschrieben und ist auf Grund der Garantieförderung für die VHS
honorarkostendeckend.
Die
Integrationskurse sind im VHS-Programm dem Fachbereich 6 „Grundbildung und
Schulabschlüsse“ zugeordnet.
Die anderen
Kursleitenden des Fachbereichs 6, die in Kursen unterrichten, für die eine
Lehrbefähigung für ein Lehramt Voraussetzung ist, sind allesamt ausgebildete
Pädagoginnen und Pädagogen, deren Tätigkeit bei der VHS Kenntnisse und
Erfahrungen auf dem gleichen hohen Niveau wie die Tätigkeit eines
Integrationskursleitenden erfordert. Sie unterrichten in den Schulabschlusslehrgängen,
in Alphabetisierungslehrgängen oder in nicht-geförderten Deutschkursen.
Aus Sicht der VHS
ist eine Gleichbehandlung gerechtfertigt und es wäre unter § 2 Abs. 1 der
Honorarordnung ein einheitlicher Honorarsatz für die Dozentinnen und Dozenten
im Fachbereich 6 anzustreben, die in Kursen unterrichten, für die eine
Lehrbefähigung für ein Lehramt Voraussetzung ist. Zudem würde sich die VHS
Bergkamen mit dieser Honoraranpassung annähern an die Vergütung der Mehrarbeit
und des nebenamtlichen Unterrichts im Schuldienst des Landes
Nordrhein-Westfalen, die für Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für eine Lehramt,
für das die Besoldungsgruppe A 12 Eingangsamt ist (z.B. Lehrer/-in an einer
Haupt- oder Realschule), derzeit 20,66 € je Unterrichtsstunde beträgt.
Weiterhin wird der
Fachbereich 0 „Sonstiges“, für den der allgemeine Honorarsatz von 17,00 € pro
Unterrichtsstunde gilt, bisher in der Honorarordnung nicht erwähnt. Er soll in
§ 2 Abs. 1 ergänzt werden.
2. Finanzielle Auswirkungen
Im Kalenderjahr 2013
wurden im Fachbereich 6 – ohne Integrationskurse - insgesamt 3.196
Unterrichtsstunden geleistet, davon entfielen 1.815 Unterrichtstunden auf die
gemäß § 6 WbG geförderten Schulabschlusslehrgänge, 972 Unterrichtsstunden auf
den ESF-geförderten Vormittagskurs und die restlichen Unterrichtsstunden auf
andere Projekte, wie Go In oder Alphabetisierungskurse. Eine Honorarerhöhung
von 18,50 auf 20,00 € pro Unterrichtsstunde würde demnach für ein Kalenderjahr
Mehraufwand in Höhe von 4.788 € bedeuten. Dieser Mehraufwand kann durch das für
den Doppelhaushalt 2014/2015 genehmigte Budget für Honorare gedeckt werden.
Zudem ist
anzumerken, dass das Land Nordrhein-Westfalen speziell für die Durchführung von
Schulabschlusslehrgängen gem. § 6 WbB NRW eine zusätzliche Förderung gewährt, die jährlich variiert und von der
Anzahl der beim Land eingehenden Anträge abhängig ist. Für das Kalenderjahr
2012 erhielt die VHS Bergkamen insgesamt 28.405,40 €, für das Kalenderjahr 2013
28.309,63 € aus diesem Fördertopf. Damit ist ein großer Teil der Honorarkosten
für diesen Bereich bereits über die zusätzliche Landesförderung gedeckt. Für
den ESF-geförderten Vormittagskurs erhält die VHS Bergkamen eine pauschale
Zuwendung in Höhe von 33,25 € je Unterrichtsstunde, die durch eine nebenamtliche
Honorarkraft geleistet wird. Somit sind für diesen Bereich die Honorarkosten
auch nach einer Erhöhung durch die öffentliche Förderung vollständig gedeckt.
Die Aufnahme des
Fachbereichs 0 unter § 2 Abs. 1 der Honorarordnung hat keine finanziellen
Auswirkungen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Höchst |
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