Vorstellung aktueller Erschließungsvarianten
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, die weitere Planung für das
Bebauungsplangebiet auf Basis der in den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage
dargestellten Erschließungsvarianten fortzuführen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, zur Konkretisierung dieser Erschließungsplanung Gespräche mit
den betroffenen Flächeneigentümern, aber auch mit möglichen Interessenten für
die gewerblichen Bauflächen zu führen. Eine abschließende Entscheidung über die
im Bebauungsplan festzusetzende Erschließungsvariante erfolgt durch die
politischen Gremien nach Mitteilung über die Gesprächsergebnisse.
Sachdarstellung:
Bisherige
Erschließungsplanung und aktueller Sachstand
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung vom 05. Juli 2012 für die
Öffentlichkeitsbeteiligung zwei Nutzungsalternativen (mit und ohne Erhalt des
Wäldchens am Ostenhellweg) beschlossen.
In beiden
Nutzungsalternativen ist die Erschließung bisher unbebauter Flächen im Westen
des Plangebietes mittels einer Querspange, wie in der Abbildung dargestellt,
vorgesehen. Von der Querspange nach Norden erfolgt eine Erschließung für die im
Kreuzungsbereich von Ostenhellweg und Industriestraße befindlichen Hofstellen.
Von der Querspange nach Süden abgehend wird der Sandbochumer Weg neu
angebunden. Im Kreuzungsbereich von Industriestraße, Rünther Straße und Sandbochumer
Weg ist ein Kreisverkehr vorgesehen.
B-Plan
Nr. RT 96 – Erschließung mittels Querspange |
|
Quelle: verändert nach Ingenieurbüro Kühnert (2011):
Kreisverkehr K 16/ B-Plan RT 96 – Vorentwurf |
Mit der
Querspange sollten folgende Ziele erreicht werden:
·
Erschließung der bisher unbebauten Flächen für gewerbliche
Nutzungen,
·
Verbesserung der Anfahrbarkeit des Einzelhandelsstandorts
aus Richtung Rünthe,
·
Beschleunigung des ÖPNV, da derzeit der Schnellbus von/nach
Hamm von Norden in die Straße Am Römerlager einbiegen, hier wenden und dann
nach Norden wieder ausfahren muss,
·
Schaffung einer neuen Erschließung für die beiden Hofstellen
im südöstlichen Quadranten des Kreuzungsbereichs Ostenhellweg /
Industriestraße (Vorgabe von Straßen.NRW) sowie
·
Optimierung des Kreuzungsbereichs Industriestraße /
Rünther Straße / Sandbochumer Weg.
Seit
dem damaligen Beschluss haben sich einige Rahmenbedingungen geändert: Der Bau
eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Industriestraße (K 16) mit der
Rünther Straße und dem Sandbochumer Weg ist laut dem zuständigen
Straßenbaulastträger Kreis Unna ungewiss. Straßen.NRW hat eine grundsätzliche
Zustimmung zur Verlegung der Bushaltestelle von der Straße Am Römerlager an den
Ostenhellweg signalisiert.
Die
Erschließungsplanung wurde daher kostenmäßig und technisch überprüft und
geändert. Hinzu kommt, dass die bisherige Planung aufgrund der breiten
Querspange und den Stichstraßen nach Norden und zum Sandbochumer Weg ungünstig
geschnittene „Restflächen“ für eine gewerbliche Nutzung übrig lässt, die
schlecht wirtschaftlich vermarktet werden können.
Alternative
Erschließungsvarianten
Es
wurden seitens der Verwaltung alternative Erschließungsvarianten geprüft, von
denen sich zwei als grundsätzlich umsetzbar herausgestellt haben. Diese sind in
den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage
dargestellt.
Beide
Varianten sind durch folgende Elemente gekennzeichnet:
·
Verzicht auf eine Querspange; eine Querung der gewerblichen
Bauflächen soll auch über die zukünftigen Betriebsgelände ausgeschlossen werden
(Vermeidung von „Schleichwegen“),
·
kein Kreisverkehr an der Industriestraße, sondern Erhalt der
bisherigen Verkehrssteuerung mittels Lichtsignalanlage,
·
Verlegung der Bushaltestelle von der Straße Am Römerlager an
den Ostenhellweg,
·
Ertüchtigung der vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung
zwischen der Straße Am Römerlager und dem Sandbochumer Weg; Weiterführung dieser
Verbindung durch Bau- eines Rad- und Fußweges entlang der Südseite des
Sandbochumer Weges bis zur Rünther Straße sowie entlang der Straße Am
Römerlager nach Norden Richtung Kanal und Lippeaue,
·
Schaffung einer neuen Erschließung für die Hofstellen am Ostenhellweg
mittels Stichstraße sowie
·
Erhalt größerer zusammenhängender gewerblicher Bauflächen.
Beide
Varianten unterscheiden sich durch die Anbindung der Stichstraße zur
Erschließung der Hofstellen am Ostenhellweg. Bei Variante 1 wird eine
Stichstraße vom Sandbochumer Weg aus nach Norden geführt, während in Variante 2
die Stichstraße von der Straße Am Römerlager aus nach Westen vorgesehen ist. In
dieser zweiten Variante wird die Straße entlang bzw. in geringen Teilen über
die Parkplatzflächen der Fa. Berlet geführt. Die für eine gewerbliche Nutzung
verfügbare Fläche wird in Variante 1 etwa hälftig geteilt, während in Variante
2 eine große zusammenhängende Fläche zur gewerblichen Nutzung verfügbar ist.
Eine Unterteilung in kleinere Gewerbeflächen ist bei beiden Varianten ebenso
möglich wie eine Anbindung von Teilen der gewerblichen Bauflächen an die Straße
Am Römerlager.
Durch
den Verzicht auf die Querspange und die insgesamt deutlich geringere
Flächeninanspruchnahme für verkehrliche Zwecke können die Erschließungskosten
insgesamt gesenkt werden.
Gleichzeitig steigt die Größe der vermarktbaren gewerblichen Bauflächen. Die
Rad- und Fußwegeverbindung vom Stadtteil Rünthe zum Einzelhandelsstandort Am
Römerlager wird deutlich verbessert. Da keine Querungsmöglichkeit für den
motorisierten Verkehr zwischen der Industriestraße und der Straße Am Römerlager
geschaffen wird, bleibt der Kreuzungsbereich Industriestraße / Rünther
Straße / Sandbochumer Weg leistungsfähig.
Festsetzungen
für die Nutzungen im Plangebiet / Zonierung
Durch eine
Änderung der Erschließungsplanung wird das Plangebiet in beiden Varianten in
drei verschiedene Nutzungsbereiche / Zonen geteilt: in den
Einzelhandelsstandort Am Römerlager, die gemischten Bauflächen (Wohnen und
Gewerbe) am Sandbochumer Weg östlich des Fuß- und Radweges sowie die
gewerblichen Bauflächen östlich der Industriestraße und westlich des Fuß- und
Radweges. Die jeweilige Aufteilung entsprechend der Erschließungsvarianten ist
in den Anlagen 3 und 4 zu dieser
Vorlage dargestellt.
Im weiteren
Verfahren werden für die verschiedenen Nutzungsbereiche spezifische
Festsetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben getroffen.
Für die
Einzelhandelsflächen und -betriebe darf entsprechend der Vorgaben der Landesplanung
nur eine Bestandssicherung erfolgen. Daher sollen in den Mischgebieten und
Sondergebieten die Verkaufsflächen jeweils begrenzt werden und nur bestimmte
Sortimente zulässig sein.
Im Mischgebiet
nördlich des Sandbochumer Weges sollen entsprechend der heute schon vorhandenen
Nutzung Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe zulässig sein.
Einzelhandelsbetriebe sollen ausgeschlossen werden.
Die gewerblichen
Bauflächen sollen für alle gewerblichen Nutzungen offen sein, sofern diese mit
den angrenzenden Nutzungen verträglich sind. Einzelhandel muss grundsätzlich
ausgeschlossen werden, da die Einzelhandelsagglomeration Am Römerlager aufgrund
des nicht integrierten Standorts nicht weiter wachsen darf. Zulässig sein
sollen aber betriebsbedingte Handelsflächen
Kostenschätzung
(Ing.-Büro Kühnert)
Ursprüngliche
Variante (Querspange) ca.
1,5 Mio
Varianten 1 und 2 je ca. 1,1
Mio.
Weiteres
Vorgehen
Eine von einer
Ursprungsplanung abweichende Erschließungsplanung findet grundsätzlich die
Zustimmung der betroffenen Straßenbaulastträger Kreis Unna und Straßen.NRW. Die
Detailplanung bzgl. des Kreuzungsbereichs Industriestraße / Rünther
Straße / Sandbochumer Weg sowie die Verlegung der Bushaltestelle an den
Ostenhellweg muss im weiteren Verfahren abgestimmt werden.
Von der
Erschließungsplanung sind mehre Flächeneigentümer und Anlieger betroffen, unter
anderem aufgrund der neuen Anbindung der Hofstellen am Ostenhellweg, der
möglichen Inanspruchnahme kleinerer Teile des Parkplatzes der Fa. Berlet sowie
aufgrund des Umbaus der Straße Am Römerlager, die sich randlich auf die Fläche
des Kaufland-Parkplatzes auswirkt. Mit diesen ist die Planung ebenfalls
abzustimmen.
Die neuen
Erschließungsvarianten bieten die Möglichkeit, auch zeitnah bereits größere
gewerbliche Bauflächen für eine Inanspruchnahme zur Verfügung zu stellen, da
für die Erschließung nicht zuerst der Bau der Querspange abgewartet werden
muss. Eventuelle Interessenten für die Flächen können bereits in diesem frühen
Stadium in die Planung eingebunden werden.
Nach der
Abstimmung mit den (möglichen) Beteiligten kann die Erschließungsplanung
konkretisiert werden auf eine Variante, mit der das Bebauungsplanverfahren dann
fortgesetzt werden kann. Diese Entscheidung soll nach Abschluss der zu führenden
Gespräche durch die politischen Gremien getroffen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
4 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Thiede |
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