3. Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 3. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
In § 53 LWG NRW ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Die Entleerung der Kleinkläranlagen wurde für 2013 und 2014 neu ausgeschrieben. Die für die Jahre 2013 und 2014 vergebene Auftragssumme beträgt 23.478,70 €. Für die Gebührenrechnung 2013 wurden bereits 50% bzw. 11.739,35 € angesetzt. Die restlichen 50 % der Auftragssumme bzw. 11.739,35 € werden in die Kalkulation 2014 übernommen.
In der Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 1.468,02 €. Unter Berücksichtigung dieses Überschusses sowie der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2014 ergibt sich ein Gebührensatz von 105,25 €/m³.
II. Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung 11.739,35 €
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten ( 13 % ) der Mitarbeiter
des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-
leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist. 7.968,06 €
3. Kosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
13 % von 9.700,00 €/à 1.261,00 €
4. Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 7.968,06 € 1.593,61 €
4. Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 7.323,00 €
Abzüglich:
Überschuss 2012 1.468,02 €
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 11.739,35 €
2. Personalkosten 7.968,06 €
3. Büroarbeitsplatz 1.261,00 €
4. Sachkosten 1.593,61 €
5. Lippeverband 7.323,00
€
Abzüglich:
Überschuss 2012 1.468,02 €
28.417,00 €
28.417,00
€ : 270 m³ = 105,25 €/m³
Lt. SEB wird für das Jahr 2014 eine Abfuhrmenge von 270 m³ erwartet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbauck |
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Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Groß |
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