Sachdarstellung:
Der
Rat der Stadt Bergkamen hat am 15.12.2011 die Haushaltssatzung für die Jahre
2012 und 2013 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW,
wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren
getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2
u. 3 GemHVO NRW zu beachten.
Nach
dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten
Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 u. 9
GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9
Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn
und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem
realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.
Anlagen
nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne und die neuesten
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB)
und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die entsprechenden
Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 13.12.2012 vom Rat beschlossen werden.
Die
nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und
voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2012 und 2013. Für die Folgejahre
2014 bis 2016 werden lediglich Veränderungen aufgrund der aktuellen
Orientierungsdaten/Steuerschätzungen erwartet.
Im
Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 erfolgt eine Anpassung
und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2018.
Veränderungen
bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.
Unter
Einbeziehung der Umsetzung der Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für die Jahre 2012 - 2016 schließt die Ergebnisplanung bisher wie folgt
ab:
Fehlbedarfe/Überschüsse unter
Einbeziehung der HSK-Maßnahmen
|
|||||
|
2012 € |
2013 € |
2014 € |
2015 € |
2016 € |
Finanzplanung Haushalt
2012/2013 |
- 10.124.981 |
- 7.367.314 |
- 6.813.771 |
- 5.998.092 |
- 4.916.540 |
HSK-Maßnahmen |
+ 1.388.151 |
+ 2.478.057 |
+ 3.648.567 |
+ 4.024.269 |
+ 5.434.492 |
Fehlbedarfe/ Überschüsse |
- 8.736.830 |
- 4.889.257 |
- 3.165.204 |
- 1.973.823 |
+ 517.952 |
Veränderungen im
Haushaltsjahr 2012
|
Nach
dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2012, der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 15.11.2012, Drucksache Nr. 10/1000, zur Kenntnis gegeben
wurde, ergibt sich rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber der
Planung in Höhe von 106 T€. Den wesentlichen Verschlechterungen im
Deckungskreis Personal (insbesondere Mehraufwendungen aufgrund von
Tariferhöhungen, Bürgerarbeit, Azubis, Versetzungen) stehen Verbesserungen im
Budgetbereich 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - (insbesondere Mehrerträge bei
der Gewerbesteuervollverzinsung, Minderaufwendungen bei der Kreisumlage)
gegenüber. Die detaillierten Veränderungen sind im Budgetbericht ausführlich
erläutert.
Voraussichtliche
Veränderungen im Haushaltsjahr 2013
|
1.
Schlüsselzuweisungen des Landes
|
Auf
der Grundlage der ersten Modellrechnung zum Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 (GFG 2013) vom 29.08.2012 ergibt sich unter
Berücksichtigung einer zwar höheren Ausgangsmesszahl im Vergleich zum GFG 2012,
jedoch aufgrund der deutlich höheren Steuerkraftmesszahl bedingt durch hohe
Steuernachzahlungen im ersten Quartal 2012 (Zurechnung zum Haushaltsjahr 2011),
rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 25.955 T€. Gegenüber der
Planung ergeben sich systembedingte Mindererträge
in Höhe von 4.068 T€.
2.
Kreisumlage
|
Der
Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2013 am 30.10.2012 in
den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage wird demnach auf einen
Hebesatz von 47,8 v.H. festgesetzt.
Für
die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in
Höhe von 29.977 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehraufwendungen
in Höhe von 173 T€.
3.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
Die
Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2013 beläuft
sich auf 13.526 T€.
Nach
der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2012 ergibt sich unter
Zugrundelegung der aktuellen Schlüsselzahl ein Aufkommen in Höhe von 13.767 T€.
Der
voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich somit auf 241 T€.
4.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
Die
Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2013 beläuft sich
auf 2.524 T€.
Nach
der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2012 ergibt sich unter
Zugrundelegung der aktuellen Schlüsselzahl lediglich ein Aufkommen in Höhe von
2.155 T€.
Der
voraussichtliche Minderertrag beläuft sich somit auf 369 T€.
5.
Vergnügungssteuer
|
Aufgrund der
geplanten Erhöhung des Hebesatzes für die Vergnügungssteuer auf 15 v.H. ergeben
sich ab dem Jahr 2013 voraussichtliche Mehrerträge
in Höhe von 128 T€.
Zusammenfassung
|
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
+
Verbesserung/ - Verschlechterung |
1. |
Schlüsselzuweisungen
des Landes |
- 4.068
T€ |
2. |
Kreisumlage |
- 173
T€ |
3. |
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
+ 241
T€ |
4. |
Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer |
- 369
T€ |
5. |
Vergnügungssteuer |
+ 128
T€ |
|
|
- 4.241
T€ |
Als
Zwischenergebnis ist festzustellen, dass zurzeit im Haushaltsjahr 2012 mit
geringfügigen Verbesserungen gerechnet wird. Dagegen ist im Haushaltsjahr 2013
mit wesentlichen Verschlechterungen zu rechnen. Die Abweichungen bei den
Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend für die Finanzkonten
(Einzahlungen/Auszahlungen).
Voraussichtliche
Veränderungen in den Haushaltsjahren 2014 - 2016
|
Die
Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2013 -
2016, herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben,
Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen
des Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für
den Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und
Umsatzsteuer) wurden jedoch die regionalisierten November-Steuerschätzungen,
gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde
gelegt. Die o.g. Orientierungsdaten basieren in diesem Bereich noch auf der
regionalisierten Steuerschätzung vom Mai 2012.
In
der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den
Finanzplanungszeitraum 2014 - 2016 dargestellt, die sich auf der Grundlage der
aktuellen Orientierungsdaten bzw. Steuerschätzungen ergeben:
Erträge |
2014 € |
2015 € |
2016 € |
Steuern und ähnliche Abgaben |
42.329.692 |
43.950.798 |
45.535.448 |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
40.294.711 |
40.890.435 |
42.627.353 |
Sonstige Transfererträge |
893.826 |
911.702 |
929.936 |
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
21.957.920 |
22.397.078 |
22.845.017 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
888.464 |
906.231 |
924.358 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
1.922.041 |
1.960.479 |
1.999.686 |
Sonstige ordentliche Erträge |
6.038.790 |
6.159.567 |
6.282.755 |
Aktivierte Eigenleistungen |
306.000 |
312.120 |
318.362 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
114.631.444 |
117.488.410 |
121.462.915 |
|
|
|
|
Aufwendungen |
2014 € |
2015 € |
2016 € |
Personalaufwendungen |
23.479.614 |
23.714.410 |
23.951.556 |
Versorgungsaufwendungen |
1.436.520 |
1.450.885 |
1.465.394 |
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen |
31.192.316 |
31.504.241 |
31.819.288 |
Bilanzielle Abschreibungen |
8.338.194 |
8.504.953 |
8.675.052 |
Transferaufwendungen |
50.249.294 |
51.744.838 |
53.487.974 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
3.696.645 |
3.733.612 |
3.770.949 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
118.392.583 |
120.652.939 |
123.170.213 |
|
|
|
|
Ergebnis der laufenden Verwaltungs-tätigkeit |
- 3.761.139 |
- 3.164.529 |
- 1.707.298 |
|
|
|
|
Finanzerträge |
3.761.969 |
3.837.208 |
3.913.952 |
Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen |
- 3.951.625 |
- 3.991.142 |
- 4.031.054 |
HSK-Maßnahmen des
Jahres 2013 * |
-
2.478.057 |
-
2.478.057 |
-
2.478.057 |
|
|
|
|
Jahresergebnis ohne HSK-Maßnahmen |
- 6.428.852 |
- 5.796.520 |
- 4.302.457 |
* Die HSK-Maßnahmen des Jahres 2013 sind
buchungsstellenscharf umgesetzt worden und auch im Finanzplanungszeitraum 2014
- 2016, welcher auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2013 erstellt
wurde, enthalten.
Zusammengefasst
ergibt sich folgende Darstellung:
Fortschreibung der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
|
2014 € |
2015 € |
2016 € |
Fortschreibung
der Finanzplanung |
- 6.428.852 |
- 5.796.520 |
- 4.302.457 |
HSK-Maßnahmen |
+ 3.648.567 |
+ 4.024.269 |
+ 5.434.492 |
Fehlbedarfe/Überschüsse |
- 2.780.285 |
- 1.772.251 |
+ 1.132.035 |
bisherige
Fehlbedarfe/Überschüsse gem. Haushaltsplan 2012/2013 |
- 3.165.204 |
- 1.973.823 |
+ 517.952 |
Abweichungen |
+
384.919 |
+
201.572 |
+
614.083 |
Abschließend
ist festzuhalten, dass aufgrund der aktuell prognostizierten Entwicklung die
Zielvorgabe des HSK, insbesondere der jahresbezogene Haushaltsausgleich im Jahr
2016 eingehalten werden kann.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|