hier: Verkehrsberuhigung der Sraße "Im Burkamp"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, der Einwohneranregung zunächst nicht zu folgen.
Sachdarstellung:
Herr Armin Morch, Im
Burkamp 2 a, 59192 Bergkamen, beantragt mit der Einwohneranregung gem. § 24 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2013 die Straße „Im
Burkamp“ als „Spielstraße“ oder als Straße „Nur für Anlieger“ auszuschildern.
Der Antrag wird
begründet mit zunehmenden Durchgangsverkehren, teilweise zu hohen
Geschwindigkeiten und teilweiser Missachtung der Regelung rechts vor links.
Die Straße „Im Burkamp“ in
Bergkamen-Weddinghofen verbindet in Ost-West-Richtung die Schulstraße mit der
Pfalzstraße.
Ausgebaut im
klassischen Querschnitt mit einer 4,20 m breiten bituminösen Fahrbahn,
beidseitiger Einfassung aus Hochbordsteinen und daran angrenzend plattierte
Gehwege.
Ausgewiesen ist
diese Straße auf ganzer Länge als Tempo 30 Zone, in Verbindung mit dem Bereich
der Pfalzstraße.
Bei der Formulierung
„Spielstraße“ wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Kennzeichnung
als verkehrsberuhigter Bereich meint.
Die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung legt fest, dass die Ausweisung
als verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder Bereiche in
Betracht kommt mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr.
„Die mit Zeichen
325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich, Anfang) gekennzeichneten Straßen müssen
durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich sein“ (Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 325.1
und 325.2 Ziffer 2).
Die Ausweisung der
Straße „Im Burkamp“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich würde also einen
vollständigen Straßenumbau voraussetzen.
Die Ausweisung einer
Straße mit dem Zusatzzeichen, VZ 1020-30 (Anlieger frei), setzt voraus, dass
die Straße für den Durchgangsverkehr mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller
Art) gesperrt wird.
Der Begriff
„Anlieger frei“ ist nach der geltenden Rechtsprechung sehr weit gefasst. Alle
Fahrten, die zum Verlassen oder zum Erreichen eines der Grundstücke dienen, die
in einem so beschilderten Bereich liegen, sind uneingeschränkt erlaubt.
Entscheidend ist hierbei nur der Wunsch oder die Absicht, ein Grundstück zu
erreichen. Dabei muss auch nicht zwingend der kürzere Weg genommen werden.
Die wirksame
Kontrolle einer Anlieger-frei-Ausweisung ist deshalb äußerst schwierig.
Das
Verkehrsaufkommen muss sich damit nicht wesentlich verringern; eine Auswirkung
auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit ergibt sich dadurch ebenfalls nicht.
Aus Sicht der
Verwaltung sind deshalb die Vorschläge aus der Einwohneranregung nicht
geeignet, den Zweck zu erfüllen, das Verkehrsaufkommen deutlich zu reduzieren
oder geschwindigkeitsdämpfend zu wirken.
Nach Auskunft der
städt. Ordnungsbehörde sowie der Polizeistation Bergkamen liegen zu der Straße
„Im Burkamp“ keine ähnlich gelagerten Beschwerden oder Kenntnisse über aktuelle
Vorfälle vor.
Auch gibt es derzeit
keine objektiven und belastbaren Zahlen zum Verkehrsaufkommen und zu den dort
gefahrenen Geschwindigkeiten.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, der Einwohneranregung zunächst nicht zu folgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiter Irmisch |
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