hier: 19. Änderung
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für
Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau
Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach
der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den
Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in
das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit
diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der
überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt.
Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster
bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Der für 2013 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 21,86 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation
zu berücksichtigen.
2. Änderung des Straßenverzeichnisses
Das
Straßenverzeichnis wird im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der
Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Das
Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 sieht einen Verlustvortrag
für den Winterdienst von rd. 246.712 € vor. In diesem Zusammenhang ist auf die
Entscheidung des Rates der Stadt Bergkamen vom 27.09.2012, Drucksache Nr.
10/0948 – Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren; hier: Prüfung der Berücksichtigung bei der Grundsteuer B – zur weiteren
Anwendung der bisherigen Gebührensysthematik zu verweisen. Des weiteren schloss das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das
Jahr 2011 im Bereich der Straßenreinigung mit einem Gewinnvortrag von rd.
46.132 € und im Bereich des Winterdienstes mit rd. 55.110 € ab.
Die
Vorträge werden in der Kalkulation für 2013 berücksichtigt.
3.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren sind gestiegene Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst, die Kostensteigerung bei Kraftstoffen und höhere Winterdienstaufwendungen im Fünfjahresmittel.
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren
steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 35.335 €, im Bereich des Winterdienstes ist eine
Senkung der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 21.372 € zu
verzeichnen.
3.4.1 Gebühren für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation
führt zu einem Gebührensatz von 1,0974 € je Meter (gerundet = 1,10 €).
3.4.2 Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Straße |
2013 |
2012 |
Priorität 1 |
2,81 € |
2,09 € |
Priorität 2 |
2,81 € |
2,09 € |
Priorität 3 |
2,11 € |
1,57 € |
3.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
Die Gebührenpflichtigen werden sowohl zu
Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende
Veränderungen:
Straße
|
2013 |
2012 |
Priorität 1 |
3,91 € |
2,55 € |
Priorität 2 |
3,91 € |
2,55 € |
Priorität 3 |
3,21 € |
2,29 € |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 11.719 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
4.1.2 Kosten des
Büroarbeitsplatzes 1.940 €
Es
kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 4/2011 zur Anwendung.
4.1.3 Personalkosten
Fahrer 111.744 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei
Mitarbeiter vom EBB tätig.
4.1.4 Kosten des
Arbeitsplatzes 11.174 €
Nach KGSt können für
Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B.
Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.
4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Kehrmaschinen
und Zusatzgeräte 48.017 €
Als Basis
dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.2.2 Zusatzgeräte im
Winterdienst 19.513 €
Hier sind u. a. neue Streugeräte mit Feuchtsalztechnologie und ein neuer Schneepflug
berücksichtigt. Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde
gelegt.
4.3 Kalkulatorische
Zinsen 28.843 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals
nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz von
6,5 %.
4.4
Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 70.880 €
Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und
Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein
Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung
WD-Abrollkipper 11.103 €
Für den Einsatz von
Feuchtsalz wird der neue Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.
4.4.3 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 10.500 €
Hier handelt es sich um Durchschnittswerte
der letzten fünf Jahre.
4.4.4 Kosten des
Winterdienstes 56.150,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere
Aufsätze notwendig, die teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu
zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.5 Verwertung von
Straßenkehricht 22.000,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht
nicht nur von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von
Schulhöfen und sonstigen nicht gewidmeten Flächen fallen Kosten an.
4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten
EBB 63.660 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter,
Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind
Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu
berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Aufteilung der
Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der
Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht
gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.7 Leistungen des
Baubetriebshofes 79.000 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des
Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige
Personal (ca. 750 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof
in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 1.000 Std.)
des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der
Verwaltung auf
- Straßenreinigung 230.983 €
- Winterdienst 187.170 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 21,86 %.
- Straßenreinigung 180.490 €
- Winterdienst 146.255 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.9
Kosten der Verwaltung
4.9.1 Kosten der
Verwaltung - Personal - 32.322 €
Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen
der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und
Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.
4.9.2
Kosten der Verwaltung
- sächlich - 3.969 €
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu
begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der
Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten,
Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.10
Gewinn- bzw.
Verlustvortrag 2010 bzw. 2011
Gemäß den
Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Verluste aus 2010 im Bereich des
Winterdienstes und Überschüsse aus 2011 im Bereich der Straßenreinigung und des
Winterdienstes berücksichtigt.
Es ergeben sich
somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 152.504 €
- den Winterdienst 356.002 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt sind
138.962 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (152.504 €) durch die
Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,0974 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,10 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation der
Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1
und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1
bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger
der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung
ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 2,8086 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 2,81 €
Priorität 2 2,81 €
Priorität 3 2,11 €
Bei der Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung handelt es sich
um eine Formulierungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |