Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2014/2015 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
10/1361
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2014/2015 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmannschule                                             2 Klassen

Schillerschule                                                                            3 Klassen

Pfalzschule                                                                               4 Klassen

Jahnschule                                                                                3 Klassen

Preinschule                                                                               2 Klassen

Overberger Schule                                                              2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule                         3 Klassen

 

Sachdarstellung:

 

Das „Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein Westfalen“ (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die

Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert. In gleicher Sitzung wurde die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl im Schuljahr 2013/2014 an Bergkamener Grundschulen beschlossen.

 

Nach Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2014/2015 und Klärung des Verbleibs der zum Anmeldeschluss noch nicht angemeldeten Kinder steht fest, dass im kommenden Schuljahr insgesamt 440 Kinder in den ersten Klassen der Bergkamener Grundschulen unterrichtet werden.

Weitere 13 Kinder sind an einer Grundschule in den Nachbarkommunen, an der Waldorfschule in Hamm bzw. an einer Förderschule angemeldet worden. Diese Kinder werden bei der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl nicht berücksichtigt.

 

Die kommunale Klassenrichtzahl ermittelt sich gemäß § 6 a Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulsozialgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wie folgt. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommunen des kommenden Schuljahres wird durch 23 geteilt. Die so ermittelte Klassenrichtzahl darf unterschritten aber nicht überschritten werden. Die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens zum 15.01. eines jeden Jahres.

 

Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Stadt Bergkamen zum Schuljahr 2014/2015:

 

440 Erstklässler  durch 23 = 19,13

 

Gemäß § 6 a Abs. 2 Nr. 2 Verordnung zum § 93 Abs. 2 SchulG wird ein Zahlenbruchteil ab 0,5 bei einer Rechengröße zwischen 15 und 30 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet, das bedeutet, dass an den Bergkamener Grundschulen 19 Eingangsklassen gebildet werden können.

 

Gemäß § 6 a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz wird auch die Bandbreite für die Klassenbildung an Grundschulen geändert. Für die Klassenbildung sind folgende Werte maßgebend:

 

Bis zu 29 Schülerinnen und Schüler = 1 Klasse

30 bis 56 Schülerinnen und Schüler = 2 Klassen

57 bis 81 Schülerinnen und Schüler = 3 Klassen

82 bis 104 Schülerinnen und Schüler = 4 Klassen

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.

 

Gebildete Eingangsklassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlenveränderungen fortgeführt.

 

 

 

 

 

Daraus ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen die nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:

 

 

Schule

Anmeldungen

Klassen

Schüler/innen pro Klasse

G.-Hauptmann-Schule

53

2

26 / 27

Schillerschule

63

3

21

Pfalzschule

102

4

25/25/26/26

Jahnschule

77

3

25/26/26

Preinschule

34

2

17/17

Overberger Schule

52

2

26/26

Frh.-v.-Ketteler-Schule

59

3

19/20/20

Summe

440

19

 

 

 

 

Von zwei Schülern, für die die Preinschule die nächstgelegene Schule ist, liegen die schriftlichen Anmeldungen noch nicht vor. Laut Mitteilung der von diesen Kindern besuchten Kindertagesstätte haben die Eltern jedoch geäußert, ihre Kinder kurzfristig an der Preinschule anzumelden. Dies wurde bei Ermittlungen der kommunalen Klassenrichtzahl berücksichtigt. Die Preinschule ist mit zwei Klassen á 17 Schülerinnen und Schülern an der unteren zulässigen Grenze. Sollten von diesen insgesamt 34 Schülerinnen und Schülern noch welche eine Förderschule besuchen, bzw. aus dem Schulbezirk wegziehen, kann es passieren, dass die zulässigen Schülerzahlen unterschritten werden und doch nur eine Eingangsklasse gebildet werden kann.

 

An der Pfalzschule werden vier Eingangsklassen gebildet.

 

In seiner Sitzung am 29.03.2007 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Zügigkeit für die Grundschulen festgelegt (Drucksache Nr. 9/0863). Für die Pfalzschule ist eine Dreizügigkeit vorgesehen. Sollte in einem Jahrgang die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Aufnahmeanspruch die Zahl der nach festgelegter Kapazität möglichen Aufnahmen überschreiten, kann der betroffenen Schulleitung einmalig gestattet werden, von den Festlegungen abzuweichen.

 

Nach Absprache mit der Schulamtsdirektorin Frau Wessels wird die Pfalzschule im kommenden Schuljahr einmalig vier Eingangsklassen bilden. Die Zahl der anderen Eingangsklassen bewegt sich im Rahmen der beschlossenen Aufnahmekapazitäten.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Schuldezernent

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray