Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die
Vorlage zur Kenntnis
Sachdarstellung:
I. Rechtliche
Rahmenbedingungen
1.
Konzessionsvertrag
zwischen Stadt Bergkamen und Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen
(GSW) vom 16.12.1994 über die
Laufzeit 01.01.1994 – 31.12.2014.
Hiernach sind die GSW berechtigt und verpflichtet gem. § 5 die Errichtung und
Unterhaltung elektrischer Beleuchtungsanlagen auf den öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen des Stadtgebietes nach Maßgabe
eines gesonderten Vertrages zu übernehmen.
In den § 6 ff des Konzessionsvertrages sind die Zusammenarbeit zwischen der
Stadt und den GSW sowie die Folgekostenregelungen, Haftungsfragen und
Endschaftsbestimmungen vertraglich vereinbart.
2.
Der im § 5
des v. g. Konzessionsvertrages genannte „gesonderte Vertrag“ ist der
Strombeleuchtungsvertrag Stadt-GSW v. 06.04.2006:
Der Vertrag läuft fest bis zum selben Zeitpunkt wie der Stromkonzessionsvertrag
bis zum 31.12.2014 und regelt Art und Umfang der v. d. Vertragspartnern
wahrzunehmenden Aufgaben, Rechte und Pflichten.
3.
Haushaltssatzung
2012/2013 und Haushaltssicherungskonzept bis 2016 vom 15.12.2011.
-
§ 7 der
Haushaltssatzung lautet:
„Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016
wiederhergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen
Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes
umzusetzen.“
- Die lfd. Nr. 19 des HSK sieht vor, dass
für den Bereich der Betriebs- und
Unterhaltungskosten für die
Straßenbeleuchtungsanlagen Einsparungen in Höhe von
175.000,00 € jeweils in dem Jahr
2012 und 2013 und ab dem Haushaltsjahr 2014
und folgende Jahre 195.000,00 €
jährlich als Einsparung anzustreben sind.
Berechnung HSK Maßnahme 2012 |
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Reduzierung
der Kosten für Lampenersatz/austausch |
56.000,00 € |
Reduzierung
der Instandsetzung und Unterhaltung |
37.000,00 € |
Lichtmengenpreis
(Einsparung durch Technik) |
0,00 € |
Verzicht auf
Grundpreis |
82.000,00 € |
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Gesamtsumme |
175.000,00 € |
II. Sachstandsbericht
über die bisher ergriffenen Maßnahmen
Im
Rahmen der HSK -Maßnahmen „Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung“ ist auf
Vorschlag des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr und
des Techn. Beigeordneten eine Kommission aus Ortsvorstehern/in, Fraktionen,
Verwaltung und den GSW - Gemeinschaftsstadtwerke Kamen – Bönen - Bergkamen (StraBelKom) gebildet worden.
Aufgabe
der Kommission war neben den Stromkosten, den Betriebs- und Unterhaltungskosten
auch das Thema Abschaltung sowie Teilabschaltung innerhalb des Stadtgebietes zu
analysieren und zu bewerten. Die erste Sitzung fand im Januar 2012 statt.
Danach folgten zwei weitere Sitzungen. Diese waren mit umfangreichen
Ortsbegehungen bei Dunkelheit, um einen direkteren Eindruck unterschiedlicher
Leuchtkörper zu erhalten, verbunden.
Bestandserfassung Bergkamen
Die
GSW haben mit Stand 31.12.2011 im Rahmen einer Diplomarbeit den Bestand der
Straßenbeleuchtung detailliert erfasst.
In Bergkamen sind 4.507
Lichtpunkte mit 4.954 Leuchtköpfen (Stand 31.12.2011) erhoben worden.
Die GSW wird den Bestand GIS - gestützt fortschreiben.
Die
Leuchten verteilen sich auf 60 Typen. Bedingt durch die EU-RL sind ineffiziente
Gasentladungslampen und Vorschaltgeräte zu einem bestimmten Stichtag nicht mehr
im Handel erhältlich. So sind bereits jetzt ineffektive U-Röhren vom Handel
ausgeschlossen. Allein in Bergkamen sind das bei 1.004 Leuchtköpfen von 4.954 =
20 %. Derzeit wird überlegt, ob im Rahmen eines Contracting-Modells mit den GSW
als Vertragspartner diese Lampen unter Nutzung von externen Fördermöglichkeiten
durch kostengünstigere und umweltfreundliche LED-Leuchtkörper ersetzt werden
können.
Durch
bereits umgesetzte Maßnahmen wie Fritz–Husemann-Str., Töddinghauser Straße und
Landwehrstraße werden bei besserer Ausleuchtung ca. 225.000 Watt installierte
Leistung und ca. 15.000 €/anno eingespart.
Fazit aus der
Straßenbeleuchtungskommission (StraBelKom)
Grundsätzlicher
Ansatz zur Einsparung von Kosten der Straßenbeleuchtung ist die Frage „Kann es dunkler werden und wo ?“
Dort wo es dunkler werden kann, ist dies durch Abschalten, Teilabschalten,
Leuchtmittelreduzierung, Leuchtenstandortreduzierung möglich.
Dort
wo es nicht dunkler werden kann, ist zur Kosteneinsparung das Leistungsspektrum
(Wartung, Instandhaltung) zu reduzieren. Die Sanierung der Leuchten ist
zwangsläufig durch die gesetzlichen/EU-Vorgaben notwendig.
Unter diesen Gesichtspunkten haben die Beratungen in der StraBelKom
stattgefunden. Diese Ergebnisse sind unter III. zusammengefasst.
III. Ergebnisse StraBelKom
1. Straßenbeleuchtung an
klassifizierten Straßen außerhalb geschlossener
Ortschaften.
Ein
Rechtsanspruch auf eine Straßenbeleuchtung außerhalb geschlossener Ortschaften
besteht nicht. Die Pflicht zur Beleuchtung auf freier Strecke ist nicht
eindeutig geregelt. Auf jeden Fall ist es Sache des Kraftfahrers, seine
Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.
Mit
den Vertretern der Verkehrssicherheitsbehörden ist die Gesamtbewertung der
Straßenbeleuchtung erörtert worden. Empfehlung war, da wo Unfallschwerpunkte
waren, die Beleuchtung bestehen zu lassen. Das gilt gerade auch für Kreuzungen
auf freier Strecke. Die Straßenbaulastträger Kreis Unna und Landesbetrieb
Straßen NRW haben eine Kostenübernahme der Straßenbeleuchtung abgelehnt.
Die
StraBelKom hat Maßnahmen mit einer Abrüstung von 69 Leuchten, wodurch ca.
12.000 Watt/Monat Lichtleistung reduziert wurde, besprochen. In der
Jahresrechnung der Straßenbeleuchtung ist dadurch eine Einsparung von ca.
11.000 € einschl. MwSt. ermittelt.
Testmaßnahmen
Abschaltung
unter Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Schulwegsicherung an der
Landwehrstraße zwischen Heinrich- und Werner Straße |
Leistungsreduzierung
der bereits neuen Leuchtköpfe im Bereich der Landwehrstraße, Ortsteil
Overberge von 100 Watt auf 70 Watt ab 23:00 Uhr |
Reduzierung
von zwei Leuchten im Übergangsbereich Landwehrstraße/Hansastraße Richtung
Hamm |
Abschaltung
auf der Industriestraße im Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausnahme der
Kreuzungspunkte plus 2 Leuchten für die Adoptionsstrecke |
Abschaltung
auf dem Westenhellweg mit Ausnahme von vier Leuchten in östlicher und
westlicher Richtung als Adaptionsstrecke, keine Abschaltung auf der
Jahnstraße |
Abschaltung
auf der Lünener- und Hammer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt unter
Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Kreuzungsbereiche. (Anmerkung: Im
Bereich Hammer Straße ist wegen der Feuerwehrzufahrt zu A 1 die Beleuchtung
wieder angestellt worden) |
Abschaltung
auf der Hansastraße von Sportanlage bis Landwehrstraße |
Alle
Maßnahmen sind umgesetzt worden. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die
Auffassung der StraBelKom, dass diese Maßnahmen vertretbar sind.
Daher spricht sich die
Verwaltung für Beibehaltung der Empfehlung der Beleuchtungskommission
(StraBelKom) „Teilabschaltung außerhalb geschlossener Ortschaften auf
klassifizierten Straßen“ entsprechend der Probephase aus.
2. Straßenbeleuchtung an klassifizierten Straßen innerhalb
geschlossener
Ortschaften sowie Stadtstraßen
Für
die weiteren Stadtstraßen, aber auch für öffentliche Grünflächen sind weitere
Empfehlungen ausgesprochen. Die Umsetzungsmöglichkeiten werden derzeit von den
GSW geprüft.
Testmaßnahmen
Reduzierung
der bereits neuen Leuchtköpfe im Bereich der Landwehrstraße, Ortsteil
Overberge von 100 Watt auf 70 Watt für die ganze Brenndauer |
Bodenstrahler
im ZOB Bereich sollen auf LED Beleuchtung umgerüstet werden |
LED
Straßenbeleuchtung Obere Erlentiefenstraße als Musterstrecke |
Die Leuchten
Hess, Typ Oslo, im Bereich der Ebert/Straße, Hubert - Biernat-Str.,
Töddinghauser Straße, Marktplatz, Parkstraße, Am Wiehagen soll auf
Kompaktleuchtstofflampe mit dazugehörigem E-Block Typ umgerüstet werden |
Keine
Halb-Nacht-Schaltung Ebertstraße/Hubert – Biernat -Straße |
Die
Fußgängerüberwege im Stadtgebiet sollen wie der Übergang
Parkstraße/Pestalozzistraße mit dem Typ Lumega mit Fußgängerüberwegoptik
umgerüstet werden. |
Reduzierung
der Leuchten auf der Erich-Ollenhauer Straße auf jede 2. Leuchte für den
Abschnitt Kleiweg - Töddinghauser Straße, Installation Trilux Lumega
Natriumhochdrucklampen |
Reduzierung
der Leuchte auf der Erich-Ollenhauer-Straße jede 3. Leuchte für den Abschnitt
Töddinghauser Straße - Leibnizstraße Installation Trilux Lumega
Natriumhochdrucklampen |
Abschaltung
Beleuchtung Stadtwald von 22:30 bis 04:30 Uhr. |
Abschaltung
unter Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Schulwegsicherung an der
Landwehrstraße zwischen Heinrich- und Werner Straße und noch mal wegen der
Schulwegsicherung von Büscher Straße bis Auf der Alm zu prüfen |
Ersatz der
Beleuchtung im Wasserpark durch Pollerleuchten, GSW wird Pollerleuchten
vorschlagen |
Abrüstung der
Lichtstelen in der Töddinghauser Straße, Ersatz im Zuge der Umbaumaßnahme
BergGalerie, Verwendung auf dem Marktplatz |
Ersatz der
Langfeldleuchten durch den Leuchtkopf Trilux Lumega auf Hauptverkehrsstraßen
mit Natrium Hochdruck Leuchten |
Ersatz der
Langfeldleuchten durch den Leuchtkopf Trilux Lumega auf Anliegerstraßen mit
LED Leuchten |
Abschaltung
der Beleuchtung im Römerbergwald Brukterer Straße - Am Römerberg sowie Am
Römerberg – Preinstraße von 22:30 bis 04:30 Uhr |
Entfernung von
einem Leuchtmittel aus den Langfeldleuchten Schachtstraße, Schlägelstraße,
Rünther Straße, In der Dille, Hellweg und Fäustelstraße als Pilotversuch |
Bei Eignung
wir die Empfehlung auf das Stadtgebiet ausgeweitet, Entfernung von einem
Leuchtmittel aus den Leuchten mit gleichem Leuchtenkopf. |
Nicht
immer konnten die Empfehlungen der StraBelKom umsetzt werden, da erst noch einmal
die technischen Möglichkeiten und die Kosten für die Umsetzung durch die GSW
bewertet wurden. Die umgesetzten Maßnahmen haben bisher zu einer Einsparung von
15.400,00 € beigetragen
Weiteres Verfahren
Die
Verwaltung empfiehlt, die von der Beleuchtungskommission festgelegten Maßnahmen auf Dauer
einzurichten. Dazu soll der bereits begonnene intensive Dialog über die
Kosteneinsparung bei der Straßenbeleuchtung mit den GSW fortgesetzt werden.
Dabei ist auch das von den GSW entwickelte Contractingmodell in die
Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Auch die Einsparungspotentiale der LED
Beleuchtung sind aus Klima- und Kostengesichtspunkten zu nutzen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
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