Betreff
Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/1412
Aktenzeichen
hö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage

 

 

Mit der Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen (VHS) vom 01.09.2013 zahlt die VHS den Kursleitenden in den Integrationskursen, die im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, ein Honorar in Höhe von 20,00 € pro Unterrichtsstunde (= 45 Minuten). Dieses Honorar wird den zugelassenen Integrationskursträgern seitens des BAMF vorgeschrieben und ist auf Grund der Garantieförderung für die VHS honorarkostendeckend.

 

Die Integrationskurse sind im VHS-Programm dem Fachbereich 6 „Grundbildung und Schulabschlüsse“ zugeordnet.

 

Die anderen Kursleitenden des Fachbereichs 6, die in Kursen unterrichten, für die eine Lehrbefähigung für ein Lehramt Voraussetzung ist, sind allesamt ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, deren Tätigkeit bei der VHS Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gleichen hohen Niveau wie die Tätigkeit eines Integrationskursleitenden erfordert. Sie unterrichten in den Schulabschlusslehrgängen, in Alphabetisierungslehrgängen oder in nicht-geförderten Deutschkursen.

Aus Sicht der VHS ist eine Gleichbehandlung gerechtfertigt und es wäre unter § 2 Abs. 1 der Honorarordnung ein einheitlicher Honorarsatz für die Dozentinnen und Dozenten im Fachbereich 6 anzustreben, die in Kursen unterrichten, für die eine Lehrbefähigung für ein Lehramt Voraussetzung ist. Zudem würde sich die VHS Bergkamen mit dieser Honoraranpassung annähern an die Vergütung der Mehrarbeit und des nebenamtlichen Unterrichts im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die für Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für eine Lehramt, für das die Besoldungsgruppe A 12 Eingangsamt ist (z.B. Lehrer/-in an einer Haupt- oder Realschule), derzeit 20,66 € je Unterrichtsstunde beträgt.

 

Weiterhin wird der Fachbereich 0 „Sonstiges“, für den der allgemeine Honorarsatz von 17,00 € pro Unterrichtsstunde gilt, bisher in der Honorarordnung nicht erwähnt. Er soll in § 2 Abs. 1 ergänzt werden.

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Kalenderjahr 2013 wurden im Fachbereich 6 – ohne Integrationskurse - insgesamt 3.196 Unterrichtsstunden geleistet, davon entfielen 1.815 Unterrichtstunden auf die gemäß § 6 WbG geförderten Schulabschlusslehrgänge, 972 Unterrichtsstunden auf den ESF-geförderten Vormittagskurs und die restlichen Unterrichtsstunden auf andere Projekte, wie Go In oder Alphabetisierungskurse. Eine Honorarerhöhung von 18,50 auf 20,00 € pro Unterrichtsstunde würde demnach für ein Kalenderjahr Mehraufwand in Höhe von 4.788 € bedeuten. Dieser Mehraufwand kann durch das für den Doppelhaushalt 2014/2015 genehmigte Budget für Honorare gedeckt werden.

 

Zudem ist anzumerken, dass das Land Nordrhein-Westfalen speziell für die Durchführung von Schulabschlusslehrgängen gem. § 6 WbB NRW eine zusätzliche Förderung gewährt, die jährlich variiert und von der Anzahl der beim Land eingehenden Anträge abhängig ist. Für das Kalenderjahr 2012 erhielt die VHS Bergkamen insgesamt 28.405,40 €, für das Kalenderjahr 2013 28.309,63 € aus diesem Fördertopf. Damit ist ein großer Teil der Honorarkosten für diesen Bereich bereits über die zusätzliche Landesförderung gedeckt. Für den ESF-geförderten Vormittagskurs erhält die VHS Bergkamen eine pauschale Zuwendung in Höhe von 33,25 € je Unterrichtsstunde, die durch eine nebenamtliche Honorarkraft geleistet wird. Somit sind für diesen Bereich die Honorarkosten auch nach einer Erhöhung durch die öffentliche Förderung vollständig gedeckt.

 

Die Aufnahme des Fachbereichs 0 unter § 2 Abs. 1 der Honorarordnung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Höchst