Betreff
Vereinbarung der
- kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Kommunen der Arbeitsgruppe "Wandel als Chance"
- Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- RAG AG, RAG Montan Immobilien GmbH
- Regionalverband Ruhr (RVR)
zur vorausschauenden Re vitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen
Vorlage
10/1363
Aktenzeichen
reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung der Stadt Bergkamen nimmt die „Vereinbarung der

  • kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Kommunen der Arbeitsgruppe „Wandel als Chance“
  • Landesregierung Nordrhein-Westfalen
  • RAG AG, RAG Montan Immobilien GmbH
  • Regionalverband Ruhr (RVR)

zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung

  • die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere im Rahmen des Projektes Wasserstadt Aden, zu realisieren
  • und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung regelmäßig über die Umsetzung der Vereinbarung zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die schrittweise Stilllegung des Steinkohlenbergbaus stellt für die betroffenen Städte und Kreise eine besondere Herausforderung dar. Bis zum Jahr 2018 werden in der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt noch mehr als 30.000 sozialversicherte Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze verloren gehen. Dies führt zu erheblichen Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im sozialen Bereich.

 

Um dieser Entwicklung frühzeitig begegnen zu können, haben sich die betroffenen Städte und Kreise im Rahmen der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft „Wandel als Chance“ zusammengeschlossen. Über die Ergebnisse der interkommunalen Aktivitäten wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung regelmäßig unterrichtet.

 

Von besonderer Bedeutung für die Kompensation von Folgewirkung des Stilllegungsbeschlusses ist die konsequente Mobilisierung ehemals bergbaugebundener Flächen für Gewerbe und Industrie, Wohnen oder Erholungszwecke.

 

Ein Arbeitsschwerpunkt im Zeitraum 2011 bis 2013 war deshalb – mit Unterstützung des RVR – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der RAG AG und der RAG MI für gemeinschaftlich verantwortete Neunutzung städtebaulich bedeutsamer Bergbauflächen.

 

Die Verhandlungen zum Abschluss dieser Vereinbarung wurden am 06.11.2013 erfolgreich beendet. Nun stehen die entsprechenden Beschlüsse im Landeskabinett, in den Stadträten und Kreistagen sowie beim Vorstand und Geschäftsführung von RAG AG und RAG MI an. Die Vereinbarung soll dann von Seiten der Landesregierung, den Bergbauunternehmen und den kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung formell unterzeichnet werden.

 

Die Vereinbarung bezieht insgesamt 20 städtebaulich bedeutsame Flächen in 16 Städten ein. Dazu gehört auch die Fläche Haus Aden in Bergkamen. Das bedeutet aber nicht, dass nur die genannten Flächen revitalisiert werden sollen bzw. dass nur für diese Standorte Förderprogramme gelten sollen.

 

Inhaltlich sieht die Vereinbarung im Wesentlichen folgendes vor:

 

„Alle Unterzeichner streben daher in gemeinschaftlicher Verantwortung auf der Grundlage der vorhandenen regionalen Konzepte eine nachhaltige Folgenutzung regional ökonomisch und städtebaulich bedeutsamer, bereits stillgelegter oder zur Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen an“.

 

Die Städte und Kreis werden dazu u. a. beitragen durch:

 

-          frühzeitige Organisation von Planungsprozessen zur inhaltlichen Profilierung der Nachnutzung und

-          zügige Erstellung von Bebauungsplänen, Einleitung von Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen und die Erstellung von Förderanträgen.

Wichtige Punkte auf der Seite des Landes sind:

 

-          die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der verfügbaren Programme und die Ermöglichung der Darstellung von Eigenanteilen im Rahmen rechtmäßiger Haushalte in den Kommunen

-          die Sicherstellung einer zeitnahen und ressortübergreifenden Bearbeitung von Förderanträgen

-          die Durchführung der Verfahren zu Abschlussbetriebsplanung mit dem Ziel einer zügigen Folgenutzung.

RAG AG und RAG MI verpflichten sich im Wesentlichen auf:

 

-          die Unterstützung bei der Entwicklung von Flächen durch konzerninterne, abgestimmte Planungen und Finanzierungsmodelle

-          Abstimmung vorzeitiger Flächenverkäufe mit den Planungskonzepten von Kommunen

-          frühzeitige planerische Abstimmung von Maßnahme zur Bewältigung von Ewigkeitslasten mit den Kommunen.

 

 

Die Umsetzung der Vereinbarung soll durch einen gemeinsamen Lenkungskreis begleitet werden, dem Vertreter aller Vertragsparteien angehören. Der Lenkungskreis wird durch das Wirtschaftsministerium des Landes NRW koordiniert.

 

Die Vereinbarung sowie die Übersichtskarten sind in den Anlagen 1 – 3 beigefügt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke