Betreff
Bericht über das laufende Semester II/2013 der VHS Bergkamen
Vorlage
10/1305
Aktenzeichen
hö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 10/1305, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 03.07.2013, Drucksache 10/1200, das Programm für das Semester II/2013 der Volkshochschule Bergkamen beschlossen.

 

Das Semester hat am 09.09.2013 begonnen und endet am 13.12.2013. Es umfasst demnach lediglich 12 Wochen. Da das Semester noch nicht abgeschlossen ist, können im Rahmen dieses Berichts zwar Tendenzen beschrieben aber noch keine abschließenden Aussagen getätigt werden. Der Stichtag für die Erhebung der Daten für diesen Bericht ist der 28.10.2013.

 

Bislang wurden von 160 geplanten Kursen 117 Kurse (davon 4 Einzelveranstaltungen) mit insgesamt 2718 Unterrichtsstunden durchgeführt. Teilgenommen haben daran insgesamt 1245 Personen. Damit sind die Teilnehmerzahlen des Herbstsemesters des Vorjahres zum jetzigen Zeitpunkt bereits übertroffen worden. Die Kursausfallquote liegt derzeit bei rund 27 %. Das ist ein normaler Wert für das Verhältnis von geplanten Kursen zu tatsächlich durchgeführten Kursen.

 

Für die einzelnen Fachbereiche stellt sich das wie folgt dar:

 


Programmbereich

Kurse

Unterrichts-
stunden

Teilnehmende

0 – Sonstiges

16

78

204

1 – Gesellschaft, Politik, Umwelt

9

70

107

2 – Kreatives

3

20

17

3 – Gesundheit

30

391

398

4 – Fremdsprachen

24

537

258

5 – EDV und berufliche Bildung

22

232

135

6 – Grundbildung, Schulab-
       schlüsse und Deutsch als
       Zweitsprache/Fremdsprache

13

1390

126


 

 

An Auftragsmaßnahmen laufen derzeit drei durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Integrationskurse (Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache), davon ist einer ein Kurs mit Alphabetisierung. Die Anzahl der Kurse und Anmeldungen nimmt auf Grund rückläufiger Zuwanderungszahlen weiter ab. Dafür wächst der Bedarf an Deutschunterricht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nicht durch das BAMF gefördert werden und für die ein maßgeschneidertes Angebot entwickelt wurde, das im Januar 2014 starten wird.

 

Mit Beginn der Herbstferien ist für die Teilnehmenden in den Abendlehrgängen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen die Probezeit abgelaufen. Der Lehrgang „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“ (HSA 9) und der Lehrgang „Mittlerer Schulabschluss“ (MSA, früher: Fachoberschulreife) sind mit jeweils 27 Teilnehmenden gestartet. Bisher ist eine geringe Fluktuation zu verzeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt nach Ende der Probezeit nehmen im Lehrgang HSA 9 22 Personen und im Lehrgang MSA 23 Personen teil.

 

Erstmalig werden die Teilnehmenden an den sogenannten zentral organisierten und standardisierten Prüfungen (ZosP) teilnehmen. Die Teilnahme ist ab dem 01.08.2014 verpflichtend. Damit erfolgt eine Anpassung der Prüfungsbedingungen im zweiten Bildungsweg an die der Regelschulen. Die Prüfungen erfolgen allerdings nicht an festgesetzten Prüfungsterminen, da der zweite Bildungsweg sehr viel flexibler mit zeitlichen Strukturen umgehen kann. So beginnen beispielsweise in einigen Volkshochschulen die Lehrgänge im Februar und sind nicht wie bei der VHS Bergkamen am Schuljahr der Regelschulen orientiert.

 

Damit die Teilnehmenden insgesamt den schulischen Anforderungen gerecht werden können, hat die VHS das Volumen der Unterrichtsstunden von wöchentlich 21 auf 25 erhöht und das Spektrum der Unterrichtsfächer zu Gunsten der Kernfächer reduziert. Somit liegen nun die Schwerpunkte auf den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

 

Zudem findet bei der VHS Bergkamen weiterhin ein vollständig aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderter Vormittagskurs zum Nachholen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 statt. Im Auftrag des Job Centers Kreis Unna wird in diesem ESF-geförderten Kurs der Bereich der Arbeitsangelegenheiten und der sozialpädagogischen Betreuung durch das Bildungszentrum Bergkamen der TÜV NORD Bildung geleistet. Die Teilnehmenden dieses Kurses werden im Februar 2014 die Abschlussprüfung durchlaufen und noch nicht an den ZosP teilnehmen. Den Teilnehmenden dieses Kurses steht auf Grund der ESF-Projektförderung ein höheres Volumen an Unterrichtsstunden zur Verfügung. Hierin liegt die große Chance, einem Potenzial an Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit deutlich verschlechterten Zugangsvoraussetzungen den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen und somit den Weg in eine schulische oder berufliche Ausbildung zu ebnen.

 

Innerhalb der Kooperationen „VHS und Schule“ beteiligt sich die VHS Bergkamen an dem „Go in“-Projekt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Im Rahmen dieses Projektes wird in Kooperation mit der Willy-Brandt-Gesamtschule und der Hellweg Hauptschule zugezogenen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse die deutsche Sprache vermittelt. Die Teilnehmenden sind zwischen 12 und 17 Jahre alt und unterliegen der Schulpflicht. Der Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“ wird montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 08:00-11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der VHS durchgeführt. Im Anschluss an den Deutschunterricht kehren die Schülerinnen und Schüler in ihren regulären Klassenverband in die entsendende Schule zurück, um den Kontakt zu den aktuellen Unterrichtsinhalten, zur Schule und zu den Mitschülerinnen und Mitschülern nicht zu verlieren. Derzeit sind an dieser Maßnahme 16 Schülerinnen und Schüler beteiligt.

 

Im Rahmen der Beratungsdienstleistungen konnte die VHS Bergkamen ihr Angebot erweitern. Folgende Beratungsleistungen können Interessierte bei der VHS Bergkamen derzeit in Anspruch nehmen:

1.            Sprachberatung für den Bereich „Fremdsprachen lernen“
2.            Sprachberatung für die Teilnahme an Integrationskursen („Deutsch als
            Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache) und das Ablegen der Zertifikatsprüfung
            „Deutschtest für Zuwanderer“
3.            Beratung in Bezug auf die Anmeldung zu einem Einbürgerungstest
4.            Beratung für die Teilnahme an einem Schulabschlusslehrgang
5.            Bildungsscheck- und Bildungsprämienberatung

 

Neu ist seit Oktober 2013 die Beratung zur Nutzung des Programms Bildungsprämie – Zweite Förderphase“ des Bundes mit den Instrumenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen in Ergänzung zu der seit mehreren Jahren bereits angebotenen Beratung zur Nutzung des Bildungsschecks NRW, für den es derzeit ein Sonderprogramm „Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015)“ gibt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf wollen sowohl Bundes- als auch Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützen die Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck und die Bildungsprämie, beide gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, sind dafür bedeutsame Angebote und setzen wichtige Impulse für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung. Mit dem Sonderprogramm „Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015)“ wird die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung durch das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit bis zu 2.000,00 € (maximal 50 % der Weiterbildungskosten) gefördert. Die Restfinanzierung kann durch die Geförderte / den Geförderten oder durch den Arbeitgeber erfolgen. Anspruchsberechtigt sind neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit, Existenzgründerinnen und –gründer sowie Berufsrückkehrende. Auf Grund des Sonderprogramms hat sich die Nachfrage nach Bildungsscheckberatung deutlich erhöht.

 

Einen Prämiengutschein aus dem Programm „Bildungsprämie – Zweite Förderphase“ des Bundes gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können Erwerbstätige erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500,00 €.

Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrrist noch nicht abgelaufen ist. Dieser „Spargutschein“ kann mit dem Prämiengutschein kombiniert werden.

 

In diesem Semester wurden bisher 19 Bildungsschecks und ein Prämiengutschein ausgestellt.

 

Die werblichen Maßnahmen wurden in den vergangenen Monaten intensiviert. Zum einen wurde die Präsenz der VHS auf Facebook (www.facebook.com/VolkshochschuleBergkamen) an die neuen Richtlinien der Stadt Bergkamen angepasst und dieses Medium wird regelmäßig mit Kurswerbung bedient. Zum anderen wurde die Pressearbeit verstärkt. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung von Kursen in der Presse und erfolgten Anmeldungen kann deutlich festgestellt werden.

 

Mit Start des Semesters I/2014 wird die Internetseite der VHS Bergkamen (vhs.bergkamen.de) auf ein überarbeitetes Layout umgestellt, das über eine optimierte Darstellung für mobile Endgeräte verfügt. Damit gewinnt die Online-Kursbuchung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Attraktivität.

 

 

Volkshochschul-Statistik des DIE (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) für das Kalenderjahr 2012

 

Die Betrachtung der Kennzahlen der VHS Bergkamen für das Kalenderjahr 2012 im Vergleich zum Landesdurchschnitt zeigen, dass sich der Arbeitsschwerpunkt „Grundbildung und Schulabschlüsse“ deutlich in der Statistik niederschlägt, da sich das Angebot der VHS Bergkamen an Unterrichtsstunden pro Veranstaltung in diesem Bereich im Landesvergleich im oberen Viertel aller Volkshochschulen befindet. Auch beim Prüfungsgeschehen liegt die VHS Bergkamen mit 12,5 Prüfungen pro 1.000 Belegungen deutlich über dem Durchschnitt der Volkshochschulen.

 

Im Zehnjahresvergleich hat die VHS Bergkamen ihr Angebot an Unterrichtsstunden in Summe um 5,1 % reduziert, wobei das Angebot im Land NRW um 9,9 % gestiegen ist. Dieses beruht auf der strategischen Entscheidung der Stadt Bergkamen, die Kreativangebote im Wesentlichen durch das Kulturreferat und nicht durch die Volkshochschule durchführen zu lassen, so dass im Zehnjahresvergleich ein Rückgang der Unterrichtsstunden im Bereich „Kultur/Gestalten“ um 90,6 % zu verzeichnen ist.

 

Die Belegungen der VHS Bergkamen sind im Zehnjahresvergleich mit -12,8 % ebenfalls rückläufig, verlaufen allerdings parallel zum Landesschnitt (-10,0 %). Mit einer durchschnittlichen Kursbelegung von 12,2 Teilnehmenden liegt die VHS Bergkamen in der oberen Hälfte im VHS-Landesvergleich und erfüllt die Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes (WbG).

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Höchst