Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für
die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie
als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Unter der Voraussetzung, dass der Rat
beschließt für die Aufwendungen der Straßenreinigung und den Winterdienst
weiterhin Gebühren zu erheben, ergibt sich aufgrund des beschlossenen und
genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes zur Haushaltskonsolidierung der Stadt
Bergkamen die Notwendigkeit, die Steuersätze der Grundsteuer für das
Haushaltsjahr 2013 neu zu fassen.
Ausführlich sind die Gründe in der Vorlage
10/0948 für die Ratssitzung am 27.09.2012 dargestellt. Der
Beschlussvorschlag der v. g. Drucksache lautet:
„Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, es bei der Erhebung von Gebühren für
die Straßenreinigung und den Winterdienst zu belassen. Die Vorlage ist
Bestandteil des Beschlusses.“
2. Nach den Bestimmungen des
Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes können die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigte
Kommune festgesetzt werden. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der
Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde mit
Wirkung vom 01.01.2012 neu festgesetzt. Für das Jahr 2013 wird keine Veränderung vorgeschlagen.
3. Die vorgeschlagene Veränderung ab dem
01.01.2013 sieht bei der Grundsteuer B eine Erhöhung um 3,45 % bei einem neuen
Hebesatz von 450 v. H. vor. Das erwartete Mehraufkommen beträgt 195.000,00 €.
Analog dazu wird – wie in der Vergangenheit auch immer beschlossen –
vorgeschlagen, die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlich
genutzten Grundstücke ebenfalls anzupassen. Der bisherige Hebesatz von 280 v.
H. würde damit auf 295 v. H. erhöht. Das bisherige Aufkommen in Höhe von
45.000,00 € steigert sich um 2.410,00 €.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |