hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 4
Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr
2014, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22
Wahlbezirke einzuteilen.
Gegen die durch
den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene
Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine
Bedenken.
Eine
Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 Abs. 1
des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz – KWahlG) in Verbindung mit Artikel 1 und Artikel 12 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen
Kommunalwahlen mit den Europawahlen gilt, dass der Wahlausschuss spätestens 48
Monate nach Beginn der Wahlperiode das Gemeindegebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen hat,
wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Daher hat der Wahlausschuss bis zum 20.10.2013 zu tagen.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG die
Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der
Stadt Bergkamen anlässlich der Durchführung von Kommunalwahlen beschlossen.
Danach wird die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen auf 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken zu wählen, festgelegt (§ 2
der vg. Satzung).
Abweichungen von
der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet dürfen gemäß
§ 4 Abs. 2 KWahlG nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen.
Grundlage für diese Berechnung ist die von IT.NRW (vormals LDS) veröffentlichte
Bevölkerungszahl vom 30.06.2012. Diese beträgt zum Stichtag 50.047 Einwohner.
Teilt man
nunmehr die Einwohnerzahl durch die Anzahl der zu bildenden Wahlbezirke, ergibt
sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk:
50.047 Einwohner
: 22 Wahlbezirke = 2.275 Einwohner/Wahlbezirk
2.275 + 25 v. H.
= 2.844 Einwohner/Wahlbezirk = obere Grenze
2.275 – 25 v. H.
= 1.706 Einwohner/Wahlbezirk = untere Grenze
Diese
Einwohnerzahlen sind bei der Bildung der Wahlbezirke einzuhalten.
Gemäß § 5 Abs. 1
KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in
Stimmbezirke ein.
Die Verwaltung
hat einen Vorschlag für die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke
erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält
gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke. Die
angegebenen Wahllokale der Stimmbezirke werden derzeit für die anstehende
Bundestagswahl abgefragt. Sie entsprechen der Einteilung zur Landtagswahl 2012.
Änderungen
gegenüber der Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2009 ergeben sich nur in
der Form, dass in Bergkamen-Mitte auf Anregung des Ortsvorstehers der Maiweg
vom Wahlbezirk 107 in den Wahlbezirk 108 verschoben wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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