Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die Weitergeltung der „Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen“ vom
20.12.1982 in der geänderten Fassung vom 15.12.2011 ab dem 01.01.2013
einschließlich der seit dem 01.01.2012 geltenden Gebührensätze für den
Rettungsdienst auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Die Satzung in
der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2011
beschlossen und gilt seit dem 01.01.2012. Eine Anpassung der Gebührensätze
innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist nicht notwendig. Unter
Beibehaltung der Gebührensätze wird der für das Jahr 2013 ermittelte
Gebührenbedarf gedeckt. Um dies Ergebnis zu erreichen, wurde der gesamte Rest
der Überdeckung der Betriebsabrechnung 2010 gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.
Die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen
und verbleibt für die Jahre 2014 und 2015.
Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum
Vorjahr um 146.840 € (16,5 %) zu. Die größten Erhöhungen in diesem
Bereich erfolgen mit zusätzlichen 64.000 € (51,3 %) für die
Kraftfahrzeugkosten, mit zusätzlichen 18.200 € (364,0 %) für die Unterhaltung
der Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit zusätzlichen 17.000 € (171,7 %) für
den Gebäudeunterhaltungsaufwand und mit zusätzlichen 44.000 € (14,2 %) für die
Notarztkosten. Der Ansatz basiert auf den im Vorjahr entstandenen Kosten und
berücksichtigt bereits absehbare Teuerungen für bspw. Energieträger bzw.
berücksichtigt die Änderungen durch die 4. Vereinbarung zur Durchführung des
Notarztdienstes im Notfallaufnahmebereich Kamen (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen
und Teilbereiche der Stadt Bergkamen).
Bei den sonstigen Aufwendungen für Sachleistungen erhöht
sich der Aufwand um 18.000 € (23,7 %), weil der vorher unentgeltlich
von der Bayer Pharma AG (Schering), Bergkamen bezogene medizinische Sauerstoff
nun von einem gewerblichen Unternehmen bezogen werden muss und die
Vereinbarungen mit der Bayer Pharma AG, dem DRK Ortsverein Bönen e.V. sowie dem
DRK Ortsverein Kamen – Mitte e. V. im Jahr 2012 überarbeitet wurden und erhöhte
Pauschalen zur Folge haben.
Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich
per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.
Die kalkulatorischen
Kosten steigen um 37.200 € (12,7 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Dies
ist vornehmlich durch die Anschaffung der digitalen Fahrzeugfunkgeräte
(104.000 €) zu Beginn des Jahres 2013 begründet.
Den größten Einfluss auf den Gebührenbedarf hat der Vortrag
der halben Überdeckung (234.485 €) der Betriebsabrechnung 2010. Das sind
dann 97.400 € mehr gegenüber der Berechnung für das Jahr 2012.
Der vorgenannte Ansatz
erfolgt aufgrund des
§ 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach
sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls
innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des
Jahres 2010 und die sich daraus ergebende Überdeckung wurde in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kamen am 27.09.2011, die Unterdeckung
aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2011 in der Sitzung vom 25.10.2012
dargestellt. Somit wurde in die Kalkulation des Jahres 2013 das halbe Ergebnis
der Betriebsabrechnung 2010 in Höhe von 234.485 € gebührenbedarfsmindernd
vorgetragen. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 91.521 €
ist nicht in diese Kalkulation eingegangen und verbleibt damit für die Jahre
2014 und 2015.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf
4.350.775 €.
Die
Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der
Gebührensätze wurden unter Berücksichtigung der sich verstetigenden
Zeitreihenwerte geschätzt. Bei Krankentransport-, Rettungs- und
Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten
Ist-Werten des laufenden Jahres.
Bei aktuellen
Tarifen würden dann 4.349.940 € im Jahr 2013 als Gebührenerlöse erwartet.
Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 835 € unterdeckt, was sich durch
Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und
wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist.
Grundsätzliche
Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur
Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen.
Um den
Gebührenbedarf zu decken und unter Berücksichtigung der prognostizierten
Einsatzzahlen für die jeweiligen Einsatzarten können die nachfolgend
aufgeführten seit dem 01.01.2012 geltenden Gebührensätze beibehalten werden:
Gebührensätze im
Rettungsdienst |
Gebühren- |
in Euro |
satz |
innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
|
-
Krankentransporteinsatz |
166,90 € |
- Rettungseinsatz |
460,00 € |
- Notarzteinsatz |
216,50 € |
Außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|
-
Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
2,40 € |
- Notarzteinsatz pro
gefahrene km |
5,00 € |
Die
umfangreichen Arbeitspapiere und die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr
2013, die die obigen Gebührensätze begründen, können im Fachamt eingesehen
werden. Aufgrund der identischen Gebührensätze wurde auf die Beigabe als Anlage
verzichtet.
Durch die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im
Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die
Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger
Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.
Den in § 14 Abs.
2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die
Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang
liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis
Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen
informiert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Lamparski |
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