Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
- Drucksache Nr. 10/1147 - über die Dienstanweisung über Form und Inhalt der
Buchungsanweisungen vom 01.03.2013 und die Dienstanweisung zur Abgrenzung von
Investitionen und Erhaltungsaufwand für den Bereich Infrastrukturvermögen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die Einführung und Weiterentwicklung
des kaufmännischen Buchungssystems in der Kommunalverwaltung (NKF) sind neue
gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten. Daher ist es notwendig geworden,
die betroffenen Dienstanweisungen zu überarbeiten, anzupassen bzw. neu in Kraft
treten zu lassen.
Gem. § 31 Abs. 1 GemHVO ist die
ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in
näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu
erlassen.
Daher muss unter
anderem die bisherige Dienstanweisung über Form und Inhalt der
Kassenanordnungen vom 26.11.2001 außer Kraft gesetzt werden und durch eine neue
Dienstanweisung über Form und Inhalt der Buchungsanordnungen ersetzt werden.
Weiterhin war der Erlass einer neuen Dienstanweisung zur Abgrenzung von Investition und Erhaltungsaufwand für den
Bereich Infrastrukturvermögen -Straßen, Wege, Plätze-
zu
erlassen.
Gemäß § 31 Abs. 1
Satz 3 GmHVO NRW ist die Dienstanweisung über Form und Inhalt der
Buchungsanordnungen sowie die Dienstanweisung zur
Abgrenzung von Investition und Erhaltungsaufwand für den Bereich
Infrastrukturvermögen -Straßen, Wege, Plätze- dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den
Aufgaben der Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben handelt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Seyffert |
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