Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO sowie Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW in das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
10/1400
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für Gemeinde und Gemeindeverbände im Land NRW wurden auch die Bestimmungen zu § 22 GemHVO – Ermächtigungsübertragungen - geändert mit nunmehr folgendem Wortlaut:

 

„Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen“.

 

Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge, dass die Bürgermeisterin / der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates in einer Dienstanweisung die Vorschriften für die Ermächtigungsübertragung näher zu bestimmen hat.

 

Diese Dienstanweisung wurde vom Rat in seiner Sitzung am 23.05.2013 beschlossen.

Die Vorschriften wurden bei der Übertragung von Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2014 berücksichtigt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen.

 

Auf Übertragungen von Aufwendungen wurde grundsätzlich verzichtet.

Der Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung 2014 wird somit nicht belastet.

 

Kreditermächtigungen gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW.

 

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist zur Finanzierung von eingeplanten Investitionen im Teilfinanzplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.489.402,00 € veranschlagt sowie eine Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in Höhe von 801.251,00 €.

 

Nach § 86 Abs. 2 GO NRW gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.

 

Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2013 in Höhe von 390.653,00 € steht somit im Finanzplan / in der Finanzrechnung 2014 zur Finanzierung der übertragenen investiven Auszahlungen zur Verfügung.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle