- kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Kommunen der Arbeitsgruppe "Wandel als Chance"
- Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- RAG AG, RAG Montan Immobilien GmbH
- Regionalverband Ruhr (RVR)
zur vorausschauenden Re vitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung der Stadt Bergkamen nimmt die „Vereinbarung der
- kreisfreien
Städte, Kreise und kreisangehörigen Kommunen der Arbeitsgruppe „Wandel als
Chance“
- Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
- RAG AG,
RAG Montan Immobilien GmbH
- Regionalverband
Ruhr (RVR)
zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen zur
Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung
- die
notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere im
Rahmen des Projektes Wasserstadt Aden, zu realisieren
- und den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
regelmäßig über die Umsetzung der Vereinbarung zu unterrichten.
Sachdarstellung:
Die schrittweise Stilllegung des Steinkohlenbergbaus stellt für die
betroffenen Städte und Kreise eine besondere Herausforderung dar. Bis zum Jahr
2018 werden in der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt noch mehr als 30.000
sozialversicherte Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze verloren gehen. Dies
führt zu erheblichen Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung
und im sozialen Bereich.
Um dieser Entwicklung frühzeitig begegnen zu können, haben sich die
betroffenen Städte und Kreise im Rahmen der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Wandel als Chance“ zusammengeschlossen. Über die Ergebnisse der interkommunalen
Aktivitäten wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung regelmäßig unterrichtet.
Von besonderer Bedeutung für die Kompensation von Folgewirkung des
Stilllegungsbeschlusses ist die konsequente Mobilisierung ehemals
bergbaugebundener Flächen für Gewerbe und Industrie, Wohnen oder
Erholungszwecke.
Ein Arbeitsschwerpunkt im Zeitraum 2011 bis 2013 war deshalb – mit
Unterstützung des RVR – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land
Nordrhein-Westfalen, der RAG AG und der RAG MI für gemeinschaftlich
verantwortete Neunutzung städtebaulich bedeutsamer Bergbauflächen.
Die Verhandlungen zum Abschluss dieser Vereinbarung wurden am 06.11.2013
erfolgreich beendet. Nun stehen die entsprechenden Beschlüsse im
Landeskabinett, in den Stadträten und Kreistagen sowie beim Vorstand und
Geschäftsführung von RAG AG und RAG MI an. Die Vereinbarung soll dann von
Seiten der Landesregierung, den Bergbauunternehmen und den kommunalen
Gebietskörperschaften im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung formell
unterzeichnet werden.
Die Vereinbarung bezieht insgesamt 20 städtebaulich bedeutsame Flächen in
16 Städten ein. Dazu gehört auch die Fläche Haus Aden in Bergkamen. Das
bedeutet aber nicht, dass nur die genannten Flächen revitalisiert werden sollen
bzw. dass nur für diese Standorte Förderprogramme gelten sollen.
Inhaltlich sieht die Vereinbarung im Wesentlichen folgendes vor:
„Alle Unterzeichner streben daher in gemeinschaftlicher Verantwortung auf
der Grundlage der vorhandenen regionalen Konzepte eine nachhaltige Folgenutzung
regional ökonomisch und städtebaulich bedeutsamer, bereits stillgelegter oder
zur Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen an“.
Die Städte und Kreis werden dazu u. a. beitragen durch:
-
frühzeitige
Organisation von Planungsprozessen zur inhaltlichen Profilierung der
Nachnutzung und
-
zügige Erstellung
von Bebauungsplänen, Einleitung von Verfahren zur Änderung von
Flächennutzungsplänen und die Erstellung von Förderanträgen.
Wichtige
Punkte auf der Seite des Landes sind:
-
die Bereitstellung
von Fördermitteln im Rahmen der verfügbaren Programme und die Ermöglichung der
Darstellung von Eigenanteilen im Rahmen rechtmäßiger Haushalte in den Kommunen
-
die Sicherstellung
einer zeitnahen und ressortübergreifenden Bearbeitung von Förderanträgen
-
die Durchführung
der Verfahren zu Abschlussbetriebsplanung mit dem Ziel einer zügigen
Folgenutzung.
RAG AG und RAG
MI verpflichten sich im Wesentlichen auf:
-
die Unterstützung
bei der Entwicklung von Flächen durch konzerninterne, abgestimmte Planungen und
Finanzierungsmodelle
-
Abstimmung
vorzeitiger Flächenverkäufe mit den Planungskonzepten von Kommunen
-
frühzeitige
planerische Abstimmung von Maßnahme zur Bewältigung von Ewigkeitslasten mit den
Kommunen.
Die Umsetzung
der Vereinbarung soll durch einen gemeinsamen Lenkungskreis begleitet werden,
dem Vertreter aller Vertragsparteien angehören. Der Lenkungskreis wird durch
das Wirtschaftsministerium des Landes NRW koordiniert.
Die
Vereinbarung sowie die Übersichtskarten sind in den Anlagen 1 – 3 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stellv.
Amtsleiterin Reumke |
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