Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den Flächennutzungsplan im Planbereich des Evolutionsparks mit der Darstellung Wald und landwirtschaftliche Flächen entsprechend dem Entwurf, der im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung 2010 erarbeitet wurde, erneut offenzulegen. Die entsprechenden Verfahrensschritte werden in den zuständigen Gremien gesondert entschieden.

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes OV 117 „Evolutionspark“ aufzuheben.

  3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, der Empfehlung des MKULNV NRW im gesamten Stadtgebiet nach Alternativstandorten für die Errichtung eines Evolutionsparks zu suchen, zu folgen. Dabei geht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung davon aus, dass die zuständigen Fachbehörden in die Alternativstandortsuche beratend eingebunden werden, um zu einer gemeinsamen Standortempfehlung zu kommen.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat für die Ansiedlung eines Evolutionsparks im Stadtteil Bergkamen-Overberge im östlichen Stadtgebiet zwei Planverfahren bis kurz vor die Offenlegung gebracht. Das erste Planverfahren ist die erneute Offenlegung des Flächennutzungsplanes, das zweite Planverfahren ist der Bebauungsplan OV 117 „Evolutionspark“. Für beide Bauleitplanverfahren, insbesondere für das Flächennutzungsplanverfahren gibt es noch keine regionalplanerisch abschließende Bewertung des Projektes. Insbesondere die forstbehördliche Beurteilung und die artenschutzrechtliche Beurteilung waren nach den vorläufigen Stellungnahmen des Regionalforstamtes vom 27.04.2012 und der höheren Landschaftsbehörde nachzuarbeiten. Diese artenschutzrechtlichen Bewertungen standen  kurz vor dem Abschluss.

 

Parallel hat mit Schreiben vom 16.10.2012 der NABU Kreisverband Unna beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen die einstweilige Feststellung gemäß § 22 BNatSchG beantragt. Dieser Antrag hat dazu geführt, dass das MKULNV NRW einige in dem Planverfahren beteiligte Träger öffentlicher Belange und das LANUV aufgefordert hat, eine naturschutzfachliche Bewertung des Gebietes vorzunehmen. Da die Stadt Bergkamen in diesem Verfahren offiziell nicht durch das Ministerium beteiligt wurde, aber Kenntnis erlangt hat, hat der Bürgermeister der Stadt Bergkamen am 13.12.2012 an den Minister Remmel eine Anfrage (Anlage 2) zur Position des Ministeriums zum Evolutionspark in Bergkamen gestellt.

 

Es wurde dabei angeboten, einen Ortstermin in Bergkamen durchzuführen und eine ausführliche Stellungnahme durch die Stadt Bergkamen angeboten.

 

Zwischenzeitlich hat das MKULNV NRW eine abschließende fachliche Stellungnahme zu der Schutzwürdigkeit des Planungsraums für den Evolutionspark abgegeben. Auf der Grundlage der Berichte des LANUV und anderer Träger öffentlicher Belange stellt der Minister fest, dass dem Projekt Umweltaspekte entgegenstehen. Verschiedene naturschutzfachliche sowie forstrechtliche Aspekte müssen anders als zu Beginn des Planverfahrens bewertet werden. Dieses trifft insbesondere die Berücksichtigung regionalplanerischer Zielsetzung, die Schutzwürdigkeit des Planungsraums sowie den Artenschutz. Der Antwortbrief an Bürgermeister Schäfer vom 16.01.2013, eingegangen am 21.01.2013,  ist als Anlage 1 beigefügt einschließlich der fachlichen Stellungnahmen der naturschutzfachlichen Bewertung des LANUV und der forstbehördlichen Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet.

 

Zu den Hinderungsgründen aus Sicht der Verwaltung eine kurze Einschätzung:

 

Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung

 

Die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wird durch den RVR im Zuge der landesplanerischen Anpassung überprüft. Der RVR hat die Auffassung vertreten, das aufgrund der derzeitigen Darstellung im Gebietsentwicklungsplan, weil eben nicht in erheblichem Umfang Wald verändert wird, eine Übereinstimmung mit den Zielen gegeben ist.

 

Die Schutzwürdigkeit des Planungsraum, insbesondere die Unabweisbarkeit der Inanspruchnahme von Wald

 

Entgegen der Feststellung zu Beginn des Planverfahrens, in dem ausführliche Gespräche mit dem Regionalforstamt Ruhrgebiet bis hin zur Wegefestlegung im Waldgebiet getroffen wurden und das Regionalforstamt nie die Waldinanspruchnahme in Frage gestellt hat, wird jetzt durch das MKULNV NRW die Unabweisbarkeit, dass der Evolutionspark innerhalb einer Waldfläche liegen muss, hinterfragt. Selbst der Alternativenvergleich, der im Rahmen des Umweltberichtes vorgenommen wurde, wird nicht seitens des Ministeriums für ausreichend gehalten. Das Ministerium ist der Auffassung, dass solche Parks auch durchaus im Offenland machbar sind.

 

Zusätzlich wird dargestellt, dass entgegen der fachlichen Abstimmung, die bisher mit dem Regionalforstamt Wald und Holz getroffen wurde, die geplante Umzäunung des Geländes alle innerhalb der Umzäunung gelegenen Waldflächen ausgleichspflichtig werden lässt.

 

Das LANUV bewertet das Planungsgebiet auf Grundlage der aktuellen Kartierung als naturschutzwürdig

 

Die ökologische Wertigkeit des Standortes ist von der Stadt Bergkamen nie bestritten worden. Außerdem sollte das Vorhaben beispielhaft für den sanften Tourismus, wo Naturschutz und Zukunftsdialog Kreis Unna in gegenseitiger Verträglichkeit realisiert werden, darstellen. Alle Vorschläge zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation sowie zur Eingriffsbilanzierung sind mit den Fachbehörden erörtert worden.

 

Zum Schluss bleibt nur noch der tatsächliche Nachweis, dass der Raum, der für die CEF-Maßnahme für die Waldschnepfe festgelegt wurde, auch tatsächlich für die lokale Tierpopulation ein entsprechendes Angebot darstellt. Eingriffsbilanzierung sowohl in forstrechtlicher als auch in landschaftsrechtlicher Hinsicht waren letztendlich mit den Fachbehörden abgestimmt.

 

Aus vorgenannten Gründen stehen dem Vorhaben aus Sicht des Ministeriums am geplanten Standort die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie des Waldes entgegen.  Gleichzeitig hat das MKULNV den Kreis Unna als auch die Regionalplanungsbehörde – RVR – aufgefordert, entsprechende Schritte vorzunehmen, damit der Planungsraum als BSN-Bereich für den Schutz der Natur dargestellt wird.

 

Weiteres Verfahren

 

Angesichts der o. g. Stellungnahmen ist erkennbar, dass im Planungsraum im Stadtteil Overberge östlich der Industriestraße ein Evolutionspark nicht mehr zu realisieren ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, in diesem Raum auf die Flächennutzungsplandarstellung der frühzeitigen TÖB-Beteiligung aus dem Jahre 2010 zurückzugreifen. Das bedeutet, dass der Flächennutzungsplan in dem Teilraum mit der Darstellung für landwirtschaftliche Flächen und Darstellung  Wald erneut offengelegt werden soll.

 

Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes OV 117 „Evolutionspark“ ist  einzustellen durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.

 

In dem Brief an Bürgermeister Roland Schäfer hat das Ministerium erklärt, dass es das Projekt unabhängig von dem gewählten Standort  für durchaus unterstützungswert hält und das städtische Interesse am Evolutionspark nachvollziehen kann. Daher sind die nachgeordneten Behörden durch das MKULNV aufgefordert worden, die Stadt Bergkamen bei der Suche nach Alternativstandorten zu unterstützen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

Fachdezernat Innere Verwaltung

 

 

 

 

Turk

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Boden