Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Leiterin der RAA
Kreis Unna, Frau Raupach, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im
Februar 2012 hat der Landtag des Landes NRW das „Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur
Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ verabschiedet.
In
§7 des Gesetzes wird die Einrichtung „Kommunaler Integrationszentren“ in
Kreisen und kreisfreien Städten geregelt. Es ist vorgesehen, bis Mitte des
Jahres 2013 insgesamt 54 „Kommunale Integrationszentren“ in NRW einzurichten
Auf
Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 30.10.2012 konnte die RAA Kreis Unna die
Umwandlung in ein Kommunales Integrationszentrum beim Land Nordrhein-Westfalen
beantragen. Antragsvoraussetzung ist lt. Förderrichtlinie ein vorliegendes
Integrationskonzept zur Umwandlung. Mit einer Entscheidung der
Bewilligungsbehörde wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Der
Schwerpunkt der Arbeit in dem „Kommunalen Integrationszentrum Kreis Unna“ wird
in der Intensivierung der fachlichen und organisatorischen Beratung,
Qualifizierung und Vernetzung der integrationsrelevanten Institutionen im Kreis
Unna liegen.
Die
Leiterin der RAA Kreis Unna, Frau Marina Raupach, wird dem Integrationsrat das
Aufgabengebiet des kommunalen Integrationszentrums, den aktuellen Planungsstand
sowie das dazugehörige Integrationskonzept vorstellen.
Das
Konzept ist als Anlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Siebert |
|