Betreff
Abfallmengenentwicklung in Bergkamen in 2013 / Berechnung des Mindestrestmüllvolumens
Vorlage
10/1402
Aktenzeichen
70.20.01 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung Bergkamen 2013 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der Restmüllentsorgung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Mit Ablauf des Jahres 2013 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2013 mitgeteilt.

 

Die detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Mengenreduzierung im Bereich der Abfallart Restmüll – trotz Umdeklarierung von

213,63 to. Bioabfall – ist nach Ansicht des EBB auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

-          Demografische Bevölkerungsentwicklung in Bergkamen (Einwohnerzahl 01.01.2013 = 49.957 / Einwohnerzahl 31.12.2013 = 49.587)

-          Etablierung der Wertstofftonne im Kreis Unna und der Stadt Bergkamen im gesamten Jahr 2013

Weiter auf hohem Niveau liegt die Entsorgungsmenge aus der Andienung an den Wertstoffhof Bergkamen durch die hiesige Bevölkerung.

 

Aufgrund des vg. Abfallmengengerüstes erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, z. B. Industrie und Gewerbebetriebe, gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 14,71 Liter im Vergleich zu 14,68 Liter im Jahr 2012 und 15,14 Liter im Jahr 2011. Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Keiner Änderung bedarf daraus resultierend die vierte Änderungssatzung vom 16.12.2013 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006; gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von 14,71 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine Besserstellung für den Gebührenzahler dar.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann