Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Karl-Otto Goerdt, wh. Rünther Heide 5, 59192
Bergkamen, zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI
(Bergkamen-Rünthe) zu wählen.
Sachdarstellung:
Die bisherige
stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe),
Frau Doris Lau-Nebgen, steht für eine Wiederwahl in diesem Amt nicht mehr zur
Verfügung. Herr Karl-Otto Goerdt hat sich bereit erklärt, zukünftig als
stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bergkamen-Rünthe tätig
sein zu wollen.
Die Wahl des
Herrn Goerdt wird durch die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den
Landgerichtsbezirk Dortmund befürwortet.
Es wird daher
vorgeschlagen, Herrn Goerdt zur stellvertretenden Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe) zu wählen.
§ 3 Abs. 3
Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die bisherige
stellvertretende Schiedsperson tätig ist.
Das bedeutet,
dass bis zur Vereidigung des Herrn Goerdt durch den Direktor des Amtsgerichtes
Kamen, die bisherige Amtsinhaberin, Frau Lau-Nebgen, als stellvertretende
Schiedsperson tätig sein wird.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiter Ruddigkeit |
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