Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den
Flächennutzungsplan im Planbereich des Evolutionsparks mit der Darstellung
Wald und landwirtschaftliche Flächen entsprechend dem Entwurf, der im
Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung 2010 erarbeitet wurde, erneut offenzulegen.
Die entsprechenden Verfahrensschritte werden in den zuständigen Gremien
gesondert entschieden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes OV 117 „Evolutionspark“ aufzuheben.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, der
Empfehlung des MKULNV NRW im gesamten Stadtgebiet nach
Alternativstandorten für die Errichtung eines Evolutionsparks zu suchen,
zu folgen. Dabei geht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel
und Wirtschaftsförderung davon aus, dass die zuständigen Fachbehörden in
die Alternativstandortsuche beratend eingebunden werden, um zu einer
gemeinsamen Standortempfehlung zu kommen.
Sachdarstellung:
Die Stadt
Bergkamen hat für die Ansiedlung eines Evolutionsparks im Stadtteil
Bergkamen-Overberge im östlichen Stadtgebiet zwei Planverfahren bis kurz vor
die Offenlegung gebracht. Das erste Planverfahren ist die erneute Offenlegung
des Flächennutzungsplanes, das zweite Planverfahren ist der Bebauungsplan OV
117 „Evolutionspark“. Für beide Bauleitplanverfahren, insbesondere für das
Flächennutzungsplanverfahren gibt es noch keine regionalplanerisch abschließende
Bewertung des Projektes. Insbesondere die forstbehördliche Beurteilung und die
artenschutzrechtliche Beurteilung waren nach den vorläufigen Stellungnahmen des
Regionalforstamtes vom 27.04.2012 und der höheren Landschaftsbehörde
nachzuarbeiten. Diese artenschutzrechtlichen Bewertungen standen kurz vor dem Abschluss.
Parallel hat
mit Schreiben vom 16.10.2012 der NABU Kreisverband Unna beim Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des
Landes Nordrhein-Westfalen die einstweilige Feststellung gemäß § 22 BNatSchG
beantragt. Dieser Antrag hat dazu geführt, dass das MKULNV NRW einige in dem
Planverfahren beteiligte Träger öffentlicher Belange und das LANUV aufgefordert
hat, eine naturschutzfachliche Bewertung des Gebietes vorzunehmen. Da die Stadt
Bergkamen in diesem Verfahren offiziell nicht durch das Ministerium beteiligt
wurde, aber Kenntnis erlangt hat, hat der Bürgermeister der Stadt Bergkamen am
13.12.2012 an den Minister Remmel eine Anfrage (Anlage 2) zur Position des
Ministeriums zum Evolutionspark in Bergkamen gestellt.
Es wurde dabei
angeboten, einen Ortstermin in Bergkamen durchzuführen und eine ausführliche
Stellungnahme durch die Stadt Bergkamen angeboten.
Zwischenzeitlich
hat das MKULNV NRW eine abschließende fachliche Stellungnahme zu der
Schutzwürdigkeit des Planungsraums für den Evolutionspark abgegeben. Auf der
Grundlage der Berichte des LANUV und anderer Träger öffentlicher Belange stellt
der Minister fest, dass dem Projekt Umweltaspekte entgegenstehen. Verschiedene
naturschutzfachliche sowie forstrechtliche Aspekte müssen anders als zu Beginn
des Planverfahrens bewertet werden. Dieses trifft insbesondere die
Berücksichtigung regionalplanerischer Zielsetzung, die Schutzwürdigkeit des Planungsraums
sowie den Artenschutz. Der Antwortbrief an Bürgermeister Schäfer vom
16.01.2013, eingegangen am 21.01.2013,
ist als Anlage 1 beigefügt einschließlich der fachlichen Stellungnahmen
der naturschutzfachlichen Bewertung des LANUV und der forstbehördlichen
Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet.
Zu den
Hinderungsgründen aus Sicht der Verwaltung eine kurze Einschätzung:
Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung
und der Landesplanung
Die
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wird durch den
RVR im Zuge der landesplanerischen Anpassung überprüft. Der RVR hat die
Auffassung vertreten, das aufgrund der derzeitigen Darstellung im
Gebietsentwicklungsplan, weil eben nicht in erheblichem Umfang Wald verändert
wird, eine Übereinstimmung mit den Zielen gegeben ist.
Die Schutzwürdigkeit des Planungsraum,
insbesondere die Unabweisbarkeit der Inanspruchnahme von Wald
Entgegen der
Feststellung zu Beginn des Planverfahrens, in dem ausführliche Gespräche mit
dem Regionalforstamt Ruhrgebiet bis hin zur Wegefestlegung im Waldgebiet
getroffen wurden und das Regionalforstamt nie die Waldinanspruchnahme in Frage
gestellt hat, wird jetzt durch das MKULNV NRW die Unabweisbarkeit, dass der
Evolutionspark innerhalb einer Waldfläche liegen muss, hinterfragt. Selbst der
Alternativenvergleich, der im Rahmen des Umweltberichtes vorgenommen wurde,
wird nicht seitens des Ministeriums für ausreichend gehalten. Das Ministerium
ist der Auffassung, dass solche Parks auch durchaus im Offenland machbar sind.
Zusätzlich
wird dargestellt, dass entgegen der fachlichen Abstimmung, die bisher mit dem
Regionalforstamt Wald und Holz getroffen wurde, die geplante Umzäunung des
Geländes alle innerhalb der
Umzäunung gelegenen Waldflächen ausgleichspflichtig werden lässt.
Das LANUV bewertet das Planungsgebiet auf
Grundlage der aktuellen Kartierung als naturschutzwürdig
Die
ökologische Wertigkeit des Standortes ist von der Stadt Bergkamen nie
bestritten worden. Außerdem sollte das Vorhaben beispielhaft für den sanften
Tourismus, wo Naturschutz und Zukunftsdialog Kreis Unna in gegenseitiger
Verträglichkeit realisiert werden, darstellen. Alle Vorschläge zur Vermeidung,
Verminderung und Kompensation sowie zur Eingriffsbilanzierung sind mit den
Fachbehörden erörtert worden.
Zum Schluss
bleibt nur noch der tatsächliche Nachweis, dass der Raum, der für die
CEF-Maßnahme für die Waldschnepfe festgelegt wurde, auch tatsächlich für die
lokale Tierpopulation ein entsprechendes Angebot darstellt.
Eingriffsbilanzierung sowohl in forstrechtlicher als auch in
landschaftsrechtlicher Hinsicht waren letztendlich mit den Fachbehörden
abgestimmt.
Aus
vorgenannten Gründen stehen dem Vorhaben aus Sicht des Ministeriums am
geplanten Standort die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie des
Waldes entgegen. Gleichzeitig hat das
MKULNV den Kreis Unna als auch die Regionalplanungsbehörde – RVR –
aufgefordert, entsprechende Schritte vorzunehmen, damit der Planungsraum als
BSN-Bereich für den Schutz der Natur dargestellt wird.
Weiteres Verfahren
Angesichts der
o. g. Stellungnahmen ist erkennbar, dass im Planungsraum im Stadtteil Overberge
östlich der Industriestraße ein Evolutionspark nicht mehr zu realisieren ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher, in diesem Raum auf die Flächennutzungsplandarstellung
der frühzeitigen TÖB-Beteiligung aus dem Jahre 2010 zurückzugreifen. Das
bedeutet, dass der Flächennutzungsplan in dem Teilraum mit der Darstellung für
landwirtschaftliche Flächen und Darstellung
Wald erneut offengelegt werden soll.
Das
Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes OV 117
„Evolutionspark“ ist einzustellen durch
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.
In dem Brief
an Bürgermeister Roland Schäfer hat das Ministerium erklärt, dass es das
Projekt unabhängig von dem gewählten Standort
für durchaus unterstützungswert hält und das städtische Interesse am
Evolutionspark nachvollziehen kann. Daher sind die nachgeordneten Behörden
durch das MKULNV aufgefordert worden, die Stadt Bergkamen bei der Suche nach
Alternativstandorten zu unterstützen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
Fachdezernat
Innere Verwaltung Turk |
Amtsleiter Boden |
|