Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die im II. Quartal 2013 gemäß der Ermächtigung des § 8
der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Zeit
vom 01.04. bis 30.06.2013 wurden die in der Anlage 1 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach
vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer geleistet.
Zur gleichen
Zeit (II. Quartal 2013) wurden die in der Anlage
2 aufgeführten über und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat
beschlossen.
Gemäß
Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen
mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
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