Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des Stadtbetriebes Entwässerung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Laut § 10 Abs.
1 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist für die dauernde technische und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu sorgen. Hier ist u. a.
ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige
leistungsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere:
-
Die
Risikoidentifikation
-
die
‚Risikobewertung
-
Maßnahmen
der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation
-
die Risikoüberwachung
/ Risikofortschreibung und
-
die
Dokumentation.
Bereits in den
Jahren 2009, 2010 und 2011 wurde im Betriebsausschuss über die Einführung eines
Risikofrüherkennungssystems / Risikomanagementsystems (siehe Drucksache Nr.
9/1632, 9/0197 bzw. 10/0904) sowie die Aktualisierung und Weiterentwicklung des
Risikofrüherkennungssystems (siehe Drucksache Nr. 10/0669) berichtet.
Auch im Jahr
2012 wurde das Risikofrüherkennungssystem aktualisiert und weiter entwickelt.
Im Vergleich
zu dem Bericht aus dem Jahr 2011 wurden zwei neue Risiken erkannt und bewertet.
Der Anstieg
der Risikoanzahl ist einerseits auf die erhöhte Risikosensibilität der
Mitarbeiter, aber auch auf veränderte Rahmenbedingungen (wie
Gesetzesänderungen, Aufgabenverschieben,
-erweiterung
etc.) zurückzuführen.
Auch die
Risiken aus Vorjahren wurden weiter betrachtet und entsprechende vorbeugende
Maßnahmen ergriffen. Die planmäßige Umsetzung der bereits vereinbarten
Vorbeugungsmaßnahmen, um Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensmaß zu reduzieren,
haben unter anderem zu den kontinuierlich gesunkenen Median- und Mittelwerten
geführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|