Betreff
Rückzahlung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für das Projekt Schulstraße,
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen investiven Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 "Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße"
Vorlage
10/1257
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt

 

  1. gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“.
    Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ gewährleistet.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass eine Rückstellung für Zinsverpflichtungen aus der Rückforderung Schulstraße zu berücksichtigen ist.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Investitionsmaßnahmen „Umgestaltung der Gehwege Schulstraße, L 664 und des Kleiweges“ wurden in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt in vier Abschnitten mit Hilfe von Fördergeldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) realisiert. Der Förderanteil für beide Maßnahmen betrug 85 % der Bausummen.

Die zu erstellenden Schlussverwendungsnachweise wurden vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt in Münster im 1. Halbjahr 2012 geprüft.

Während es bei der Maßnahme „Kleiweg“ keine Rückforderungsansprüche gab, wurden seitens des Staatl. Rechnungsprüfungsamtes wesentliche Bauteile des Projektes „Gehwege Schulstraße, L 664“ als nicht zuwendungsfähig angesehen.

 

Die erste Auswertung der Prüfungsergebnisse des RPA Münster vom 20.04.2012 beinhaltete einen Rückforderungsbetrag von 322.734,00 €.

 

Nach umfangreichem Schriftverkehr und Gesprächen erging jetzt der offizielle, deutlich reduzierte Rückforderungsbescheid durch die Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 182.200,00 €.

Beispielhaft für diese Rückforderung ist eine anteilige Zuordnung der Straßenentwässerung (Straßeneinläufe und zugehörige Rohrleitungen) für die Flächenanteile der Gehwege.

Die Stadt Bergkamen machte deutlich, dass die eingebauten Entwässerungsanlagen auch die Gehwege und Stellplatzflächen entwässern. Mit dieser Argumentation konnte diese Detailrückforderung auf 52.000,00 € um ca. 50 % gesenkt werden.

 

Hinzu kommen allerdings Zinsverpflichtungen, die in ihrer Höhe zum heutigen Tage noch nicht benannt werden können, aber deren Geltungszeitraum mit dem Tag der Basiszahlung endet.

Um die Zinslast der Stadt Bergkamen zu begrenzen, ist es ratsam, die geltend gemachten 182.200,00 € möglichst schnell zu begleichen.

 

Um jedoch aus den o. g. Gründen die Zahlung umgehend zu tätigen, soll eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“ erfolgen.

Die Deckung der zusätzlichen Gesamtauszahlungen soll durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ erfolgen.

 

Aufgrund dieser Mittelbereitstellung aus der vg. Buchungsstelle können einzelne für 2013 vorgesehene Maßnahmen erst im Jahre 2014 erfolgen.

 

Nach erfolgter Zahlung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 182.200,00 € werden die Zinsen in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 182.200,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02/0245.7811

                                               "Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße"

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

s. Sachdarstellung bzw. Beschlussvorschlag

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

-

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach

StA 20