hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2013
Beschlussvorschlag:
Die von der
Stadt Bergkamen abzugebende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung
zur Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung (KrONRW) ist dem Rat
rechtzeitig zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.
9Sachdarstellung:
Im Rahmen des
vom Landtag NRW im September 2012 beschlossenen Umlagegenehmigungsgesetzes
(UmLGenehmG) hat sich eine Neufassung des § 55 KrONRW ergeben.
In dieser
Bestimmung, die einer immer wieder durch die kreisangehörigen Kommunen über den
Städte- und Gemeindebund erhobenen
Forderungen endlich entspricht, werden die Beteiligungsrechte der
kreisangehörigen Städte- und Gemeinden zur Festsetzung der Kreisumlage deutlich
verbessert. Gemäß § 55 Abs. 1 KrONRW folgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor
Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Kreises Unna einzuleiten.
Den Gemeinden ist demnach Gelegenheit zu geben, zur vorgesehenen Höhe des
Kreisumlagehebesatzes im Zusammenspiel mit den erwarteten Umlagegrundlagen
Stellung zu nehmen.
Damit die
Gemeinden dabei auf die noch nicht festgelegte Wellensbildung der
Kreisverwaltung einwirken können, wird damit die Benehmensherstellung zu einem
Zeitpunkt eingeleitet, zudem sich die Planungen der Kreisverwaltung noch nicht
in einem Entwurf der Kreishaushaltssatzung und des Kreishaushaltsplanes
gefestigt haben.
Dies ist auch
im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenzen der Kämmerer des Kreises
Unna so vom Kreiskämmerer dargelegt worden.
Der Kreis Unna
plant die Einleitung der Herstellung des Benehmens mit den Städten und
Gemeinden ab 10.9.2013 und die
Aufstellung des Entwurfes des Kreishaushaltes bis zum 22. Oktober 2013,
sodass die Städte und Gemeinden Gelegenheit haben Stellungnahmen im Rahmen der
Benehmensherstellung bis zu diesem Zeitpunkt abzugeben.
Stellungnahmen
der Gemeinden werden gemäß § 55 Abs. 2 KrONRW dem Kreistag mit der Zuleitung
des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Über
Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Die von der
Stadt Bergkamen gegenüber dem Kreis abzugebende Stellungnahme wird dem Rat zur
Beratung und Beschlussfassung rechtzeitig zugeleitet.
Abzuwarten
bleibt, ob der Kreistag den von den Kommunen vorzutragenden Anregungen folgt.
In der
Vergangenheit wurden auch schon regelmäßig zum Kreishaushalt Stellungnahmen
durch die Stadt Bergkamen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben. Diese
wurden auch vorher dem Rat der Stadt (z. B.
Drucksache 9/1154) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
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