Betreff
1. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010
Vorlage
10/1411
Aktenzeichen
gro-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010.

 

Sachdarstellung:

 

Bedingt durch die Änderung des Landeswassergesetzes und des Inkrafttretens der neuen SüwVO Abw ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen an die neue Gesetzeslage anzupassen.

 

Die neugefasste Abwasserbeseitigungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten und gleichzeitig soll die bisher geltende Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010 zum 01.05.2014 außer Kraft treten.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk StA 30     

 

 

 

 

Roreger