Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im
Kreis Unna für Leistungen gemäß § 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
SGB VIII in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung zum
01.08.2013 in Kraft zu setzen.
Sachdarstellung:
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen hat am 03.12.2008 die gemeinsamen
Richtlinien im Kreis Unna zur Regelung der Tagespflege beschlossen und zum
01.01.2009 in Kraft gesetzt. Durch entsprechende Änderungen der gesetzlichen
Grundlagen, bestehend aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VIII. Buch -
Kinder- und Jugendhilfegesetz, ist es notwendig die entsprechenden Richtlinien
zur Tagespflege zu verändern.
Auf Kreisebene hat
sich daher eine Arbeitsgruppe gebildet, die die als Anlage 1 entsprechenden
Vorschläge ausgearbeitet und abgestimmt haben. Durch die weitestgehende
Übereinstimmung der Anwendung im Kreisgebiet soll eine einheitliche Regelung im
Kreis Unna erreicht werden.
Trotz dieser
gemeinsamen Richtlinien, bleibt die Eigenverantwortung der einzelnen
Jugendämter und die entsprechenden Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse
unberührt.
Als wesentliche
Änderungen des hier vorliegenden Entwurfes ist die Erhöhung der Stundensätze
auf 5,00 Euro mit der nunmehr verbundenen jährlichen Steigerungsrate von 1,5 %
analog zu der Kibiz-Pauschale gemäß § 19 Abs. 2 Kibiz zu bezeichnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
Anlage 1
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachgebietsleiter Beckmann |
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