Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010.
Sachdarstellung:
Bedingt durch die
Änderung des Landeswassergesetzes und des Inkrafttretens der neuen SüwVO Abw
ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen an die neue
Gesetzeslage anzupassen.
Die neugefasste
Abwasserbeseitigungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten und
gleichzeitig soll die bisher geltende Satzung der Stadt Bergkamen zur
Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010 zum 01.05.2014
außer Kraft treten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Groß |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |