Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen bestellt mit Wirkung vom 01. Mai 2014 den Beigeordneten für das
Dezernat IV, Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters, zum allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters (I. Beigeordneter).
Im Falle der
Verhinderung des allgemeinen Vertreters wird zur allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters die folgende Reihenfolge bestimmt:
- Beigeordnete/Beigeordneter für das
Dezernat III
- Beigeordnete/Beigeordneter für das
Dezernat II
- Fachdezernent Innere Verwaltung
Dr.-Ing.
Hans-Joachim Peters wird mit Wirkung vom 01. Mai 2014 in die freie Planstelle
der Besoldungsgruppe B 3 eingewiesen.
Sachdarstellung:
Der § 68 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ordnet die zwingende Bestellung eines allgemeinen
Vertreters des Bürgermeisters an. Die übrigen Beigeordneten sind zur
allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen
Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der
Rat.
Es wird
vorgeschlagen, nach Ausscheiden des bisherigen allgemeinen Vertreters Horst
Mecklenbrauck zum 30. April 2014 mit Wirkung vom 01. Mai 2014 den Beigeordneten
für das Dezernat IV (Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters) zum
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (I. Beigeordneter) zu bestellen.
Im Falle der
Verhinderung des allgemeinen Vertreters sollen zur allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters in folgender Reihenfolge bestimmt werden:
- Beigeordnete/Beigeordneter für das
Dezernat III
- Beigeordnete/Beigeordneter für das
Dezernat II
- Fachdezernent Innere Verwaltung
Dr.-Ing.
Hans-Joachim Peters wird mit Wirkung vom 01. Mai 2014 in die freie Planstelle
der Besoldungsgruppe B 3 eingewiesen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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