Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
10/1041
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 15.12.2011 die Haushaltssatzung für die Jahre 2012 und 2013 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 u. 9 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 13.12.2012 vom Rat beschlossen werden.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2012 und 2013. Für die Folgejahre 2014 bis 2016 werden lediglich Veränderungen aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/Steuerschätzungen erwartet.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2018.

 

Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.

 

Unter Einbeziehung der Umsetzung der Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2012 - 2016 schließt die Ergebnisplanung bisher wie folgt ab:

 

 

Fehlbedarfe/Überschüsse unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen

 

2012

2013

2014

2015

2016

Finanzplanung

Haushalt 2012/2013

 -  10.124.981

  -  7.367.314

  -    6.813.771                   

  -  5.998.092

  -  4.916.540

HSK-Maßnahmen

 

  +  1.388.151

  +  2.478.057

  +  3.648.567

  +  4.024.269

  +  5.434.492

Fehlbedarfe/

Überschüsse

  - 8.736.830

  - 4.889.257

  - 3.165.204

  - 1.973.823

    +  517.952                   

 

 


Veränderungen im Haushaltsjahr 2012

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2012, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2012, Drucksache Nr. 10/1000, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung in Höhe von 106 T€. Den wesentlichen Verschlechterungen im Deckungskreis Personal (insbesondere Mehraufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen, Bürgerarbeit, Azubis, Versetzungen) stehen Verbesserungen im Budgetbereich 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - (insbesondere Mehrerträge bei der Gewerbesteuervollverzinsung, Minderaufwendungen bei der Kreisumlage) gegenüber. Die detaillierten Veränderungen sind im Budgetbericht ausführlich erläutert.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2013

 

 

1.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Auf der Grundlage der ersten Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 (GFG 2013) vom 29.08.2012 ergibt sich unter Berücksichtigung einer zwar höheren Ausgangsmesszahl im Vergleich zum GFG 2012, jedoch aufgrund der deutlich höheren Steuerkraftmesszahl bedingt durch hohe Steuernachzahlungen im ersten Quartal 2012 (Zurechnung zum Haushaltsjahr 2011), rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 25.955 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich systembedingte Mindererträge in Höhe von 4.068 T€.

 

 

2.    Kreisumlage

 

Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2013 am 30.10.2012 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage wird demnach auf einen Hebesatz von 47,8 v.H. festgesetzt.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 29.977 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 173 T€.

 

 

3.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2013 beläuft sich auf 13.526 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2012 ergibt sich unter Zugrundelegung der aktuellen Schlüsselzahl ein Aufkommen in Höhe von 13.767 T€.

 

Der voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich somit auf 241 T€.

 

 

4.    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2013 beläuft sich auf 2.524 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2012 ergibt sich unter Zugrundelegung der aktuellen Schlüsselzahl lediglich ein Aufkommen in Höhe von 2.155 T€.

 

Der voraussichtliche Minderertrag beläuft sich somit auf 369 T€.

 

 

5.    Vergnügungssteuer

 

Aufgrund der geplanten Erhöhung des Hebesatzes für die Vergnügungssteuer auf 15 v.H. ergeben sich ab dem Jahr 2013 voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 128 T€.

 

 

Zusammenfassung

 

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

+ Verbesserung/

-  Verschlechterung

1.

Schlüsselzuweisungen des Landes

-            4.068 T€         

2.

Kreisumlage

-               173 T€

3.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+              241 T€

4.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

-               369 T€

5.

Vergnügungssteuer

+              128 T€

 

 

-           4.241 T€

 

 

Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass zurzeit im Haushaltsjahr 2012 mit geringfügigen Verbesserungen gerechnet wird. Dagegen ist im Haushaltsjahr 2013 mit wesentlichen Verschlechterungen zu rechnen. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend für die Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2014 - 2016

 

 

Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2013 - 2016, herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wurden jedoch die regionalisierten November-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt. Die o.g. Orientierungsdaten basieren in diesem Bereich noch auf der regionalisierten Steuerschätzung vom Mai 2012.

 

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2014 - 2016 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten bzw. Steuerschätzungen ergeben:

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

2014

2015

2016

Steuern und ähnliche Abgaben

42.329.692

43.950.798

45.535.448

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

40.294.711

40.890.435

42.627.353

Sonstige Transfererträge

893.826

911.702

929.936

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

21.957.920

22.397.078

22.845.017

Privatrechtliche Leistungsentgelte

888.464

906.231

924.358

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.922.041

1.960.479

1.999.686

Sonstige ordentliche Erträge

6.038.790

6.159.567

6.282.755

Aktivierte Eigenleistungen

306.000

312.120

318.362

 

 

 

 

Ordentliche Erträge

114.631.444

117.488.410

121.462.915

 

 

 

 

Aufwendungen

2014

2015

2016

Personalaufwendungen

23.479.614

23.714.410

23.951.556

Versorgungsaufwendungen

1.436.520

1.450.885

1.465.394

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

31.192.316

31.504.241

31.819.288

Bilanzielle Abschreibungen

8.338.194

8.504.953

8.675.052

Transferaufwendungen

50.249.294

51.744.838

53.487.974

Sonstige ordentliche Aufwendungen

3.696.645

3.733.612

3.770.949

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

118.392.583

120.652.939

123.170.213

 

 

 

 

Ergebnis der laufenden Verwaltungs-tätigkeit

- 3.761.139

- 3.164.529

- 1.707.298

 

 

 

 

Finanzerträge

3.761.969

3.837.208

3.913.952

Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen

- 3.951.625

- 3.991.142

- 4.031.054

HSK-Maßnahmen des Jahres 2013 *

- 2.478.057

- 2.478.057

- 2.478.057

 

 

 

 

Jahresergebnis ohne HSK-Maßnahmen

- 6.428.852

- 5.796.520

- 4.302.457

 

 

*   Die HSK-Maßnahmen des Jahres 2013 sind buchungsstellenscharf umgesetzt worden und auch im Finanzplanungszeitraum 2014 - 2016, welcher auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2013 erstellt wurde, enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammengefasst ergibt sich folgende Darstellung:

 

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

 

2014

2015

2016

Fortschreibung der Finanzplanung

- 6.428.852

- 5.796.520

- 4.302.457

HSK-Maßnahmen

 

+ 3.648.567

+ 4.024.269

+ 5.434.492

Fehlbedarfe/Überschüsse

- 2.780.285

- 1.772.251

+ 1.132.035

 

 

bisherige Fehlbedarfe/Überschüsse gem. Haushaltsplan 2012/2013

- 3.165.204

- 1.973.823

+ 517.952

Abweichungen

+ 384.919

+ 201.572

+ 614.083

 

 

Abschließend ist festzuhalten, dass aufgrund der aktuell prognostizierten Entwicklung die Zielvorgabe des HSK, insbesondere der jahresbezogene Haushaltsausgleich im Jahr 2016 eingehalten werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske