Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung /
Auszahlung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Sachkonto 05.31.04.5339) in Höhe von 66.000 €. Die Deckung erfolgt durch
Minderaufwendungen unter dem Sachkonto 06.36.09.5332.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist
gem. § 1 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (AG AsylbLG)
örtlicher Träger für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Rahmen des AsylbLG werden Leistungen an den leistungsberechtigten
Personenkreis als Pflichtaufgabe erbracht, wobei der Umfang der Leistungen
durch die einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt wird. Seitens der Stadt
Bergkamen besteht nur ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem
Umfang oder in welcher Art (Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht
wird.
Das Produkt 05.31.04 bildet die Leistungen an ausländische
Flüchtlinge ab, wobei aus dem Sachkonto 05.31.04.5339 die Leistungen nach dem
AsylbLG für den berechtigten Personenkreis erbracht werden. Für das
Haushalts-/Budgetjahr 2013 stehen Mittel i.H.v. 600.000 € zur Verfügung.
Bereits im laufenden Budgetjahr war absehbar, dass diese Mittel nicht
ausreichend waren, um die Leistungserbringung abzuwickeln.
Das Sozialamt geht derzeit von
einem Betrag von prognostisch 275.000 € aus, der für o.g. Sachkonto im
Haushalts-/Budgetjahr 2013 zusätzlich zum Ansatz von 600.000 € erforderlich
sein wird. Nach
Prüfung durch das StA 50 konnten hierfür verschiedene Ursachen festgestellt
werden:
Zunächst hat sich die Fallzahl im Asylbereich nicht wie
prognostiziert entwickelt. Seit ca. Mitte des Jahres 2012 ist ein starker
Anstieg der Asylbewerberzahlen bundesweit zu verzeichnen. Es waren in der Folge
bereits seit Herbst 2012 deutlich höhere Zuweisungszahlen bei den Kommunen zu
verzeichnen, in Bergkamen erfolgten umfangreiche Zuweisungen seit ca. Dezember
2012. Im Jahr 2013 erfolgten hier in der Zeit bis einschließlich Oktober 51
Neuzuweisungen, wobei aktuell im November allein bis heute weitere 13 Personen
weitergeleitet wurden.
Dies spiegelt sich in der Folge auch in der Zahl der
Leistungsempfänger wieder. Soweit die durchschnittliche Anzahl der monatlichen
Empfänger von Leistungen in den vergangenen Jahren mit ca. 130 Personen
weitgehend stagnierte, konnte ein erheblicher Anstieg in 2013 auf aktuell 160
Personen verzeichnet werden. Während noch im letzten Budgetbericht von einer
zusätzlichen Belastung durch diese Einflussgröße von rund 69.000 € gerechnet
wurde, ist dies insbesondere durch die Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge in
den letzten Monaten deutlich nach oben auf rund 100.000 € zu korrigieren.
Weiterhin wurde in der Folge des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 zur Gewährung von Leistungen gem. § 3
AsylbLG die Höhe der monatlichen Leistungen an diesen Personenkreis an die
Regelbedarfe des SGB II / SGB XII angeglichen. Allein aus dieser Neufestsetzung
resultierten im Jahr 2013 voraussichtlich Mehrausgaben von ca. 75.000 €, die in
dieser Form und Höhe nicht prognostizierbar waren und dementsprechend in der
Budgetplanung nicht berücksichtigt wurden.
Letztlich sind im Bereich der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG
erhebliche Mehrkosten gegenüber der Planung entstanden. Es handelt sich hierbei
auffallend oft um Unterbringungen in der LWL-Klinik Dortmund aufgrund
psychischer Erkrankungen. Allein bei den täglichen Kosten pro Person von rund
200 € erfolgen bei mehrwöchigen Aufenthalten regelmäßig Rechnungslegungen von
mehreren Tausend Euro. Summarisch entstanden nur für diese Aufenthalte in 2013
Aufwendungen von rund 32.000 €.
Daneben ist für die Personen im Leistungsbezug des § 2
AsylbLG, die als Betreuungsfälle bei Krankenkassen gemeldet werden, ein
Abschlag auf von dort abgerechnete Krankenkosten zu erbringen. Dies summiert
sich derzeit auf rund 100.000 €, die in dieser Form bei der
Haushalts-/Budgetplanaufstellung in 2011 nicht absehbar waren.
Bei diesen Leistungen bestehen unmittelbare
Zahlungsverpflichtungen, die nicht aufschiebbar sind, da es sich prinzipiell um
Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes des berechtigten Personenkreises
handelt.
In der Summe ergibt sich aus derzeitiger Sicht für das
Sachkonto ein zusätzlicher Bedarf von ca. 275.000 €. Den Aufwendungen stehen allerdings deutlich höhere Erträge von 197.800 €
gegenüber.
Zunächst wurde aufgrund der
absehbar höheren Asylbewerberzahlen durch das Land bereits zu Beginn des Jahres
ein höherer Betrag für die Kommunen bereitgestellt. Hierdurch ergaben sich
bereits höhere Erträge von ca. 71.000 €. Zusätzlich wurde noch aufgrund des
o.g. Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 seitens des Landes
ein Betrag von 38.700 € zur Verfügung gestellt, der die Mehraufwendungen der
Kommunen decken soll. Hier ist im Hinblick auf die Mehraufwendungen aufgrund
des genannten Urteils eine Deckungslücke erkennbar, da die Leistungen des
Landes erneut nur den Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge mit laufendem
Asyl(folge)verfahren berücksichtigt. Die darüber hinaus durch die Kommunen
erbrachten Leistungen gehen voll zu Lasten des städtischen Haushaltes.
Daneben sind aus Erstattungen der
Krankenkassen höhere Erträge von ca. 93.000 € zu verzeichnen. Diese resultieren
aus nicht verbrauchten Mitteln, die die Stadt wie zuvor erläutert, als Abschlag
vorleistet.
Durch diese nicht geplanten
Erträge sowie einiger kleinerer Einsparungen innerhalb des Budgets konnten
Mehraufwendungen in Höhe von 209.300 € im Rahmen der Budgetierung innerhalb des
Budgets aufgefangen werden.
Im Laufe des Monats November 2013 konnte festgestellt
werden, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind, um die noch
anstehenden Zahlungsverpflichtungen zu decken. Weitere Einsparungen oder nicht veranschlagte Erträge
sind im restlichen Budgetjahr 2013
nicht mehr zu erwarten.
Es verbleibt ein ungedeckter Betrag von 66.000 €, der
überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus
dem gesetzlichen Auftrag.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine
überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nur dann zulässig, wenn eine Deckung im
lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Diese ergibt durch Minderaufwendungen unter der
Buchungsstelle 06.36.09.5232 (Familien ergänzende und Familien ersetzende
Maßnahmen des Jugendamtes). Wenn die Aufwendungen/Auszahlungen - wie im
vorliegenden Fall - erheblich sind, ist die vorherige Zustimmung des Rates
einzuholen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck 1.
Beigeordneter |
Stellv.
Amtsleiter Möllmann |
|
Sichtvermerk StA 20 Haeske |