Betreff
Gemeinsame Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gemäß §§ 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII
Vorlage
10/1221
Aktenzeichen
be-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gemäß § 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung zum 01.08.2013 in Kraft zu setzen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen hat am 03.12.2008 die gemeinsamen Richtlinien im Kreis Unna zur Regelung der Tagespflege beschlossen und zum 01.01.2009 in Kraft gesetzt. Durch entsprechende Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, bestehend aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VIII. Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz, ist es notwendig die entsprechenden Richtlinien zur Tagespflege zu verändern.

 

Auf Kreisebene hat sich daher eine Arbeitsgruppe gebildet, die die als Anlage 1 entsprechenden Vorschläge ausgearbeitet und abgestimmt haben. Durch die weitestgehende Übereinstimmung der Anwendung im Kreisgebiet soll eine einheitliche Regelung im Kreis Unna erreicht werden.

 

Trotz dieser gemeinsamen Richtlinien, bleibt die Eigenverantwortung der einzelnen Jugendämter und die entsprechenden Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse unberührt.

 

Als wesentliche Änderungen des hier vorliegenden Entwurfes ist die Erhöhung der Stundensätze auf 5,00 Euro mit der nunmehr verbundenen jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % analog zu der Kibiz-Pauschale gemäß § 19 Abs. 2 Kibiz zu bezeichnen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage 1

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Beckmann