Betreff
Wahl des Herrn Karl-Otto Goerdt als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe)
Vorlage
10/1065
Aktenzeichen
30.90.01 rud-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Karl-Otto Goerdt, wh. Rünther Heide 5, 59192 Bergkamen, zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe) zu wählen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe), Frau Doris Lau-Nebgen, steht für eine Wiederwahl in diesem Amt nicht mehr zur Verfügung. Herr Karl-Otto Goerdt hat sich bereit erklärt, zukünftig als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bergkamen-Rünthe tätig sein zu wollen.

 

Die Wahl des Herrn Goerdt wird durch die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund befürwortet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Goerdt zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe) zu wählen.

 

§ 3 Abs. 3 Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die bisherige stellvertretende Schiedsperson tätig ist.

 

Das bedeutet, dass bis zur Vereidigung des Herrn Goerdt durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen, die bisherige Amtsinhaberin, Frau Lau-Nebgen, als stellvertretende Schiedsperson tätig sein wird.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ruddigkeit