Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung
Bergkamen 2013 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der
Restmüllentsorgung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Ablauf des
Jahres 2013 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und
Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die
Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2013 mitgeteilt.
Die
detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Die
Mengenreduzierung im Bereich der Abfallart Restmüll – trotz Umdeklarierung von
213,63 to.
Bioabfall – ist nach Ansicht des EBB auf folgende Faktoren zurückzuführen:
-
Demografische
Bevölkerungsentwicklung in Bergkamen (Einwohnerzahl 01.01.2013 = 49.957 /
Einwohnerzahl 31.12.2013 = 49.587)
-
Etablierung
der Wertstofftonne im Kreis Unna und der Stadt Bergkamen im gesamten
Jahr 2013
Weiter auf
hohem Niveau liegt die Entsorgungsmenge aus der Andienung an den Wertstoffhof
Bergkamen durch die hiesige Bevölkerung.
Aufgrund des
vg. Abfallmengengerüstes erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro
Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des
Verwaltungsgerichtes Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug
von Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, z. B. Industrie und
Gewerbebetriebe, gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl
pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 14,71 Liter im Vergleich zu 14,68
Liter im Jahr 2012 und 15,14 Liter im Jahr 2011. Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Keiner
Änderung bedarf daraus resultierend die vierte Änderungssatzung vom 16.12.2013
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006;
gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner
und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von
14,71 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine
Besserstellung für den Gebührenzahler dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
|