hier: Gebührensatzung vom .....2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Gebührensatzung vom …….2012 zur
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung
der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011 – so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe
1.1 Verbandsumlage
Für das Jahr 2013 haben sich die
Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes geändert. Die neuen
Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes sehen vor, dass im Falle mehrerer an eine Kläranlage angeschlossener
Kommunen die Feststellung des Verteilungsverhältnisses anhand von Messungen
vorgenommen wird. Insgesamt wird die Verbandsumlage 2013 rd. 130 T€ über der
Umlage für 2012 liegen.
1.2 Abwasserabgabe
Für das Jahr 2013 wird von einer Erhöhung
der Abwasserabgabe um rd. 32. T€ ausgegangen.
2. Öffentlicher Anteil
In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Land-,
Kreis- und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen
und waren nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.
Durch die Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung im
letzten Jahr wurde die Möglichkeit eröffnet, die Straßenbaulastträger zu
Gebühren heranzuziehen.
Für die Bundes- und Landstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale
Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städtischen Haushalt
zugeflossen sind. Daher sind die Kosten für die Entwässerung der Straßenoberflächen
weiter aus dem städtischen Haushalt zu begleichen.
Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird nunmehr der Kreis
Unna zu Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil,
der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.
3. Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten
3.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex
für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW wurde eine Steigerung des Baupreisindex für das Jahr
2012 um 1,95% berechnet. Tendenzen für 2013 zeigen relativ konstante Baupreise,
so dass für 2013 keine Preissteigerungen berücksichtigt wurden.
3.2 Kalkulatorische Zinsen
Die Überprüfung der Zinssätze der
Kommunalkredite im Zusammenhang mit Kanalbautätigkeiten macht eine Anpassung
des kalkulatorischen Zinssatzes möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung von bisher 6,1 % auf
4,35 % in 2013 zu reduzieren.
3.3 Gewinn- und Verlustvorträge
In der Kalkulation der
Entwässerungsgebühren für das Jahr 2013 wurde das Ergebnis aus der
Betriebsabrechnung 2011 nicht mit berücksichtigt. Daher werden die
Unterdeckungen und Überschüsse in der Kalkulation 2014 bzw. 2015 eingerechnet.
Hierbei handelt es sich um
·
Unterdeckungen
- Schmutzwasser Lippeverband - 47.943,35 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb - 249.422,60 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb _- 36.784,82 €
-
334.150,77 €
·
Überschüsse
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb 15.386.30
€
Das
Betriebsabrechnung 2011 endet mit einem negativen Ergebnis
in Höhe von 318.765,47 €
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe
Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2013
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2013 |
2012 |
Schmutzwasser |
3,80 €/ cbm |
3,80 €/ cbm |
Niederschlagswasser |
1,48 €/ qm |
1,54 €/ qm |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
2,06 €/ cbm |
2,09 €/ cbm |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,07 €/ qm |
1,11 €/ qm |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,75 €/ cbm |
1,71 €/ cbm |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,41 €/ qm |
0,43 €/ qm |
5. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe
definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1
GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§
75 GO NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.
Die als Anlage 2 beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem
Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung
der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Bei vielen Kosten ist es nicht
möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte
Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 217.444,89 m.
Davon entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 17.490,12 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.187,01 m
- Mischwasserkanäle 185.767,76 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl
zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die
Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw.
Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Niederschlagswasserkanäle von 110.374,00
m = 50,76 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 107.070,89
m = 49,24 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in
der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können,
werden im Verhältnis 50,76 % für Niederschlagswasser und 49,24 % für
Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)
werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für
Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von
drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt
wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Kostenerstattungen und -umlagen 285.000,00 €
Es ist
davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten für
funktionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 280.000,00 €
beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für
Arbeiten, die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.
5.2 Sonstige
ordentliche Erträge 30.948,00 €
Hierbei
handelt es sich um die Gewinne aus dem Jahr 2009.
5.3 Aktivierte Eigenleistungen 364.944,00 €
Der
Stadtbetrieb Entwässerung beschäftigt Personal, das nicht nur im Rahmen
der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist, sondern auch die Planung
und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt. Daher sind die Personalkostenanteile
zuzüglich eines pauschalen Fertigungsgemeinkostenzuschlages in der Kalkulation
Gebühren mindernd zu berücksichtigen.
5.4 Summe ordentliche Erträge 680.892,00 €
(Summe 5.
1 bis 5.3)
5.5 Personalaufwendungen 615.907,00 €
Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter
abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2013.
5.6 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.465.083,00 €
Der
Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
§
Kosten für die Kanalunterhaltung 725.000,00 €
Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile
§
Kostenerstattungen an die Stadt 285.618,00 €
Davon entfallen auf
o Personalleistungen
im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
228.318,00 €
o Sachkosten
für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
52.300,00 €
o Inanspruchnahme
von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
5.000,00 €
§
Sonstiger betrieblicher Aufwand 114.050,00 €
Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (30.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (61.500,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).
§
Lippeverbandsumlage 5.176.099,00
€
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 3 zu entnehmen.
§
Abwasserabgabe 164.316,00
€
Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3 zu entnehmen.
5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 4.482.756,00 €
Es ergeben
sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:
- Schmutzwasserkanäle 212.651,77
€
- Niederschlagswasserkanäle 304.949,06 €
- Mischwasserkanäle 4.321.138,43 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von
Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges
technisches Gerät (14.000,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €).
Für das Betriebsgebäude im Logistikpark incl.
Innenausstattung fallen voraussichtlich
Abschreibungen in Höhe von 20.018,00 € an.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für
die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 2.333.310,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 2.134.846,00
€
Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des
Stadtbetriebes werden Abschreibungen in Höhe von 14.600,00 € erwartet.
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 430.064,00
€
Diese sind aufzuteilen in
-
Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 282.000,00 €
-
Sonstige Kosten 122.500,00
€
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten,
Leasing, Gestattungsverträge, Büromaterial etc.
- Verlustvortrag 2010 25.564,00 €
5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.993.809,00
€
(Summe 5.5
bis 5.8)
5.10 Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit 11.312.917,00
€
(Summe 5.9
./. 5.4)
5.11 Kalkulatorische Zinsen 3.307.875,00 €
Das
durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu
verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte
- für Mischwasserentsorgung 61.542.211,04
€ 80,93 %
- für Schmutzwasserentsorgung 6.198.902,93
€ 8,15 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 8.234.486,24
€ 10,83 %
- für Verwaltung ____67.500,00 € 0,09 %
gesamt 76.043.100,21 €
Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,35 % berechnet.
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den
dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedlichen Entsorgungsanlagen
aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im
Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.
5.12 Gesamtkosten 14.620.792,00 €
5.13 Kostenstellenumlage 576.552,00 €
Die unter
Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die
unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die
Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.
5.14 Öffentlicher
Anteil 1.880.214,00 €
Die o. a.
Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers
von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die
gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem
städtischen Haushalt zuzuordnen sind.
Der Prozentsatz des Abzugsbetrages
für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5 Abs. 4 der Satzung und ist anzuwenden
auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und Kanalbetrieb),
bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.
5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten 12.740.578,00
€
6. Ermittlung der zu berücksichtigenden
Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische
Kanalisation entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung) 2.266.807
cbm
6.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung) 2.950 cbm
6.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und
Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 c) der Satzung) 7.976 cbm
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 a) der Satzung) 2.742.964
qm
6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 b) der Satzung) 26.583 qm
6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt
werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband
gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 c) der Satzung) 24.652
qm
6.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 5 Abs. 4 der Satzung) 1.261.210
qm
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Die Betriebsleitung
SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
Sachbearbeiterin Groß |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |