Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale
Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in
Bergkamen für das Schuljahr 2014/2015 auf 19 festzulegen und folgende
Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmannschule 2 Klassen
Schillerschule 3 Klassen
Pfalzschule 4 Klassen
Jahnschule 3 Klassen
Preinschule 2 Klassen
Overberger
Schule 2 Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 3
Klassen
Sachdarstellung:
Das „Gesetz zur
Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in
Nordrhein Westfalen“ (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom
Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die
Inhalte des
Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner
Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert. In
gleicher Sitzung wurde die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl im
Schuljahr 2013/2014 an Bergkamener Grundschulen beschlossen.
Nach Beendigung
des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2014/2015 und Klärung des Verbleibs der
zum Anmeldeschluss noch nicht angemeldeten Kinder steht fest, dass im kommenden
Schuljahr insgesamt 440 Kinder in den ersten Klassen der Bergkamener
Grundschulen unterrichtet werden.
Weitere 13
Kinder sind an einer Grundschule in den Nachbarkommunen, an der Waldorfschule
in Hamm bzw. an einer Förderschule angemeldet worden. Diese Kinder werden bei
der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl nicht berücksichtigt.
Die kommunale
Klassenrichtzahl ermittelt sich gemäß § 6 a Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulsozialgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wie
folgt. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der
jeweiligen Kommunen des kommenden Schuljahres wird durch 23 geteilt. Die so
ermittelte Klassenrichtzahl darf unterschritten aber nicht überschritten werden. Die Berechnung der kommunalen
Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens zum 15.01. eines
jeden Jahres.
Berechnung der
kommunalen Klassenrichtzahl für die Stadt Bergkamen zum Schuljahr 2014/2015:
440
Erstklässler durch 23 = 19,13
Gemäß § 6 a Abs.
2 Nr. 2 Verordnung zum § 93 Abs. 2 SchulG wird ein Zahlenbruchteil ab 0,5 bei
einer Rechengröße zwischen 15 und 30 auf die darüber liegende ganze Zahl
aufgerundet, das bedeutet, dass an den Bergkamener Grundschulen 19 Eingangsklassen gebildet werden
können.
Gemäß § 6 a Abs.
1 VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz wird auch die Bandbreite für die Klassenbildung
an Grundschulen geändert. Für die Klassenbildung sind folgende Werte maßgebend:
Bis
zu 29 Schülerinnen und Schüler = 1 Klasse
30
bis 56 Schülerinnen und Schüler = 2 Klassen
57
bis 81 Schülerinnen und Schüler = 3 Klassen
82
bis 104 Schülerinnen und Schüler = 4 Klassen
Die
Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und
Schülern ist unzulässig.
Gebildete
Eingangsklassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden
Schülerzahlenveränderungen fortgeführt.
Daraus
ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen die nachfolgend dargestellte
Klassen- und Schülerzahlenverteilung:
Schule |
Anmeldungen |
Klassen |
Schüler/innen pro Klasse |
G.-Hauptmann-Schule |
53 |
2 |
26 / 27 |
Schillerschule |
63 |
3 |
21 |
Pfalzschule |
102 |
4 |
25/25/26/26 |
Jahnschule |
77 |
3 |
25/26/26 |
Preinschule |
34 |
2 |
17/17 |
Overberger Schule |
52 |
2 |
26/26 |
Frh.-v.-Ketteler-Schule |
59 |
3 |
19/20/20 |
Summe |
440 |
19 |
|
Von
zwei Schülern, für die die Preinschule die nächstgelegene Schule ist, liegen
die schriftlichen Anmeldungen noch nicht vor. Laut Mitteilung der von diesen
Kindern besuchten Kindertagesstätte haben die Eltern jedoch geäußert, ihre
Kinder kurzfristig an der Preinschule anzumelden. Dies wurde bei Ermittlungen
der kommunalen Klassenrichtzahl berücksichtigt. Die Preinschule ist mit zwei
Klassen á 17 Schülerinnen und Schülern an der unteren zulässigen Grenze.
Sollten von diesen insgesamt 34 Schülerinnen und Schülern noch welche eine
Förderschule besuchen, bzw. aus dem Schulbezirk wegziehen, kann es passieren,
dass die zulässigen Schülerzahlen unterschritten werden und doch nur eine
Eingangsklasse gebildet werden kann.
An
der Pfalzschule werden vier Eingangsklassen gebildet.
In
seiner Sitzung am 29.03.2007 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Zügigkeit für
die Grundschulen festgelegt (Drucksache Nr. 9/0863). Für die Pfalzschule ist
eine Dreizügigkeit vorgesehen. Sollte in einem Jahrgang die Zahl der
Schülerinnen und Schüler mit einem Aufnahmeanspruch die Zahl der nach
festgelegter Kapazität möglichen Aufnahmen überschreiten, kann der betroffenen
Schulleitung einmalig gestattet werden, von den Festlegungen abzuweichen.
Nach
Absprache mit der Schulamtsdirektorin Frau Wessels wird die Pfalzschule im
kommenden Schuljahr einmalig vier Eingangsklassen bilden. Die Zahl der anderen
Eingangsklassen bewegt sich im Rahmen der beschlossenen Aufnahmekapazitäten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Schuldezernent |
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Amtsleiter Kray |
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