Betreff
Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.82, zuletzt geändert mit 18. Änderungssatzung vom 15.12.2011
Vorlage
10/1040
Aktenzeichen
37.41.02 la-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Weitergeltung der „Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen“ vom 20.12.1982 in der geänderten Fassung vom 15.12.2011 ab dem 01.01.2013 einschließlich der seit dem 01.01.2012 geltenden Gebührensätze für den Rettungsdienst auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2011 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2012. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist nicht notwendig. Unter Beibehaltung der Gebührensätze wird der für das Jahr 2013 ermittelte Gebührenbedarf gedeckt. Um dies Ergebnis zu erreichen, wurde der gesamte Rest der Überdeckung der Betriebsabrechnung 2010 gebührenbedarfsmindernd eingesetzt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2014 und 2015.

 

Die Personalkosten werden gegenüber der Vorjahreskalkulation (2012) voraussichtlich um ca. 161.390 € oder 5,4 % steigen. Mit der zweiten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der vom Kreistag am 11. Oktober 2011 beschlossen wurde, wurde das Zeitfenster für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) am Standort Kamen um 28 auf 168 Rettungsmittelwochenstunden vergrößert. Damit wird nun auch dieses Rettungsmittel an 7 Tagen in der Woche 24-stündig vorgehalten, was personell eine Ausweitung um 2 Stellen nach sich zieht. Diese Stellen wurden in 2012 besetzt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 146.840 € (16,5 %) zu. Die größten Erhöhungen in diesem Bereich erfolgen mit zusätzlichen 64.000 € (51,3 %) für die Kraftfahrzeugkosten, mit zusätzlichen 18.200 € (364,0 %) für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit zusätzlichen 17.000 € (171,7 %) für den Gebäudeunterhaltungsaufwand und mit zusätzlichen 44.000 € (14,2 %) für die Notarztkosten. Der Ansatz basiert auf den im Vorjahr entstandenen Kosten und berücksichtigt bereits absehbare Teuerungen für bspw. Energieträger bzw. berücksichtigt die Änderungen durch die 4. Vereinbarung zur Durchführung des Notarztdienstes im Notfallaufnahmebereich Kamen (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen und Teilbereiche der Stadt Bergkamen).

 

Bei den sonstigen Aufwendungen für Sachleistungen erhöht sich der Aufwand um 18.000 € (23,7 %), weil der vorher unentgeltlich von der Bayer Pharma AG (Schering), Bergkamen bezogene medizinische Sauerstoff nun von einem gewerblichen Unternehmen bezogen werden muss und die Vereinbarungen mit der Bayer Pharma AG, dem DRK Ortsverein Bönen e.V. sowie dem DRK Ortsverein Kamen – Mitte e. V. im Jahr 2012 überarbeitet wurden und erhöhte Pauschalen zur Folge haben.

 

Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 37.200 € (12,7 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die Anschaffung der digitalen Fahrzeugfunkgeräte (104.000 €) zu Beginn des Jahres 2013 begründet.

 

Den größten Einfluss auf den Gebührenbedarf hat der Vortrag der halben Überdeckung (234.485  €) der Betriebsabrechnung 2010. Das sind dann 97.400 € mehr gegenüber der Berechnung für das Jahr 2012.

 

Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2010 und die sich daraus ergebende Überdeckung wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kamen am 27.09.2011, die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2011 in der Sitzung vom 25.10.2012 dargestellt. Somit wurde in die Kalkulation des Jahres 2013 das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2010 in Höhe von 234.485 € gebührenbedarfsmindernd vorgetragen. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 91.521 € ist nicht in diese Kalkulation eingegangen und verbleibt damit für die Jahre 2014 und 2015.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.350.775 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wurden unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei Krankentransport-, Rettungs- und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres.

 

Bei aktuellen Tarifen würden dann 4.349.940 € im Jahr 2013 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 835 € unterdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen.

 

Um den Gebührenbedarf zu decken und unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlen für die jeweiligen Einsatzarten können die nachfolgend aufgeführten seit dem 01.01.2012 geltenden Gebührensätze beibehalten werden:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

in Euro

satz

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- Krankentransporteinsatz

166,90 €

- Rettungseinsatz

460,00 €

- Notarzteinsatz

216,50 €

Außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

2,40 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

5,00 €

 

 

Die umfangreichen Arbeitspapiere und die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013, die die obigen Gebührensätze begründen, können im Fachamt eingesehen werden. Aufgrund der identischen Gebührensätze wurde auf die Beigabe als Anlage verzichtet.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski