Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 19. Änderung
Vorlage
10/1047
Aktenzeichen
70.09.02 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die  19. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

1.             Überprüfung des Allgemeininteresses
            (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

            und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

Der für 2013 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 21,86 % festgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

 

2.            Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Das Straßenverzeichnis wird im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

 


3.             Gebührenkalkulation

 

 

3.1             Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

 

3.2             Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 sieht einen Verlustvortrag für den Winterdienst von rd. 246.712 € vor. In diesem Zusammenhang ist auf die Entscheidung des Rates der Stadt Bergkamen vom 27.09.2012, Drucksache Nr. 10/0948 – Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren; hier: Prüfung der Berücksichtigung bei der Grundsteuer B – zur weiteren Anwendung der bisherigen Gebührensysthematik zu verweisen. Des weiteren schloss das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2011 im Bereich der Straßenreinigung mit einem Gewinnvortrag von rd. 46.132 € und im Bereich des Winterdienstes mit rd. 55.110 € ab.

 

Die Vorträge werden in der Kalkulation für 2013 berücksichtigt.

 

3.3            Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

Wesentliche Einflussfaktoren sind gestiegene Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst, die Kostensteigerung bei Kraftstoffen und höhere Winterdienstaufwendungen im Fünfjahresmittel.

 

 

3.4 Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 35.335 €, im Bereich des Winterdienstes ist eine Senkung der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 21.372 € zu verzeichnen.

 

 

3.4.1             Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,0974 € je Meter (gerundet = 1,10 €).

 

 

3.4.2            Gebühren für den Winterdienst

           
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2013

2012

Priorität 1

2,81 €

2,09 €

Priorität 2

2,81 €

2,09 €

Priorität 3

2,11 €

1,57 €

 

3.4.3 Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

D
ie Gebührenpflichtigen werden sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

2013

2012

Priorität 1

3,91 €

2,55 €

Priorität 2

3,91 €

2,55 €

Priorität 3

3,21 €

2,29 €

 

 

 

4.                  Gebührenbedarfsermittlung

4.1            Personalkosten

4.1.1            Personalkosten Einsatzleitung          11.719 €


            Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

            Baubetriebshofes wahrgenommen.

 

4.1.2  Kosten des Büroarbeitsplatzes 1.940 €

      
Es kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 4/2011 zur Anwendung.

4.1.3  Personalkosten Fahrer 111.744 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.

4.1.4  Kosten des Arbeitsplatzes 11.174 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.

 

4.2        Kalkulatorische Abschreibungen

4.2.1 Kehrmaschinen und Zusatzgeräte 48.017 €

            Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.2.2 Zusatzgeräte im Winterdienst 19.513 €

Hier sind u. a. neue Streugeräte mit Feuchtsalztechnologie und ein neuer Schnee­pflug berücksichtigt. Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt.

 

4.3 Kalkulatorische Zinsen 28.843 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz von
6,5 %.

 

4.4       Sonstige Kosten

 

4.4.1 Unterhaltung Kehrmaschinen 70.880 €

            Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.

4.4.2 Unterhaltung WD-Abrollkipper 11.103 €

Für den Einsatz von Feuchtsalz wird der neue Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.

 

4.4.3 Unterhaltung Zusatzgeräte Winterdienst 10.500 €

Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.

 

4.4.4  Kosten des Winterdienstes 56.150,00 €

Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.

Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

 

4.4.5 Verwertung von Straßenkehricht 22.000,00 €

Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht gewidmeten Flächen fallen Kosten an.

 

4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten EBB 63.660 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


4.6 Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


4.7 Leistungen des Baubetriebshofes 79.000 €

Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 750 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.

Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 1.000 Std.) des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.

 

4.8 Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung 230.983 €
- Winterdienst 187.170 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 21,86 %.


- Straßenreinigung 180.490 €
- Winterdienst 146.255 €

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

 

4.9              Kosten der Verwaltung

4.9.1  Kosten der Verwaltung - Personal - 32.322 €

            Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

 

4.9.2        Kosten der Verwaltung - sächlich -     3.969 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.


Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.

 

4.10          Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2010 bzw. 2011

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Verluste aus 2010 im Bereich des Winterdienstes und Überschüsse aus 2011 im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes berücksichtigt.

Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung 152.504 €
- den Winterdienst 356.002 €

 

5.                  Kalkulation


5.1              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 138.962 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (152.504 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,0974 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,10 € gerundet und festgesetzt werden.

 

5.2              Kalkulation der Winterdienstgebühren

      Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

 

5.3              Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 2,8086 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1 2,81 €
Priorität 2 2,81 €
Priorität 3 2,11 €

 

 

 

Bei der Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung handelt es sich um eine Formulierungs­empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger