Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 15. Änderungssatzung vom ………. zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt
Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Kalkulation 2014
- Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2011 und 2012
Gemäß den Änderungen der
Bestimmungen des § 6 KAG mit Wirkung vom 21.12.2011 sind Gewinne innerhalb von
vier Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Gemäß Mitteilung der Kommunal-Agentur
NRW sind die Gewinn- und Verlustvorträge ab 2011 auf vier Jahre vorgetragen
werden.
In der Kalkulation der Gebühren für 2011 und 2012 wurden die Gebühren mit einem
100 %-igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge
gegenübergestellt. Für die Jahre 2011 und 2012 wurden lt. Betriebsabrechnung
folgende Ergebnisse erzielt:
2011
Erwerbsgebühren: Unterdeckung
- 44.112,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 1.145,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 33,00 €
2012
Erwerbsgebühren: Unterdeckung
- 12.630,00 €
Bestattungsgebühren: Unterdeckung - 313,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 414,00 €
- Ergebnis der Gebührenkalkulation für
2014
Eine Kalkulation der Gebühren nach Maßgabe des Kostendeckungsprinzips würde für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Erwerbsgebühren von rund 30 % und bei den Bestattungsgebühren eine Erhöhung von 2 bis 3 % ergeben.
Seit dem Jahr 2012 dürfen auf den Außenriedhöfen gemäß Ratsbeschluss keine Bestattungen und Beisetzungen mehr erfolgen. Diese Friedhöfe haben mehr Park- als Friedhofscharakter. Aus diesem Grunde und um weiterhin wettbewerbsfähig mit den umliegenden kommunalen und kirchlichen Friedhöfen zu bleiben, wurde vorgeschlagen, die Kosten für die Außenfriedhöfe (Bergkamen-Mitte und –Heil sowie den Friedhof „Am Südhang“) und die Kosten für den Parkfriedhof zu trennen.
Von den jeweils ermittelten Gesamtkosten wurde bei den Kosten für den Parkfriedhof ein öffentlicher Anteil von 30 % veranschlagt. Bei den Kosten für die Außenfriedhöfe ein öffentlicher Anteil von 90 %.
Diese Änderung der Berechnung ergibt nun eine Erhöhung der Erwerbsgebühren von rund 13 % und bei den Bestattungsgebühren je nach Bestattungsart 4 bis 6 %.
Gründe dieser Erhöhung sind
- die Verringerung der Bestattungszahlen und somit Graberwerbe,
- die Verringerung der Verlängerungen von Erdwahlgräbern, da vermehrt Urnen mit einer Ruhezeit von 20 Jahren in vorhandenen Erdwahlgräbern beigesetzt werden,
- die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes für Leistungen des BBH von 37,80 € auf 40,00 €,
- die Erhöhung der Pflegestunden des BBH um 1.000 Stunden auf 4.250 Stunden für Pflege und Unterhaltung aller Friedhöfe,
- die Herrichtung des neuen Quartieres 30 für pflegefreie Erdreihengräber und Wahl- gräber,
- die Beschaffung eines neuen Abfallsystems für die Bergkamener Friedhofe; infolge dessen die Erhöhung der Abschreibungen und Zinsen,
- die Verlustvorträge aus Vorjahren bei den Erwerbsgebühren.
Die Kosten werden folgendermaßen ermittelt und aufgeteilt:
- Die Abschreibungen und Zinsen für Grund und Boden, Grabfelder, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen, Wegebefestigung, Einfriedungen und sonstiges Inven- tar, je nach Friedhof,
- Aufwendungen des BBH werden nach Stundenmittelwerten der vergangenen Jahre berechnet. Von den insgesamt veranschlagten 4.550 Stunden wurden 2.930 Stun- den dem Parkfriedhof, 1.320 Stunden den Außenfriedhöfen und 300 Std. den Kriegsgräbern zugerechnet. Alle Kosten, die nicht friedhofsgenau zugeordnet werden können, werden nach diesen Stunden prozentual aufgeteilt.
- Der „öffentliche Anteil“ des Parkfriedhofes wurde aus diesem Grunde von 40 % auf 30 % verringert.
- Der Gewinn- und Verlustvortrag aus der Betriebsabrechnung 2011 (Erwerbsgebüh- ren - 44.112,00 €, Bestattungsgebühren + 1.145,00 €, Verwaltungsgebühren
+ 33,00 €) wird zu 50 % hinzugerechnet.
Der Gewinn- und Verlustvortrag aus der Betriebsabrechnung 2012 sollte erst ab 2015 berücksichtigt werden.
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2014 sowie aus der Betriebsabrechnung 2013 abgeleitete Fall- zahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger Kostendeckung zugrun- de gelegt.
Nachfolgend
eine Aufstellung der Gesamterhöhung der Friedhofsgebühren bei Erwerb und
Bestattung:
Friedhofsgebühren
nach Bestattungsarten |
|
||
|
|
|
|
Bestattungsart |
2013 |
2014 |
Erhöhung |
Erwerbsgeb.+Bestattungsgeb.+Pflegek. |
|
. |
in % |
Reihengrab |
1.450,00 € |
1.595,00 € |
+ 10,00 |
Reihengrab im Rasenfeld |
1.670,00 € |
1.800,00 € |
+ 7,78 |
Reihengrab im Rosenquartier |
1.765,00 € |
1.910,00 € |
+ 8,21 |
Urnenreihengrab |
635,00 € |
710,00 € |
+ 11,81 |
Urnenreihengrab im Rasenfeld |
610,00 € |
685,00 € |
+ 12,29 |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
710,00 € |
785,00 € |
+ 10,56 |
Wahlgrab |
2.225,00 € |
2.445,00 € |
+ 9,88 |
Wahlgrab im Rasenfeld |
2.375,00 € |
2.580,00 € |
+ 8,63 |
Urnenwahlgrab |
1.225,00 € |
1.375,00 € |
+
12,24 |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
1.140,00 € |
1.275,00 € |
+ 11,84 |
Urnenwahlgrab im Rosenquartier |
1.300,00 € |
1.450,00 € |
+ 11,53 |
Urnenbaumgrab |
725,00 € |
805,00 € |
+ 11,03 |
Nachfolgend
die Gebührenerhöhung bei den Erwerbsgebühren und Bestattungsgebühren im Einzelnen:
Erwerbsgebühren
|
Gebührentarif 2013 |
Ergebnis
der Kalkulation für 2014 |
Rundung |
Erhöhung in %
|
Wahlgrab |
1.460,00
€ |
1.652,00
€ |
1.650,00 € |
+13,01 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.330,00
€ |
1.504,00
€ |
1.505,00 € |
+ 13,15 % |
Reihengrab |
870,00 € |
988,00 € |
990,00 € |
+ 13,79 % |
Urnenwahlgrab |
1.110,00
€ |
1.254,00
€ |
1.255,00 € |
+ 13,06 % |
Urnenreihengrab |
520,00 € |
591,00 € |
590,00 € |
+ 13,46 % |
Urnenwahlgrab im Rasenf. |
980,00 € |
1.107,00
€ |
1.110,00
€ |
+ 13,26 % |
Kindergrab |
655,00 € |
743,00 € |
745,00 € |
+ 13,74 % |
Reihenrasen und anonym |
810,00 € |
914,00 € |
915,00 € |
+ 12,96 % |
Urnenrasen und anonym |
460,00 € |
517,00 € |
520,00 € |
+ 13,04 % |
Streufeld |
260,00 € |
295,00 € |
295,00 € |
+ 13,46 % |
Urnenbaumgrab |
520,00 € |
597,00 € |
590,00 € |
+ 13,46 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
590,00 € |
669,00 € |
670,00 € |
+ 13,55 % |
Schmetterlingsfeld |
320,00 € |
360,00 € |
360,00 € |
+ 12,50 % |
Urnenfamiliengrab |
1.240,00 € |
1.404,00
€ |
1.405,00 € |
+ 13,30 % |
Reihengrab Rosenquartier |
870,00 € |
988,00 € |
990,00 € |
+ 13,79 % |
Urnenreihengrab Rosenquartier |
520,00 € |
591,00 € |
590,00 € |
+13,46 % |
Urnenwahlgrab Rosenquartier |
1.110,00 € |
1.254,00
€ |
1.255,00 € |
+13,06 % |
|
|
Bestattungsgebühren
|
Gebühren-tarif 2012/13 |
Ergebnis
der Kalkulation für 2014 |
Rundung
|
Erhöhung in % |
Wahlgrab |
765,00 € |
795,00 € |
795,00 € |
+ 3,92 % |
Reihengrab |
580,00 € |
603,00 € |
605,00 € |
+ 4,31 % |
Urnengrab |
115,00 € |
121,00 € |
120,00 € |
+ 4,34 % |
Kindergrab |
255,00 € |
265,00 € |
265,00 € |
+ 3,92 % |
Urnenbaumgrab |
160,00 € |
169,00 € |
170,00 € |
+ 6,25 % |
Schmetterlingsfeld |
115,00 € |
121,00 € |
120,00 € |
+ 4,34 % |
Die Verwaltung
schlägt vor, die Bestattungsgebühren in der kalkulierten Höhe festzusetzen.
Die
Erwerbsgebühren sollten für die Gebührensatzung 2014 in der kalkulierten Höhe –
abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.
4. Kalkulation
2014
4.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
4.2 Ermittlung des
Gebührenbedarfes
4.2.1 Personalkosten 85.610,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten
werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf dem Parkfriedhof einen Schließ- und
Wachdienst durchführen. Dieser Anteil wird zu 100 % dem Parkfriedhof
angerechnet.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2014 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
4.2.2 Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen 3.000,00 €
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die
Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.3 Unterhaltung der sonstigen
unbebauten Grundstücke 70.900,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden
5.000,00 € zugeordnet.
4.2.4 Erstattungen an Sondervermögen 49.450,00
€
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 42.400,00 € für die Entsorgung folgender Mengen in 12 Monaten berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 200 t
Deponierung Bauschutt: 170 t
Deponierung
Sonstiges: 50 t
Verbrennung: 50 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
4.2.5 Bewirtschaftung der Grundstücke 15.550,00 €
Hierunter sind die Kosten für
Strom, Wasser, Grundsbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die
Friedhofsanlagen, sowie Reinigungskosten des Sozialtraktes zusammengefasst.
4.2.6 Mieten und Pachten 10.000,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am
Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten,
der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die
Kaltmiete sowie Betriebskosten.
4.2.7 Geschäftsaufwendungen
320,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
4.2.8 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
4.2.9 Aufwendungen BBH 252.419,00 €
Der Baubetriebshof
übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr
abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 755,25 Std. bei einem Stundensatz
von 40,00 € berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 4.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten
werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der
zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.10 Interne Leistungsbeziehung 9.714,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die
Kosten zu begleichen, die in den
Fachämtern für die Beschäftigung mit den
Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen
z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von
Personalschlüsseln.
4.2.11 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
16.724,00 € |
- |
Zinsen |
87.889,00
€ |
Basis für die
Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage
Verwaltung 81.071,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
4.2.13 Öffentlicher Anteil Parkfriedhof 30% 106.226,00 €
Öffentlicher Anteil Außenfriedhöfe 90% 120.622,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Parkfriedhofes, sowie des steigenden öffentlichen Anteils
der Außenfriedhöfe auf 40 % angehoben.
Der öffentliche Anteil des Parkfriedhofes liegt nach dem Berechnungsschema des
Hagener Gutachtens bei 21,28 %.
Die Verwaltung
schlägt vor, den öffentlichen Anteil für den Parkfriedhof auf 30 % zu
reduzieren. Von den in der Kalkulation nunmehr getrennt zugeordneten Kosten für
die Außenfriedhöfe wurde ein öffentlicher Anteil von 90% berechnet.
4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2011
Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
Die Gewinn- bzw. Verlustvorträge aus dem Jahre 2011 wurden zu 50 % in die
Kalkulation eingerechnet.
5. Gebührenkalkulation
5.1 Kriegsgräber
Kosten: 27.249,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 9.022,00 €. Der Differenzbetrag von 18.227,00 € kann
durch die Berechnung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege
der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
5.2 Erwerbsgebühren
Kosten: 272.842,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2014 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Ergebnis nach Kalkulation 2014 |
Wahlgrab |
60 |
1.650,00
€ |
Wahlgrab im Rasen |
6 |
1.505,00
€ |
Reihengrab |
12 |
990,00 € |
Urnenwahlgrab |
24 |
1.255,00
€ |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
26 |
590,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
12 |
1.110,00 € |
Kindergrab |
1 |
745,00 € |
Reihenrasen und anonym |
24 |
915,00 € |
Urnenrasen und anonym |
90 |
520,00 € |
Streufeld |
6 |
295,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
670,00 € |
Schmetterlingsfeld |
2 |
360,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.405,00
€ |
Reihengrab im Rosenquartier |
4 |
990,00 € |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
10 |
590,00 € |
Urnenwahlgrab im Rosenquartier |
6 |
1.255,00
€ |
5.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 70.581,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen,
werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Ergebnis
nach Kalkulation 2014 |
Wahlgrab |
795,00
€ |
Reihengrab |
605,00
€ |
Urnengrab |
120,00
€ |
Kindergrab |
265,00
€ |
Baumgrab |
170,00
€ |
Schmetterlingsfeld |
120,00
€ |
5.4 Gebühren für
sonstige Verwaltungsleistungen
Kosten: 10.485,00 €
Im Durchschnitt ist jährlich von 175 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenzziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis
nach Kalk. |
Gebühr
2014 |
Grabmäler |
150 |
4 |
600,00 |
17,749 € |
71,00 € |
71,00 € |
Gewerbe |
25 |
1,5 |
37,50 |
17,749 € |
26,62 € |
27,00 € |
|
175 |
|
637,50 |
|
|
|
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Ausstellung einer
Grabmalgenehmigung auf 71,00 € zu erhöhen. Die Gebühr für die Berechtigungen
der Gewerbetreibenden sollte auf 27,00 € erhöht werden.
5.5 Gebühren für die Pflege einer
Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber
Zur
Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber
im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm
Grabfläche/Jahr angesetzt.
Für die
Pflegkosten im Quartier 32 wurde ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je
qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.
Pflegekosten Gebührentarif
2014
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30 Jahre)
280,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 45,00 €
(für 20 Jahre)
Reihengräber im
Rosenquartier 315,00 €
Urnenreihen-/Urnenwahlgräber
75,00 €
im Rosenquartier
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
4
Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Kupfer Gläser |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |