Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Abschluss der
Vereinbarungen nach § 72 a Abs. 4 SGB VIII (Erweiterte Führungszeugnisse für
Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe) zwischen den freien Trägern der
Jugendhilfe und dem Jugendamt Bergkamen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit in Kraft treten
des Bundeskinderschutzgesetz zum 01.01.2012 wurde das SGB VIII um Regelungen
ergänzt, die sicherstellen sollen, dass keine einschlägig vorbestraften
Personen ehrenamtlich bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätig
sind.
Hierzu sollen die
Jugendämter mit den freien Trägern Vereinbarungen treffen, in denen festgelegt
wird, für welche Tätigkeiten die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erweiterte Führungszeugnisse beim freien Träger vorlegen müssen. Im
Kern betrifft dies die Vereine der Jugendarbeit und des Sports.
Die Empfehlungen des
Landesjugendamtes Westfalen-Lippe sehen eine kreisweite abgestimmte Praxis vor.
Eine Arbeitsgruppe der Jugendämter des Kreises Unna hat hierzu eine gemeinsame
Mustervereinbarung entworfen. Diese Mustervereinbarung wurde mit dem Dekanat
Unna und dem Evangelischen Kirchenkreis Unna – als große Träger der
Jugendarbeit im Kreis Unna – abgestimmt.
In Bergkamen werden
in Abstimmung mit dem Stadtjugendring Bergkamen e. V. und der
Stadtsportgemeinschaft Bergkamen die Vereine ab Mitte November zum Abschluss
der Vereinbarungen durch das Jugendamt aufgefordert. Ergänzend dazu erhalten
die Vereine detaillierte Erläuterungen zur Durchführung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Anlage 1)
4.
Erläuterungen zum Thema (Anlage 2)
Der Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Scharwey |