Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den „Frauenförderplan der Stadt Bergkamen
vom 18.03.2013 bis 17.03.2016“.
Sachdarstellung:
Der bisherige Frauenförderplan wurde
durch das FDI in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und unter
Beteiligung des Personalrates überprüft. Da sich die Regelungen des
Frauenförderplanes in der Vergangenheit bewährt haben, sind nur geringfügige
redaktionelle Änderungen eingearbeitet worden.
Der fortgeschriebene „Frauenförderplan
vom 18.03.2013 bis 17.03.2016“ liegt nun als Anlage zur Beschlussfassung durch
den Rat vor.
Der Frauenförderplan gibt einen Überblick
über die Personalentwicklung bis 2017 und formuliert die sich aus den Daten
ergebende Zielvorgabe für die Personalpolitik der nächsten drei Jahre. Die dazu
notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen sind im
folgenden zusammengestellt. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Der Frauenförderplan beinhaltet darüber hinaus die
Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Die Bestimmungen zur
Umsetzung sowie zur Fortschreibung schließen den Frauenförderplan ab.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Rahn |
Sichtvermerk
GST Bierkämper |