Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Grundschulen
Die Stadt Bergkamen ist zur Zeit
Schulträger von neun Grundschulen und einer Förderschule. Davon bieten acht
Grundschulen sowie die Albert-Schweitzer-Förderschule eine Betreuung bis 16.00
Uhr bzw. bis 17.00 Uhr in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) an.
Im laufenden Schuljahr nehmen 368
Kinder verbindlich an der OGGS und damit auch an der Mittagsverpflegung teil. Je nach Gruppengröße (siehe nachfolgende
Tabelle) und den räumlichen Möglichkeiten, findet das Mittagessen gemeinsam
oder in zwei Zeitabschnitten statt. In diesem Fall werden die Stundenpläne der
Schüler/innen nach Möglichkeit so berücksichtigt, dass nach dem Unterrichtsende
zeitnah gegessen werden kann.
Die Durchführung der Offenen
Ganztagsschulen obliegt vier Trägern:
Bildung und Lernen gGmbH
Pestalozzischule
G.-Hauptmann-Schule
Jahnschule
Preinschule
Overberger Schule
A.-Schweitzer-Schule
Ev. Friedenskirchengemeinde
Pfalzschule
Ev. Kirchenkreis Unna
Frh.-v.-Ketteler-Schule
Jugendamt der Stadt Bergkamen
Alisoschule
Die Träger erhalten vom
Schulträger auf Grund der bestehenden Rahmen- und Durchführungsverträge eine
monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 50,00 € pro Kind pro Monat für elf
Monate pro Schuljahr. In gleicher Höhe werden die Verpflegungsbeiträge
unverändert seit Beginn des Betreuungsangebotes OGGS von den
Erziehungsberechtigten erhoben. Dieser Zahlungsmodus berücksichtigt die geringere
Teilnahmequote in den Ferienzeiten. Die Träger stellen mit diesen Mitteln jedem
Kind eine warme Mittagsmahlzeit und ausreichend Getränke zu Verfügung. Die
Entscheidung über die Form der Verpflegung wird bei Bedarf in Absprache
zwischen den Trägern und dem Schulträger getroffen. Damit wird ein einheitlicher Qualitätsstandard für
alle OGGS gewährleistet.
Seit April 2011 haben alle Träger
nach einer Probephase in den OGGS der Jahn- und der Pfalzschule den Dortmunder
Menüservice mit der Verpflegung der Schulkinder beauftragt. Ausschlaggebend für
die gemeinsame Entscheidung war die Möglichkeit der heißen bedarfsgerechten
Anlieferung der Speisen, die Zertifizierung durch das Forschungsinstitut für
Kinderernährung e. V. Dortmund
sowie die
Speiseplanung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die
Ausgabe der Speisen vor Ort erfolgt durch das Personal der Träger. Diese sorgen
für die Einhaltung der Hygienevorschriften, die fachgerechte
Speisereste-Entsorgung sowie die notwendige Dokumentationen. Bislang
durchgeführte Prüfungen durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna haben keine
Beanstandungen ergeben. Alle OGGS lassen sich die Speisen heiß, d. h.
verzehrfertig zur zeitnahen Ausgabe anliefern. Lediglich an der
A.-Schweitzer-Förderschule wird aus pädagogischen Gründen das Mittagessen von
Montag bis Donnerstag vor Ort in der entsprechend ausgestatteten Küche
zubereitet. Freitags wird der Lieferservice des Caterers, wie an den anderen
OGGS, in Anspruch genommen.
Durch die Vorfinanzierung der
Kosten der Mittagsverpflegung durch den Schulträger ist sicher gestellt, dass jedes teilnehmende Kind jeden Mittag eine warme Speise erhält,
unabhängig davon, ob die Eltern die erhobenen Beiträge in Höhe von 50,00 € pro
Monat für 11 Monate pro Schuljahr tatsächlich zahlen. Hierbei handelt es sich
vermutlich um ein Alleinstellungsmerkmal für Bergkamen.
Die Verpflegungsbeiträge werden
gemäß Satzung vom 20.12.2012 unabhängig vom Einkommen (neben den
einkommensabhängigen Teilnahmebeiträgen) durch den Schulträger erhoben.
Bedürftige Erziehungsberechtigte zahlen keinen Teilnahmebeitrag und können die
monatlichen Kosten für die Verpflegung durch einen Zuschuss aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket in Höhe von 32,00 € auf einen Eigenanteil in Höhe von 18,00 €
reduzieren. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Anspruch auf
ALG II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag für Beschäftigte mit geringem
Erwerbseinkommen.
Bewilligungsbehörden für diese
Leistungen sind das Jobcenter in Bergkamen oder der Kreis Unna. Auf Grund der
Vorfinanzierung der Verpflegungskosten durch den Schulträger konnte für die
Bewilligung ein vereinfachtes Verfahren vereinbart werden.
Üblicherweise benötigen die
Antragsteller einen täglichen Nachweis über die Teilnahme an der
Schulverpflegung und die Zahlung der Beiträge. Diese Nachweise müssen durch den
Zahlungsempfänger (Träger) bzw. Versorger (Caterer) erstellt werden. Der
Schulträger in Bergkamen bescheinigt jedoch mit dem Bescheid über die
Festsetzung der Beiträge für die Verpflegung
a. die Pflicht zur (schul-)
täglichen Teilnahme am Mittagessen
b. die Beitragshöhe und den
Beitragszeitraum
c. den Zahlungsempfänger
d. den Verwendungszweck
(Kassenzeichen)
in so eindeutiger Weise, dass
Einzelnachweise durch den Träger oder Caterer nicht erforderlich sind. Demnach
können die Erziehungsberechtigten zeitgleich mit dem Erhalt des
Beitragsbescheides, den Antrag auf den Zuschuss zu den Kosten der
Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) stellen. Der
Erhebungsbescheid bescheinigt den genauen Zeitraum der Teilnahme am Mittagessen
für ein Schuljahr, also von August d. J. bis Juli d. Folgejahres. BUT-
Leistungen werden jedoch nicht für ein Schuljahr bewilligt, sondern zeitlich
gekoppelt an die Hilfe, die die Anspruchsberechtigung schafft (der max.
Bewilligungszeitraum für ALG II beträgt z. B. 6 Monate). Folgeanträge auf BUT-Zuschüsse sind somit
notwendig, neue Belege über die Teilnahme am Mittagessen müssen jedoch bei der
Bewilligungsbehörde nicht mehr vorgelegt werden.
Im Zuge der sozial gestaffelten
Beitragsfestsetzung für die Teilnahme an der OGGS müssen die
Beitragspflichtigen Ihr Einkommen darlegen. Der Schulträger erhält somit auch
Kenntnis über eine Anspruchsberechtigung nach dem BUT. Berechtigten wird zur
Unterstützung und Vereinfachung der Antragstellung mit dem Beitragsbescheid der
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe -Mittagessen - (MIT) (s. Anlage)
und ein Informationsschreiben zugeschickt. Zusätzliche Hilfe und Beratung
erhalten die Bedürftigen vom Schulträger und/oder den dafür eingesetzten
Schulsozialarbeiterinnen.
Für die Durchführung der OGGS
erhält der Schulträger Landeszuschüsse in Höhe von
935,00 €/Kind/Schuljahr bzw.
1.890,00 €/Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf/Schuljahr bei einem
mindestens zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 410,00 €/Kind/Schuljahr.
Weitere Einnahmen fließen aus den Elternbeiträgen. Der Kostenanteil des
Schulträgers hat sich von zunächst 32.800,00 € bei 80 Schülern/innen im
Schuljahr 2004/2005 auf inzwischen
252.373,71 € bei 364 Kindern im
Schuljahr 2011/2012 erhöht.
2. Weiterführende Schulen
2.1 Ausgangssituation
Mit Einführung der Schulzeitverkürzung „G 8“ am Städt. Gymnasium Bergkamen
sowie der Übermittagsbetreuung im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“
wurde es auch an den Bergkamener Halbtagsschulen im Bereich der Sekundarstufe I
notwendig, eine Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler anzubieten.
Rechtlich vorgegeben ist dies durch den Erlass des Kultusministeriums vom
24.06.1992 „5-Tage-Woche an Schulen“, der Folgendes besagt:
„Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen
können, müssen sich in einem geeigneten Raum aber auch im Freien aufhalten
können. Die Schule gewährleistet die Aufsicht. Während der Mittagspause sollen
den Schülerinnen und Schülern die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke
für eine einfache Mahlzeit zum Kauf abgeboten werden“.
An den weiterführenden Schulen, mit Ausnahme der Freiherr-vom-Stein-Realschule,
haben sich Mensavereine gegründet, über die die Schulverpflegung organisiert
wird. Seitens des Schulträgers wurden mit den Vereinen Nutzungsverträge
geschlossen. Die Stadt Bergkamen stellt die Räumlichkeiten unentgeltlich auf
unbestimmte Zeit zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichten sich die Vereine zur
Wartung und Instandhaltung der überlassenen Einrichtung.
Darüber hinaus erhalten die Vereine städtische Zuschüsse. Als Nachweis für
die Verwendung werden dem Schulträger die jährlichen Kassenberichte zur
Verfügung gestellt.
Im Jahr 2012 wurden die Mensavereine mit folgenden Beträgen unterstützt:
Hellweg-Hauptschule (für beide Standorte) 7.299,00 €
Realschule Oberaden 4.866,00 €
Städt. Gymnasium 7.299,00 €
Willy-Brandt-Gesamtschule 16.200,00
€
Berechnet wurden die Zuschüsse auf der Grundlage der
voraussichtlich anfallenden Personalkosten bei Beschäftigung von 400-€-Kräften.
Hierbei wurden Schulgröße und Ganztagsbetrieb berücksichtigt.
Im Einzelnen wird dies an den Bergkamener weiterführenden Schulen wie folgt
umgesetzt:
2.2
Städtisches
Gymnasium Bergkamen
Am Städt. Gymnasium Bergkamen hat sich 2002 ein Mensaverein gegründet, der
die dortige Mensa in Eigenregie führt. Ehrenamtlich sind dort aktiv zurzeit ca.
120 Eltern und Großeltern sowie 14 Schülerteams tätig. Die Öffnungszeiten sind
schultäglich von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Die Mensa am Städt. Gymnasium wurde im Jahr 2008 erweitert und mit
Landeszuschüssen aus dem „1000-Schulen-Programm“ eingerichtet. Da sich jedoch
gezeigt hat, dass die Mensa mit rund 217 qm Fläche für die große Anzahl von
Schülerinnen und Schülern nicht ausreicht um die Mittagspause dort zu
verbringen, wurde im Jahr 2012 ein weiterer Spiel- und Aufenthaltsraum an die
Mensa angebaut.
Angeboten werden neben Getränken und Snacks wie belegten Brötchen, Joghurts
usw. auch kleinere Speisen wie Salate, Bockwurst und jeweils an einem
festgelegten Tag auch Pizza, Döner oder Geflügelrollen.
Anfragen auf vergünstigte Mahlzeiten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat
es bislang noch nicht gegeben. Voraussetzung hierfür wäre allerdings auch eine
regelmäßige warme Mittagsmahlzeit. Diese bietet das Gymnasium wegen mangelnder
Nachfrage nicht an.
2.3
Hellweg-Hauptschule
An der Hellweg-Hauptschule Rünthe gibt es seit 1998 einen gemäßigten
Ganztagsunterricht. Zum 01.02.2006 wurde die Hellweg-Hauptschule von einer
Halbtagsschule in einen Ganztagsschule umgewandelt. Seit Anfang 2001 wird die
Essenausgabe an der Hellweg-Hauptschule Rünthe durch den dortigen Mensaverein
geregelt, der auch für Organisation und Beschäftigung des Personals zuständig
ist. Die Mensa wurde im ehemaligen Lehrschwimmbecken, das als Mehrwecksraum mit
angeschlossener Cafeteria umgebaut wurde, eingerichtet.
Der Mensaverein verkauft in den Pausen belegte Brote, Getränke und Snacks. Daneben hat sich eine Schülerfirma gegründet, die in der Mittagspause an vier Tagen in der Woche warme Mahlzeiten zubereitet. Die Schülerfirma wird von vier Lehrkräften betreut, die organisatorisch unterstützen und jeweils an einem Tag mit den Schülerinnen und Schülern kochen. Angeboten wird ein Salat, eine warme Mahlzeit, ein Nachtisch und ein Mineralwasser zum Preis von
2,50 € bzw. im Monatsabo für 2,30 €. Täglich werden ca. 35
Mittagessen ausgegeben. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler erhält Zuschüsse
zu den Kosten der Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Geleistete Zahlungen werden auf einer Liste vermerkt, aus der nicht hervorgeht,
wer nach dem B u T teilhabeberechtigt ist.
2.4
Realschule
Oberaden
Mit Mitteln des „1000-Schulen-Programmes“ wurde an der Realschule Oberaden
im Jahr 2008 die ursprüngliche Lehrküche in eine Mensa mit angeschlossenem
Aufenthalts- und Speiseraum umgewandelt. Die Ausgabe von einfachen Mahlzeiten
und Snacks erfolgte durch Betreuungskräfte, die bei dem „Verein zur Betreuung
von Schulkindern e. V. „ beschäftigt wurden. Anfang 2012 hat die
Mitgliederversammlung des Fördervereins der Realschule Oberaden beschlossen,
sich auch erweitert als Mensaverein für die Schule zu betätigen.
An zwei Tagen in der Woche wird ein „Gesundes Frühstück“ vom
Mensaverein und freiwilligen Eltern in Form
belegter Brote mit Wurst, Käse und Gemüse angeboten. An den anderen
Tagen wird ein Brötchenverkauf über die 10. Klassen organisiert.
Montags und donnerstags, also an den Tagen mit Betreuungsangeboten am
Nachmittag, kochen die Mitarbeiterinnen des Mensavereins selbst eine warme
Mittagsmahlzeit. Für den Preis von 2,50 € erhalten die Schüler eine warme Speise,
ein Getränk und einen Nachtisch (Ost oder Joghurt). Die Kinder zahlen im Voraus
und erhalten abgestempelte Bestätigungen, die bei der Essensausgabe vorgezeigt
werden.
Es werden zunehmend Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auf
Bezuschussung gestellt. Von den Berechtigten ist dann nur noch der Eigenanteil
von 1,00 € zu leisten. Die Vorauszahlungen erfolgen im Sekretariat der Schule.
Dort wird allen Kindern der gleiche Zahlungsbeleg zur Vorlage in der Mensa
ausgestellt, unabhängig von einem Anspruch auf einen Zuschuss nach dem B u T.
Dadurch ist bei der Essensausgabe nicht
zu erkennen, ob ein Schüler oder eine Schülerin teilhabeberechtigt oder
Selbstzahler ist.
2.5
Freiherr-vom-Stein-Realschule
In den Pausen ist dort ein Kiosk geöffnet, der von den Schülerinnen und
Schülern mit Unterstützung durch eine Lehrkraft betrieben wird. Verkauft werden
neben Getränken, belegte Brötchen und Gebäck, die von einer benachbarten
Bäckerei geliefert werden. Süßigkeiten werden nicht verkauft, die vorhandenen
Süßigkeiten-Automaten wurden abgebaut.
Während der Mittagspause haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,
eine warme Mittagsmahlzeit in der Mensa der Willy-Brandt-Gesamtschule
einzunehmen.
2.6
Willy-Brandt-Gesamtschule
An der Willy-Brandt-Gesamtschule, die als Ganztagsschule geführt wird, hat
der Mensa- und Bistroverein 1992 seine Arbeit aufgenommen. Dort haben
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit einer warmen Mittagsmahlzeit
oder im Bistrobereich mit einem Imbiss oder Snacks und Getränken zu versorgen.
Die Mittagsmahlzeiten werden tiefgekühlt geliefert und je nach Vorbestellung
erwärmt und zum Preis von 3 € pro Essen ausgegeben. Berechtigte nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket erhalten wie alle anderen Schülerinnen und Schüler die
Berechtigungsmarken für die Mittagsmahlzeit über das Sekretariat und können in
der Mensa vorbestellen.
Die Nachfrage nach der warmen
Mittagsmahlzeit ist jedoch im Laufe der Zeit immer weiter zurückgegangen und
auch die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Realschule nutzen das
Angebot nur vereinzelt. Der Mensaverein ist dabei, durch Umstrukturierung die Attraktivität der warmen Mahlzeiten zu
steigern. Mit welchem Konzept dies umgesetzt werden soll, steht im Einzelnen
noch nicht fest.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Neumann |
|