Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
Drucksache Nr. 10/0971 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und
Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle
Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die
Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die
Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine
Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2017
dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag
31.12.2011 waren 98,17 % der Stellen besetzt. Anhand dieser
„Stellenbesetzungsquote“ kann einerseits erkannt werden, dass sich die
Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt.
Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht
besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen
begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich erforderlich
ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis
auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten
berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei
werdende Stellen werden im Regelfall für die Dauer von 12 Monaten vorübergehend
nicht besetzt.
Stelleneinsparung / Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft,
ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer
Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden
diese Stellen mit einem „ku-Vermerk“ (ku = künftig umzuwandeln) oder einem
„kw-Vermerk“ (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob
eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden
Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch
Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genehmigt.
Im Rahmen des Stellenplans werden
Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen
umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine
Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes
Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten vor Beförderungen:
Gemäß § 10 Abs. 4 der Laufbahnverordnung
NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten
Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche „Erprobungszeit“ dauert
in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Insbesondere
bei der Übertragung von Führungspositionen wird diese „Erprobungszeit“ bei der
Stadt Bergkamen auf bis zu ein Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus)
verlängert.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die
Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich
dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten
Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im
Beschäftigtenbereich (ehemals „Angestellte“). Auch im handwerklichen Bereich
(ehemals „Arbeiter“) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung
nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw.
Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht
gegeben. In Berufen, die den Jugendlichen auch die Möglichkeit eröffnen, einen
Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu erhalten, wird zum Teil über den
eigenen Bedarf ausgebildet.
Auszubildende bei der Stadt
Bergkamen (am 01.09.2012)
Beamtinnen und Beamte = 4
Bereich
ehem. Angestellte = 1
Bereich
ehem. Arbeiterinnen und Arbeiter = 4
insgesamt = 9
Diese Auszubildenden teilen sich auf
folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der Azubis |
Ende der Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in den
einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes |
1 2 1 |
31.03.2013 31.08.2013 31.08.2014 |
4 |
Verwaltungsfachangestellte
|
1 |
31.07.2013 |
1 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und
Landschaftsbau |
1 1 1 |
31.07.2013 31.07.2014 31.07.2015 |
3 |
Straßenbauer |
1 |
31.07.2014 |
1 |
insgesamt: |
9 |
|
9 |
Darüber hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch
ergänzt durch alljährliche Praktika in den sozialen und erzieherischen Berufen.
Hier werden jedes Jahr noch zusätzlich 15 Ausbildungsplätze angeboten (2
Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr, 5 Erzieherinnen
bzw. Erzieher im Anerkennungsjahr, sowie 8 Vorpraktikantinnen bzw.
–praktikanten im erzieherischen Bereich und Fachoberschulpraktikantinnen bzw.
–praktikanten).
Damit
umfasst das gesamte aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt
24 Ausbildungsstellen.
Außerdem
werden über das gesamte Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern -
zusätzlich zu den vorhandenen Auszubildenden - Schülerpraktikanten betreut. Im
abgeschlossenen Jahr 2011 erhielten z.B. 118 Praktikantinnen und Praktikanten
die Möglichkeit, Einblicke in diverse Berufsbilder der Stadtverwaltung
Bergkamen zu nehmen.
Hinzu kommt ferner das Angebot einer Stelle für das freiwillige soziale Jahr im
Bereich der hiesigen Musikschule und von 7 Plätzen im Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes.
4. Berücksichtigte Faktoren bei der Personalbedarfsplanung
für die Jahre 2013 bis 2017
Stellenplan
Die folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage
des zurzeit gültigen
Stellenplanes für die Jahre 2012/2013 erstellt.
Voraussichtliches Ausscheiden von
Bediensteten
Die Personalplanungen für die nächsten Jahre berücksichtigen
insbesondere die voraussichtlich frei werdenden Stellen infolge des
Ausscheidens von Bediensteten aus Altersgründen. Bei der Feststellung dieser
Stellen wird frühzeitig das individuelle Ziel der Beschäftigten abgefragt.
Dabei zeigt sich, dass aktuell viele Bedienstete zum spätesten Zeitpunkt aus
dem Arbeitsleben ausscheiden wollen.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine eröffnete Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen
Altersteilzeitregelungen sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes
Teilzeitmodell mit Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit
gewährt werden kann, aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass
die bzw. der Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende
Dienstleistung zunächst vollständig
vorab leistet (Arbeits- und Vorleistungsphase) und nach der Hälfte
dieser Zeit voll vom Dienst freigestellt wird (Freistellungsphase).
Das Blockmodell führt somit zu einem
tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten
bei Antragstellung sich entscheiden müssen, ob sie mit Erreichen der normalen
Altersgrenze oder schon mit Erreichen der sogenannten (früheren)
versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 3 Beamte und 27 tariflich Beschäftigte (20 ehem. Angestellte sowie 7 ehem.
Arbeiter).
Da eine prognostische Einbeziehung aus den vorgenannten Gründen zu ungewiss
ist, werden in den folgenden Berechnungen lediglich die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit bereits gewährt worden ist.
Job-Center (ehem. ARGE)
Die Berechnung des aktuellen
Personalbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung des Stellenplanes des
JobCenters. Derzeit sind noch 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Bergkamen für den Einsatz im JobCenter an den Kreis Unna abgeordnet. Seit
Beginn des Jahres 2012 sind bereits 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der
Stadt Bergkamen zum Kreis Unna gewechselt. Derzeit kann noch nicht gesagt
werden, ob weitere Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel zum Kreis Unna
vorgenommen werden können.
Da eine Abordnung von städt. Personal an
den Kreis Unna nicht über den 31.12.2015 hinaus beabsichtigt ist, muss
spätestens zu diesem Zeitpunkt mit der Rückkehr der abgeordneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stadt Bergkamen gerechnet werden.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2015
frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt. Hierbei
wurden die an den Kreis Unna abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bereits berücksichtigt.
Für das Jahr 2016 sieht die
Personalplanung nach heutigem Kenntnisstand keinen tatsächlichen Bedarf im
gehoben Dienst vor. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der
Rückkehr von Beschäftigten aus dem unbezahlten Urlaub, abhängig. Da dies von
der Willensbildung der Beschäftigten abhängig ist, birgt eine solche Planung
erfahrungsgemäß ein großes Risiko. Daher beabsichtigt die Verwaltung, im Jahr
2013 einen Ausbildungsplatz im gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst = drei
Jahre) über Bedarf anzubieten, um einen möglichen personellen Bedarf 2016
auffangen zu können.
Im Jahr 2017 wird nach derzeitigem Stand
eine Nachwuchskraft im gehobenen Dienst benötigt. Daher wird aktuell davon
ausgegangen, dass auch im Jahr 2014 ein Ausbildungsplatz im gehobenen Dienst
angeboten werden kann.
Ausbildungsbedarf
„gehobener Dienst“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.09.2013 bis 31.08.2016 |
1 |
2013 |
01.09.2014 bis 31.08.2017 |
1 |
2014 |
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis
einschließlich 2015 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften
besetzt.
Bis zum Jahr 2016 werden diverse Stellen
als Maßnahmen des Haushaltssicherungs-konzeptes der Stadt Bergkamen nicht mehr
nachbesetzt. Ein unmittelbarer Bedarf an Nachwuchskräften für das Jahr 2016
besteht somit nicht.
Sollte durch derzeit nicht vorhersehbare
Ereignisse ein Bedarf entstehen, so verfügt die Stadt Bergkamen über eine
Vielzahl von befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr
Leistungsvermögen bereits über Jahre hinweg unter Beweis gestellt haben. Der
Bedarf könnte dann durch Vertragsverlängerungen oder Umwandlung von befristeten
Verträgen in unbefristete Arbeitsverträge gedeckt werden.
Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für
das Jahr 2017 (= Einstellungsjahr 2014).
Ausbildungsbedarf
„Verwaltungsfachangestellte/r“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
01.08.2014 – 31.07.2017 |
0 |
2014 |
6. Beschäftigungsbereich
„Baubetriebshof“
Die
Personalsituation am hiesigen Baubetriebshof wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA) überprüft. Die GPA empfiehlt eine Konzentration auf die Erledigung der
Kernaufgaben und sieht daher eine Reduzierung im Personalbereich des
Baubetriebshofes vor.
Somit
ist vor einer möglichen Nachbesetzung einer freiwerdenden Stelle stets eine
genaue Überprüfung der Notwendigkeit gegeben. Daher lässt sich zurzeit noch
nicht absehen, ob alle frei werdenden Stellen tatsächlich auch wiederbesetzt
werden.
Sofern
eine Wiederbesetzung der frei werdenden Stellen erfolgen soll und sich die Auszubildenden
während der Ausbildung entsprechend bewährt haben, wird eine vorrangige
Nachbesetzung mit eigenen Nachwuchskräften angestrebt.
„Gärtner/-in Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau“
Da
jedoch mehr Auszubildende ihre Ausbildung beenden werden, als frei werdende
Stellen zur Verfügung stehen, bedarf es aus personalplanerischer Sicht keiner
Einstellung von weiteren Auszubildenden für den Beruf „Gärtner“ in den Jahren
2013 und 2014.
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
01.08.2014 – 31.07.2017 |
0 |
2014 |
Ausbildungsbedarf „Straßenbauer/-in“
Der erste bei der Stadt Bergkamen ausgebildete Straßenbauer
wird voraussichtlich zum 31.07.2014 die Ausbildung beenden. Die Einstellung
erfolgte über Bedarf. Nach jetzigem Stand kann eine Übernahme nach Abschluss
der Ausbildung nicht erfolgen. Dies wurde ihm auch bereits vor Abschluss des
Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Da dieser Beruf erstmalig bei der Stadt Bergkamen
ausgebildet wird, bestehen derzeit noch keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich
der Übernahmemöglichkeiten in der freien Wirtschaft. Diese sollten abgewartet
werden, bevor weitere Ausbildungsplätze in diesem Bereich angeboten werden.
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
01.08.2014 – 31.07.2017 |
0 |
2014 |
7. Einstellung
von Auszubildenden
Aufgrund der o. g. Darstellung
beabsichtigt die Stadt Bergkamen in folgenden Bereichen Auszubildende
einzustellen:
zum 01.09.2013:
1 Nachwuchskraft im gehobenen
nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bachelor of Laws)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Rahn |
|