Betreff
Sachstandsbericht: Ergebnisse der Beratung der Beleuchtungskommission
Vorlage
10/1017
Aktenzeichen
66.13.07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und  Verkehr nimmt die Vorlage zur Kenntnis

Sachdarstellung:

 

I.       Rechtliche Rahmenbedingungen


1.       Konzessionsvertrag zwischen Stadt Bergkamen und Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) vom 16.12.1994 über die Laufzeit 01.01.1994 – 31.12.2014.

Hiernach sind die GSW berechtigt und verpflichtet gem. § 5 die Errichtung und Unterhaltung elektrischer Beleuchtungsanlagen auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen des Stadtgebietes nach Maßgabe eines gesonderten Vertrages zu übernehmen.

In den § 6 ff des Konzessionsvertrages sind die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den GSW sowie die Folgekostenregelungen, Haftungsfragen und Endschaftsbestimmungen vertraglich vereinbart.

2.       Der im § 5 des v. g. Konzessionsvertrages genannte „gesonderte Vertrag“ ist der Strombeleuchtungsvertrag Stadt-GSW v. 06.04.2006:

Der Vertrag läuft fest bis zum selben Zeitpunkt wie der Stromkonzessionsvertrag bis zum 31.12.2014 und regelt Art und Umfang der v. d. Vertragspartnern wahrzunehmenden Aufgaben, Rechte und Pflichten.

3.       Haushaltssatzung 2012/2013 und Haushaltssicherungskonzept bis 2016 vom 15.12.2011.



-          § 7 der Haushaltssatzung lautet:

„Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wiederhergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.“

-     Die lfd. Nr. 19 des HSK sieht vor, dass für den Bereich der Betriebs- und 
      Unterhaltungskosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen Einsparungen in Höhe von 
      175.000,00 € jeweils in dem Jahr 2012 und 2013 und ab dem Haushaltsjahr 2014  
      und folgende Jahre 195.000,00 € jährlich als Einsparung anzustreben sind.



Berechnung HSK Maßnahme 2012

 

Reduzierung der Kosten für Lampenersatz/austausch

56.000,00 €

Reduzierung der Instandsetzung und Unterhaltung

37.000,00 €

Lichtmengenpreis (Einsparung durch Technik)

0,00 €

Verzicht auf Grundpreis

82.000,00 €

 

Gesamtsumme

175.000,00 €

 

 

 

II.            Sachstandsbericht über die bisher ergriffenen Maßnahmen

 

Im Rahmen der HSK -Maßnahmen „Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung“ ist auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr und des Techn. Beigeordneten eine Kommission aus Ortsvorstehern/in, Fraktionen, Verwaltung und den GSW - Gemeinschaftsstadtwerke Kamen – Bönen - Bergkamen (StraBelKom) gebildet worden.

 

Aufgabe der Kommission war neben den Stromkosten, den Betriebs- und Unterhaltungskosten auch das Thema Abschaltung sowie Teilabschaltung innerhalb des Stadtgebietes zu analysieren und zu bewerten. Die erste Sitzung fand im Januar 2012 statt. Danach folgten zwei weitere Sitzungen. Diese waren mit umfangreichen Ortsbegehungen bei Dunkelheit, um einen direkteren Eindruck unterschiedlicher Leuchtkörper zu erhalten, verbunden.

 

Bestandserfassung Bergkamen

 

Die GSW haben mit Stand 31.12.2011 im Rahmen einer Diplomarbeit den Bestand der Straßenbeleuchtung detailliert erfasst.

 

In Bergkamen sind 4.507 Lichtpunkte mit 4.954 Leuchtköpfen (Stand 31.12.2011) erhoben worden.

Die GSW wird den Bestand GIS - gestützt fortschreiben.

 

Die Leuchten verteilen sich auf 60 Typen. Bedingt durch die EU-RL sind ineffiziente Gasentladungslampen und Vorschaltgeräte zu einem bestimmten Stichtag nicht mehr im Handel erhältlich. So sind bereits jetzt ineffektive U-Röhren vom Handel ausgeschlossen. Allein in Bergkamen sind das bei 1.004 Leuchtköpfen von 4.954 = 20 %. Derzeit wird überlegt, ob im Rahmen eines Contracting-Modells mit den GSW als Vertragspartner diese Lampen unter Nutzung von externen Fördermöglichkeiten durch kostengünstigere und umweltfreundliche LED-Leuchtkörper ersetzt werden können.

 

Durch bereits umgesetzte Maßnahmen wie Fritz–Husemann-Str., Töddinghauser Straße und Landwehrstraße werden bei besserer Ausleuchtung ca. 225.000 Watt installierte Leistung und ca. 15.000 €/anno eingespart.

 

 

Fazit aus der Straßenbeleuchtungskommission (StraBelKom)

 

Grundsätzlicher Ansatz zur Einsparung von Kosten der Straßenbeleuchtung ist die Frage „Kann es dunkler werden und wo ?“

Dort wo es dunkler werden kann, ist dies durch Abschalten, Teilabschalten, Leuchtmittelreduzierung, Leuchtenstandortreduzierung möglich.

 

Dort wo es nicht dunkler werden kann, ist zur Kosteneinsparung das Leistungsspektrum (Wartung, Instandhaltung) zu reduzieren. Die Sanierung der Leuchten ist zwangsläufig durch die gesetzlichen/EU-Vorgaben notwendig.

Unter diesen Gesichtspunkten haben die Beratungen in der StraBelKom stattgefunden. Diese Ergebnisse sind unter III. zusammengefasst.

 

 

III. Ergebnisse StraBelKom

 

1. Straßenbeleuchtung an klassifizierten Straßen außerhalb geschlossener 
    Ortschaften.

Ein Rechtsanspruch auf eine Straßenbeleuchtung außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nicht. Die Pflicht zur Beleuchtung auf freier Strecke ist nicht eindeutig geregelt. Auf jeden Fall ist es Sache des Kraftfahrers, seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.

 

Mit den Vertretern der Verkehrssicherheitsbehörden ist die Gesamtbewertung der Straßenbeleuchtung erörtert worden. Empfehlung war, da wo Unfallschwerpunkte waren, die Beleuchtung bestehen zu lassen. Das gilt gerade auch für Kreuzungen auf freier Strecke. Die Straßenbaulastträger Kreis Unna und Landesbetrieb Straßen NRW haben eine Kostenübernahme der Straßenbeleuchtung abgelehnt.
 

Die StraBelKom hat Maßnahmen mit einer Abrüstung von 69 Leuchten, wodurch ca. 12.000 Watt/Monat Lichtleistung reduziert wurde, besprochen. In der Jahresrechnung der Straßenbeleuchtung ist dadurch eine Einsparung von ca. 11.000 € einschl. MwSt. ermittelt.

Testmaßnahmen

Abschaltung unter Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Schulwegsicherung an der Landwehrstraße zwischen Heinrich- und Werner Straße

Leistungsreduzierung der bereits neuen Leuchtköpfe im Bereich der Landwehrstraße, Ortsteil Overberge von 100 Watt auf 70 Watt ab 23:00 Uhr

Reduzierung von zwei Leuchten im Übergangsbereich Landwehrstraße/Hansastraße Richtung Hamm

Abschaltung auf der Industriestraße im Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausnahme der Kreuzungspunkte plus 2 Leuchten für die Adoptionsstrecke

Abschaltung auf dem Westenhellweg mit Ausnahme von vier Leuchten in östlicher und westlicher Richtung als Adaptionsstrecke, keine Abschaltung auf der Jahnstraße

Abschaltung auf der Lünener- und Hammer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt unter Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Kreuzungsbereiche. (Anmerkung: Im Bereich Hammer Straße ist wegen der Feuerwehrzufahrt zu A 1 die Beleuchtung wieder angestellt worden)

Abschaltung auf der Hansastraße von Sportanlage bis Landwehrstraße

 

Alle Maßnahmen sind umgesetzt worden. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Auffassung der StraBelKom, dass diese Maßnahmen vertretbar sind.

 

Daher spricht sich die Verwaltung für Beibehaltung der Empfehlung der Beleuchtungskommission (StraBelKom) „Teilabschaltung außerhalb geschlossener Ortschaften auf klassifizierten Straßen“ entsprechend der Probephase aus.

 

 

    2. Straßenbeleuchtung an klassifizierten Straßen innerhalb geschlossener
        Ortschaften sowie Stadtstraßen

Für die weiteren Stadtstraßen, aber auch für öffentliche Grünflächen sind weitere Empfehlungen ausgesprochen. Die Umsetzungsmöglichkeiten werden derzeit von den GSW geprüft.

 

            Testmaßnahmen

 

Reduzierung der bereits neuen Leuchtköpfe im Bereich der Landwehrstraße, Ortsteil Overberge von 100 Watt auf 70 Watt für die ganze Brenndauer

Bodenstrahler im ZOB Bereich sollen auf LED Beleuchtung umgerüstet werden

LED Straßenbeleuchtung Obere Erlentiefenstraße als Musterstrecke

Die Leuchten Hess, Typ Oslo, im Bereich der Ebert/Straße, Hubert - Biernat-Str., Töddinghauser Straße, Marktplatz, Parkstraße, Am Wiehagen soll auf Kompaktleuchtstofflampe mit dazugehörigem E-Block Typ umgerüstet werden

Keine Halb-Nacht-Schaltung Ebertstraße/Hubert – Biernat -Straße

Die Fußgängerüberwege im Stadtgebiet sollen wie der Übergang Parkstraße/Pestalozzistraße mit dem Typ Lumega mit Fußgängerüberwegoptik umgerüstet werden.

Reduzierung der Leuchten auf der Erich-Ollenhauer Straße auf jede 2. Leuchte für den Abschnitt Kleiweg - Töddinghauser Straße, Installation Trilux Lumega Natriumhochdrucklampen

Reduzierung der Leuchte auf der Erich-Ollenhauer-Straße jede 3. Leuchte für den Abschnitt Töddinghauser Straße - Leibnizstraße Installation Trilux Lumega Natriumhochdrucklampen

Abschaltung Beleuchtung Stadtwald von 22:30 bis 04:30 Uhr.

Abschaltung unter Berücksichtigung der Wohnbebauung und der Schulwegsicherung an der Landwehrstraße zwischen Heinrich- und Werner Straße und noch mal wegen der Schulwegsicherung von Büscher Straße bis Auf der Alm zu prüfen

Ersatz der Beleuchtung im Wasserpark durch Pollerleuchten, GSW wird Pollerleuchten vorschlagen

Abrüstung der Lichtstelen in der Töddinghauser Straße, Ersatz im Zuge der Umbaumaßnahme BergGalerie, Verwendung auf dem Marktplatz

Ersatz der Langfeldleuchten durch den Leuchtkopf Trilux Lumega auf Hauptverkehrsstraßen mit Natrium Hochdruck Leuchten

Ersatz der Langfeldleuchten durch den Leuchtkopf Trilux Lumega auf Anliegerstraßen mit LED Leuchten

Abschaltung der Beleuchtung im Römerbergwald Brukterer Straße - Am Römerberg sowie Am Römerberg – Preinstraße von 22:30 bis 04:30 Uhr

Entfernung von einem Leuchtmittel aus den Langfeldleuchten Schachtstraße, Schlägelstraße, Rünther Straße, In der Dille, Hellweg und Fäustelstraße als Pilotversuch

Bei Eignung wir die Empfehlung auf das Stadtgebiet ausgeweitet, Entfernung von einem Leuchtmittel aus den Leuchten mit gleichem Leuchtenkopf.

 

 

Nicht immer konnten die Empfehlungen der StraBelKom umsetzt werden, da erst noch einmal die technischen Möglichkeiten und die Kosten für die Umsetzung durch die GSW bewertet wurden. Die umgesetzten Maßnahmen haben bisher zu einer Einsparung von 15.400,00 € beigetragen

 

Weiteres Verfahren

 

Die Verwaltung empfiehlt, die von der Beleuchtungskommission  festgelegten Maßnahmen auf Dauer einzurichten. Dazu soll der bereits begonnene intensive Dialog über die Kosteneinsparung bei der Straßenbeleuchtung mit den GSW fortgesetzt werden. Dabei ist auch das von den GSW entwickelte Contractingmodell in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Auch die Einsparungspotentiale der LED Beleuchtung sind aus Klima- und Kostengesichtspunkten zu nutzen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden