Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Die Volkshochschule
der Stadt Bergkamen führt seit 2004 im Auftrag des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse durch. Diese Integrationskurse werden
durch das BAMF gefördert. Die derzeitige Zulassung der VHS Bergkamen als
Integrationskursträger ist befristet bis zum 30.06.2016.
Für allgemeine
Integrationskurse ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen seitens des
BAMF vorgegeben. Die Garantieförderung betrug bis zum 31.12.2012 2,54 € pro
Unterrichtsstunde pro Teilnehmer/Teilnehmerin für allgemeine Integrationskurse
und 2,60 € für Integrationskurse mit Alphabetisierung. Das derzeitige Honorar
für Integrationskursleitende der VHS Bergkamen beträgt gemäß § 2 Abs. 1 der
Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen 18,50 € je
Unterrichtsstunde, da die Integrationskurse dem Fachbereich 6 zugeordnet sind.
Mit Wirkung zum
01.01.2013 hat das BAMF die Garantieförderung auf einen einheitlichen Satz von
2,94 € pro Unterrichtstunde pro Teilnehmer/Teilnehmerin für sämtliche
Integrationskurse angehoben. Mit dieser Erhöhung verbunden ist eine
Verpflichtung der bereits zugelassenen Integrationskursträger, mit Wirkung vom
01.03.2013 ein Mindesthonorar an Integrationskursleitende in Höhe von 20,00 €
pro Unterrichtsstunde zu zahlen. Eine Unterschreitung der Vergütungsgrenze
führt zu einer Reduzierung der Zulassungsdauer des Integrationskursträgers auf
ein Jahr.
Die derzeitige
Fassung der Honorarordnung lässt die Erfüllung dieser Vorgabe des BAMF nicht
zu. Daher muss eine Anpassung erfolgen.
Die Volkshochschule
Bergkamen möchte ihre Zulassung als Integrationskursträger erhalten und damit
die notwendige Anpassung ihrer Honorarordnung unter § 6 „Ausnahmeregelung“ in
Kauf nehmen.
Weiterhin gibt es
Veranstaltungen mit besonderem Honoraraufwand im Programm der Volkshochschule,
die gemäß § 6 Abs. 5 Entgeltordnung der VHS Bergkamen spezielle
Teilnehmerentgelte vorsehen. Auch hierfür ist eine Klarstellung unter § 6
„Ausnahmeregelung“ in der Honorarordnung hilfreich.
Auszug aus der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bergkamen
vom 06.04.2013, § 6 Abs. 5: „Für Veranstaltungen mit besonderem Honoraraufwand
ab 300,00 € Pauschalhonorar bzw. über 17,00 € (Honorar je U.-Std.) kann das
regelmäßige Teilnehmerentgelt gem. Abs. 2 bis max. 6,00 € je U.-Std.
überschritten werden.“
Insgesamt ist bei
der Honorarkostenregelung maßgeblich, dass bei abweichenden Honoraren zwingend
eine Honorarkostendeckung bezogen auf die einzelne Veranstaltung erzielt werden
muss, entweder durch Drittmittel oder die oben genannten speziellen
Teilnehmerentgelte. Unter dem Oberbegriff „Veranstaltung“ werden sämtliche
Angebote einer VHS gefasst, wie zum Beispiel Kurse, Vorträge,
Wochenendveranstaltungen, Workshops, etc.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Im Kalenderjahr 2012
erhielt die VHS Bergkamen vom BAMF insgesamt einen Kostenerstattungsbetrag in
Höhe von rund 49.000,00 € für die Durchführung von Integrationskursen. Dem
gegenüber standen Honorarkosten von rund 28.000,00 €. D. h., es verblieb eine
Differenz von rund 21.000,00 € zur Deckung weiterer Kosten der VHS (z.B.
Unterrichtsmaterialien, Raumkosten, Verwaltungskosten, etc.).
Bei einer
Honorarerhöhung gemäß der Vorgaben des BAMF ergibt sich folgende Situation:
Beispiel:
Berechnung bezogen auf ein
Integrationskursmodul mit 100 Unterrichtsstunden bei einer Teilnehmerzahl von
10 Personen (vorgegebene Mindestteilnehmerzahl)
Erträge (100 UStd. X 2,94 € Kostenerstattung durch
das BAMF x Teilnehmende)
bei 10 Teilnehmenden 2.940,00 €
Dozentenhonorare
bei 18,50 € Honorar pro UStd. 1.850,00
€
bei 20,00 € Honorar pro UStd. 2.000,00
€
Differenz
bei 18,50 € Honorar pro UStd. +
1.090,00 €
bei 20,00 € Honorar pro UStd. + 940,00 €
Durch das
aufgezeigte Beispiel wird deutlich, dass trotz einer Honorarerhöhung für
Integrationskursleitende von derzeit 18,50 € auf 20,00 € pro Unterrichtsstunde
dieser Bereich in Zukunft kein Zuschussgeschäft werden wird. Bei den sonstigen
Veranstaltungen mit besonderem Honoraraufwand wird in jedem Fall das
Teilnehmerentgelt honorarkostendeckend kalkuliert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Höchst |
StA 30 Roreger |